Hund mit Fahrrad angefahren
Huhu,
ich war eben mit dem Fahrrad unterwegs. Rechts ein Fußgängerweg, gleich links daneben der Fahrradweg. Ich fahre also mit dem Fahrrad auf dem Fahrradweg (mit ca. 20-25 km/h), als ein kleiner Hund, der mit seiner Besitzerin auf dem Fußgängerweg ging, plötzlich nach links ausscherte und mir so unter mein Fahrrad gekommen ist. Der Hund war angeleint an einer normalen Flexileine. Habe noch versucht zu bremsen, aber der Weg war zu kurz. Ich bin nicht gestürzt und habe mich auch nicht verletzt, aber das Fiepen von dem Hund - sooo schrecklich. Bin natürlich sofort angehalten. Die Besitzerin hat sich erstmal um ihren Hund gekümmert. Ich habe in Schockstarre mein Fahhrad abgestellt und hab mich erstmal nicht gerührt. Als sie sich umgesehen hat, hab ich sie angesprochen, mich nochmal herzlichst entschuldigt und ihr mein Handy angeboten, damit sie jemanden anrufen kann, was sie auch angenommen hat. Der Hund hat sich irgendwo am Rücken verletzt und die Besitzerin hatte auch Blut an der Hand, wobei ich jedoch nicht weiß ob sie vom Hund kam oder sich die Besitzerin an der Leine verletzt hatte, immerhin habe ich diese ja auch mitgerissen. Widererwarten hat sie mich nicht zur Schnecke gemacht, sondern meinte, dass ich keine Schuld habe und es eher ihr Fehler war, dass sie nicht auf ihren Hund acht gegeben hat. Ich habe aber trotzdem ein unendlich schlechtes Gewissen, weil ich halt doch recht flott mit den Fahrrad unterwegs war. Naja, jedenfalls ist ihr Mann gekommen und sind dann mit dem Hund zum Tierarzt. Ich werde später oder morgen wohl nochmal nachhören, wie es dem Hund geht.
So, jetzt meine Frage: Ich gehe zwar nicht davon aus, dass sie mich anzeigen wird, nach ihrer Reaktion, aber könnte sie das? Und was würde mich da als Strafe erwarten?
15 Antworten
Niemand kann dich anzeigen oder verklagen. Du hast alles richtig gemacht.
Die Hundehalterin ist dafür verantwortlich, dass ihr Hund auf dem Fußweg bleibt. Sie hat ihn nicht richtig festgehalten. (Bei Kindern könnte es anders sein, aber angeleinte Tiere und Kinder sind rechtlich schon was anderes.)
Du bist völlig anständig auf dem Radweg gefahren, in einem durchaus noch normalen Fahrradtempo. Wenn ein Auto dasselbe auf der Autospur tut und ein Hund ohne Vorwarnung auf die Straße springt, ist der Autofahrer ja auch nicht dran schuld.
Sie sieht das anscheinend auch ein. Jetzt kann höchstens noch passieren, dass sie die Tierarztrechnung nicht bezahlen kann und dann ein Bisschen herumstresst. Aber keine Sorge, du musst gar nichts bezahlen.
In dem Fall hat sie ihre Aufsicht "verletzt". Sicher hätte ein verringertes Tempo auch was gebracht, aber sie hätte darauf achten müssen, dass der Hund erst gar nicht ausschert.
Sie kann dich nicht anzeigen. ABer schön zu hören, dass es sowohl Hundehalter als auch Radfahrer gibt, die nicht gleich eine Anzeige schreiben wollen und einen wie wild beschimpfen, sondern beide der Meinung sind, Schuld zu haben. =)
Nein, sie kann dich nicht anzeigen. Wenn sie mit einem Hund an einer Straße oder einem Fahrradweg entlang läuft, dann muss sie auf den Hund aufpassen. Nicht der Auto- bzw. wie in diesem Fall der Fahrradfahrer.
Es könnte Dich eine Teilschuld treffen, gesetzlich ist es gottlob (ohne Dir damit jetzt was zu wollen, aber es gibt auch wirklich rücksichtslose Fahrradfahrer) mittlerweile so geändert worden, dass Fahrradfahrer sowie auch Jogger ihr Tempo auch bei angeleinten Hunden zu verringern haben, weil eben auch Kinder unberechenbar sind und wenn ein Fahrradfahrer nicht in der Lage ist für einen Hund zu bremsen, so hätte er eben auch ein Kind mitgenommen, aber das ist dann immer von Richter zu Richter unterschiedlich.
Müssen denn Autofahrer auch ihre Geschwindigkeit verringern, wenn sie einen Hund an der Leine sehen? Es ist grob fahrlässig, einen Hund an der Flexileine frei laufen zu lassen, wenn nebenan auch noch ein ausgeschilderter Radweg ist.
Du hast nichts Schlimmes zu erwarten. Du hast dich absolut korrekt verhalten und auch keine Verkehrsvorschrift verletzt. Auf einem ausgeschilderten Radweg haben Fußgänger und ihre Hunde genauso wenig verloren, wie auf der Fahrbahn.
Die Hundebesitzerin hat völlig Recht, wenn sie meinte, dass sie auf den Hund hätte besser aufpassen sollen. Sie sollte froh sein, dass du nicht gestürzt und dich verletzt hast.