Hund hat ein anderen Hund gebissen was kann passieren?
Hallo zusammen und zwar habe ich viele Fragen wir haben einen Hund über 40cm aber wiegt keine 20 kg Er ist ein podenco Jack Russell Mix in seinen Papieren
Der Vorfall war nehmlich unser Hund war dummer weise von der Leine und hat mit einen anderen Hund gespielt nur kamm ein Hund mit besitzer ganz schwarz und haben ihn nicht gesehen unser ist auf seinen los gegangen und der Besitzer hat sich auf unseren und drauf geschmissen so das unser Hund eine Verletzung davon getragen hat und der Besitzer mit dem anderen Hund sich geschnitten hat nun haben wir Post bekommen das wir einen sachkundenachweiss vorweisen sollen den ich aber nicht habe und hab gelesen das er ein wesenstest machen muss was passiert wenn er ihn nicht besteht weil es besteht auch eine Anzeige wegen Schadens Ersatz ds der Hunde Besitzer wo er sich auf unser Hund draufgeschmissen hat sich die Hand aufgeschnitten hat
Meine Frage ist was kommt auf mich zu welche Kosten, was ist wenn er den wesenstest nicht besteht, weil zu menschen ist er wie ein Kuschel hund was kann alles den jetzt passieren
Hast du eine Hundehaftpflichtversicherung?
Ja das würde Schon weitergegeben
Weißt du, woran sich der Mann geschnitten hat bzw. ..hatte er etwa ein Messer in der Hand?
Nee muss wohl sich am stein geschnitten haben oder so weil er ist ja gefallen geschweige hat er sich auf unseren hund draufgeschmissen
4 Antworten
Wichtig ist, zu wissen, in welchem Bundesland und in welcher Gemeinde du wohnst. Da gibt es nämlich sehr unterschiedliche Regelungen.
Da Du die 20/40 Regel ansprichst, nehme ich erstmal NRW an. Da brauchst du für deinen Hund einen Sachkundenachweis. Dein Hund ist größer als 40 cm. Liegt der nicht vor, musst du den nachmachen und ggf ein Bußgeld zahlen. Hier kommt deine Gemeinde ins Spiel. Ist der Hund auffällig geworden, wird er einen Wesenstest machen müssen. Wichtig ist hier der genaue Ablauf des Zwischenfalls und ob dort Leinenpflicht war, oder nicht. Auch hier hängt die Regelung wieder von der Gemeinde ab.
Berichte deiner Versicherung den Vorfall so genau wie möglich. Alles andere wird sich zeigen. Nur um den Sachkundenachweis solltest du dich schnellstmöglich kümmern, wenn du tatsächlich einen brauchen solltest, um den Hund überhaupt halten zu dürfen.
Dann werdet ihr Auflagen bekommen. Sprich Maulkorb-und/oder Leinenpflicht.
Maulkorb und leinenpflicht sobald ihr draußen unterwegs seit.
Nun grundsätzlich lässt man seinen eigenen Hund nicht auf spielende Hunde brettern. Das kann immer zu einer Beisserei führen.
Dass der andere Besitzer sich geschnitten hat, ist nicht dein Problem.
Dass du keinen Sachkundenachweis hast, ist aber wiederum dein Problem.
Das Kriterium ob ein Sachkundenachweis abgelegt werden muss wird an der zu erwartenden Grösse und Gewicht fest gemacht. Selbst wenn dein Hund nicht genau in dieses Muster passt bist du in der Pflicht.
Mich ärgert schon, dass sich Hundebesitzer immer erst Gedanken zum Wesenstest machen, wenn etwas vorgefallen ist.
Mit dieser Haltung nimmt man immer Verletzungen von anderen Hunden und Menschen billigend in Kauf!
Grundsätzlich ist es die Pflicht jedes Hundehalters seinen Hund so zu sozialisieren und zu erziehen, dass er ohne bedenken einen Wesenstest bestehen würde.
Kann man das nicht, gehört der Hund an die Leine und muss allenfalls auch einen Maulkorb tragen.
Grundsätzlich ist das Risiko wesentlich grösser, wenn man einen Mischling kauft, weil weder die Elterntiere nicht wesensfest sein müssen noch die Aufzucht der Welpen fachgerecht ist.
Sollte man sich also vor dem Hundekauf bedenken, was man sich ins Haus holt und seinem Umfeld ungefragt aufs Auge drückt.
Solche Geschichten ziehen wie ein roter Faden durch unbedachte Hundekäufe.
Dann muss man eben auch damit rechnen zum Wesenstest aufgeboten zu werden und muss die Konsequenzen tragen.
Du brauchst einen Sachkunde Nachweis da dein Hund über 40 cm ist. Die Regel ist (ich vermute anhand der Aussage mal nrw) nicht 40cm und 20 kg sondern 40cm und / oder 20kg für einen Sachkunde Nachweise.
Bedeutet also erst mal Bußgeld und du musst ihn nach machen.
Dann kommt auf dich und den Hund ein Wesens Test zu und es kann auch sein das je nach dem zukünftig Maulkorb und Leinen Pflicht herrscht und zwar dauerhaft.
Und dann natürlich da dann auch noch mal Geldstrafe.
Dankeschön für deine Antwort mittlerweile nach dem Vorfall hat er schon ein Maulkorb weil wir uns selber so erschreckt haben.
Da du ja eine Hundehaftpflicht hast, würde ich der das überlassen. Wichtig ist, dass du für dich genau aufschreibst, was passiert ist. evtl. Zeichnungen dazu machen. Wenn du Zeugen hast, diese den Bericht unterschreiben lassen.
Wenn du selbst auch Wunden hast, diese fotografieren.
Da man sich meistens - wenn es später zum Prozess kommt - nicht mehr erinnert, was im EInzelnen war. Diese Erinnerung aber wichtig ist.
Um den Sachkundenachweis und andere geforderte Vorsichtsmaßnahmen müsstet ihr euch dann zeitnah kümmern. Es kann sein, dass einiges an Zahlungen auf euch zukommt, die die Versicherung nicht bezahlt.
Ne unser Hund hat leider was davon getragen da der Besitzer sich auf unseren Hund draufgeschmissen hat und lassen das jetzt von Tierarzt assistieren
Danke für deine Antwort hat mir weitergeholfen aber was ist wenn er den wesenstest nicht besteht ja es ist nrw