Hündin, ungewollt Geschwängert?

4 Antworten

Hallo Regina490,

Ich hoffe natürlich, dass deine Hündin nicht schwanger und ein Schwangerschaftsabbruch nicht nötig ist! Sollte sie nicht geschwängert worden sein, könnte eine Kastration sinnvoll sein, wenn ihr gesundheitlicher und körperlicher Zustand das zulässt.

Eine Kastration hat für Hündinnen und Halter neben der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften einige Vorteile:

  • Steigerung der Lebenserwartung durch die Kastration liegt bei etwa 1 Jahr
  • geringeres Risiko, an Brustkrebs zu erkranken
  • Risiko einer Gebärmutterentzündung entfällt
  • Stress für unkastrierte Rüden in der Nachbarschaft kann sinken

Natürlich ist eine Kastration ein operativer Eingriff, bei dem ein geringes Restrisiko nicht auszuschließen ist. In Absprache mit dem behandelnden Tierarzt muss im Einzelfall entschieden werden. In aller Regel wird die Routine-OP aber gut vertragen und die Schützlinge sind schnell wieder fit.

Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht!

Viele Grüße
Paula von PETA Deutschland

Weitere Infos:

1) https://www.tiergesund.de/krankheiten/hund/gebaermutterentzuendung

2) https://www.diehundezeitung.com/kastration-der-huendin-ein-interview-ueber-vor-und-nachteile/

3) https://www.peta.de/kastration

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

vielen dankt für die Antwort, müsste ich selber auch die Kosten bezahlen? Da es ungewollt war und der Hund nicht von meiner Hündin abließ meine Hündin war angeleint und der hune war ohne Leine & der Besitzer war nicht zu sehen.

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PETA , was willst du hier? PETA hat schon soviel Unheil angerichtet und hetzt ständig rum. Und jetzt fang ihr auch noch an gf zu unterwandern? Weg.

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Hingen die beiden denn fest zusammen ( also auf dem Boden stehend, Hinterteil an Hinterteil für mindestens 15 Minuten ) ???

Wenn nicht, dann wird sie auch nicht gedeckt worden ( also auch nicht trächtig ) sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

also ob es 15 min waren kann ich leider nicht sagen , die waren mehrere Minuten zusammen , er ging immer wieder auf sie hinten drauf , war ein riesiger Schäferhund , hab ihn halt kaum wegziehen können.

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@Regina490

Also ist er immer wieder weg gegangen und dann wieder auf sie drauf ?

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@DogsDog

Beim ersten Mal, war es lange dann ist Kurz runter weil ich mit Anlauf gegen ihn Gedrückt habe , dann ist direkt wieder rauf

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@Regina490

Ja, und DANN ? Noch mal die Frage: standen beiden Hunde zum Schluss mit jeweils allen vier Pfoten auf dem Boden, die beiden Hinterteile fest miteinander verbunden, für mindestens 15 Minuten ?

Erst wenn der Rüde wirklich in die Hündin eindringt, die Schwellkörper in seinem Penis anschwellen - so, dass er sich gar nicht von der Hündin lösen kann, hat er auch einen Samenerguss. Dann kommt es zur Befruchtung, sofern die Hündin am Ende der Läufigkeit, und auch wirklich fruchtbar ist !

Das "auf ihr rum-rammeln" ( egal, wie lange er das versucht ): also = die Vorderbeine OBEN auf ihrem Hinterteil, während nur die Hinterbeine den Boden berühren - ist noch kein vollzogener Deckakt.

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@Buddhismus

Er ist immer wieder drauf , und jetzt kommt so eine weiße Flüssigkeit aus ihrer ' Blume ' hab gelesen das soll voll heißen sie wird trächtig 😪

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Also eigentlich dauert die Verpaarung etwas länger weil sich das Geschlechtsteil des Rüden so dick macht und es so anschwillt das er eine ganze Zeit lang an ihr dran hängt. Wenn man ihn in diesem Zustand von ihr weggerissen hätte dann hätte die Hündin das sehr verletzt

Du gehst erstmal zum Tierarzt und lässt eine eventuelle Trächtigkeit abbrechen.

Ok werd ich aufjedenfall machen das ganze ist 2 Tage her , kann sie da schon trächtig werden

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@Regina490

Ich glaube das ist noch nichts zu erkennen. Aber geh trotzdem mal zum tier arzt, wer weiß ob der hund krankheiten hatte, vl. kann dich der tierarzt ja auch berraten was du rechtlich tun kannst, falls sie schwanger ist.

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@Lillyxdxf

ja Das kostet ja auch alles ? Muss er nicht Die kosten dafür dann übernehmen , weil es ist ja seine Schuld

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@ZiegemitBock

Ja ich weiß aber , für die Kosten muss doch der Besitzer von dem hune aufkomemn oder ? Da ich keine Schuld habe

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@Regina490

Ich glaube es wird auf eine teilschuld hinauslaufen, du hättest es ja genau so verhindern können. Beide haben eine gewisse pflicht.

Also regelt es am besten außergerichtlich und teilt die kosten

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@Regina490

Falls der Besitzer versichert ist, zahlt es die Versicherung. Falls nicht, kommt es darauf an, ob derjenige überhaupt Geld hat. Einem nackten Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen.

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@Lillyxdxf

ja Aber wie kann das meine Schuld sein , der Hund ist mir zugelaufen , ohne Leine , er war vom Besitzer abgehauen, der Besitzer war auch nirgends zu sehen, lesen sie mal meine Frage zu den Missbrauch , ich hatte denn Hund ja gefunden nachts , wo ich mit meiner Hündin draußen war

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@Lillyxdxf

Meine Hündin war angeleint , und dann ist der Hund auf uns zugerannt ohne Leine , Besitzer war auch nicht zu sehen,

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@Regina490

Du hättest genau so aufpassen und das verhindern können. Du hast indem moment genau so deine aufsichtspflicht vernachlässigt. Es ist immer teilschuld in solchen fällen, da bekommst du kein 100%iges recht.

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@Regina490

Wenn der Besitzer nicht zu sehen war, wie willst Du von ihm das Geld fordern?

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@Lillyxdxf

wie Sollte ich das verhindern ? Lesen sie doch mal bitte meine Frage , ich habe den Hund mehrmals Versuch wegzuschubsen , ich habe ihn nicht runter bekommen , dann sind wir weiter gelaufen der Hund ist uns wieder hinterher gerannt dann habe ich gemerkt das der Besitzer garnicht Anwesend war, es ist doch zu 100-% seine Schuld wenn er sein Hund ohne Leine lässt und der Hund abhaut

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@ZiegemitBock

Ich habe zeugen , die ganzen Infos siehst du bei der anderen frage

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@Regina490

Kannst du bitte lesen?. In den fällen immer teilschuld. Du bekommst kein recht. Das ist einfach so. Du musst auf deinen Hund aufpassen und er auf seinen. immer 50/50 und da du sogar noch Vorort warst, kann es sein das er diesbezüglich gar nichts bezahlen muss, sondern sich nur für seine "Aufsichtspflicht" erklären. So ist das Gesetz. Durch weiteres diskutieren wird es auch nicht rosiger.

Deswegen hat man bei solchen Fällen immer mehr wenn man es außergerichtlich klärt.

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@Lillyxdxf

Ok sorry aber das ist total Quatsch was sie von sich geben😂 bitte unterlassen Sie das , hier weiter zu kommentieren. Offensichtlich ist das ich keine Mitschuld habe. Danke !

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@Regina490

Du fragst hier wie es ist, man antwortet dir korrekt und du kommst so. Es tut mir ja leid das es nicht so ist wie du es dir wünscht, aber wirst es ja eh sehen, also ist es ja wirklich egal hier weiter zu schreiben.

Dann viel spass

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@Lillyxdxf

Ja alles gut bin sehr aufgebracht, da ich wirklich nichts dafür kann .. war normal gassi plötzlich kommt er mir entgegen gerannt, direkt auf meine Hündin es war ein riesiger schwarzer Schäferhund, das runter kriegen war die eine Sache , der könnte auch zubeißen ...

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@Regina490

Ja, das tut mir ja auch leid für dich und ja, an sich kannst du nichts dafür, aber rechtlich gesehen trägst du schon eine teilschuld. Ich finde das auch nicht fair, aber ist nunmal so.

Deswegen meine ich ja das du es außergerichtlich klärst und ihn bittest dafür aufzukommen. Manche sind da sehr kulant´.

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@Regina490

Ich könnte falsch liegen, soweit ich weiss ist die Schwangerschaft bei Hündinnen erst nach 15 Tagen wirklich feststellbar. Da bin ich gerade aber sehr unsicher! Ruf mal bei deinem Tierarzt an und die werden dir sicher Auskunft geben können wann es Sinnvoll währe vorbeizugehen.

Ich hoffe mal das die arme Maus nicht schwanger ist und keinen Eingriff braucht!

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@Lillyxdxf

Wie kann man denn da eine teilschuld haben? Wenn ich auf ddm Bürgersteig laufe und mich fährt ein Auto an, wie kann ich da eine teilschuld haben? Wie hätte ich es oder die hundehalterin es verhindern können ?

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@Lillyxdxf

Wie kommst du denn überhaupt darauf das die Fragestellerin teilschuld hat?

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@Lillyxdxf

Wird die Hündin durch den ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung.

Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen.

Also, sie hatte ihre Hündin angeleint, ist abends/nachts spazieren gegangen und hat versucht den rüden abzuwehren.. sie sollte noch zum Tierarzt aber sonst hat sie nichts falsch gemacht. Der andere Hund ist zusätzlich abgehauen, so hat der Halter seine Aufsichtspflicht verletzt und hätte nivhtmal einschreiten können...

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@DogsDog

Das ist soweit richtig, aber wie gesagt hätte sie es unmittelbar verhindern können und hat es dennoch zugelassen=Teilschuld

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@Lillyxdxf

Da liegst du falsch. Ich meine, wie hätte sie das abwenden können ? Den rüden töten ?

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@DogsDog

Ja genau das meinte ich auch... der rüde war total überdreht & extrem stark ich habe ihn nicht weg bekommen, ich wusste erstmal nicht was los war da der Hund angerannt gekommen ist & es war ein schwarzer Schäferhund man konnte ihn kaum erkennen im dunklen... das ging alles so schnell, er ist direkt auf sie hinten drauf , mehr zu der Story sieht man in meiner 2 letzten Frage .... ich als einzige Person konnte kaum was machen gegen so ein riesigen Hund der im trieb ist ...

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@RoetlicherSturm

Es gibt diverse Methoden mit ihren Vor- und Nachteilen. Ich würde das den Tierarzt entscheiden lassen. Hier mal eine Info:

Abbruch der Trächtigkeit mittels Medikamenten und Hormonen

Der Einsatz von Medikamenten und Hormonen zum Abbruch der Trächtigkeit ("Abtreibung") ist bei Hunden theoretisch bis zum 45. Trächtigkeitstag möglich. Bei bis zu 95 Prozent der auf diesem Weg behandelten Hündinnen kommt es in der Folge zum Trächtigkeitsabbruch. Das Risiko, dass einzelne Föten in der Gebärmutter überleben, bleibt jedoch bestehen. Diese werden dann bis zum natürlichen Geburtstermin ausgetragen. Bis zu drei Tagen nach einer ungewollten Verpaarung ist eine Behandlung mit Östrogenen möglich. Hier besteht jedoch die Gefahr, dass infolgedessen eine Pyometra, eine Gebärmuttervereiterung, auftritt, die für die Hündin mitunter lebensbedrohlich werden kann. Auch können Knochenmarksschädigungen bedingt durch den Einsatz von Östrogenen auftreten. Das "Wegspritzen" mittels sogenannter Prostaglandine zwischen dem 30. und 35. Trächtigkeitstag führt zum Abstoßen der Föten. In diesem Zeitraum sind die Organe besonders empfindlich gegenüber den Prostaglandinen. Die derzeit sicherste Methode zum Trächtigkeitsabbruch bei Hunden ist die Gabe von Antigestagenen. Sie blockieren körpereigene Nervenrezeptoren, welche die Schwangerschaft aufrechterhalten und führen somit zum Abbruch der Trächtigkeit. Verabreicht werden sie vom 25. bis zum 45. Tag und führen innerhalb von einem bis acht Tagen zum Ende der Schwangerschaft.

Mehr zum Thema lesen Sie hier: https://www.tiergesund.de/medizin/hund/traechtigkeit

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@DogsDog

Ich hatte schon genau so einen Fall erlebt, sie bekommt kein 100%iges recht. Aber ihr werdet es wohl erstmal ausprobieren müssen. Ich habe es nur gut gemeint mit meinem Rat, da ich hinsichtlich dessen wohl rationaler denken kann.

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@Lillyxdxf

Du weichst ständig der Frage aus, was die Halterin hätte tun sollen! Sie hatte offensichtlich nicht die Kraft, einen so großen Hund abzuwehren. Sie hat es ja versucht! Sie hatte ihre Hündin an der Leine, hat sie also auch nicht irgendwo frei herumlaufen lassen. Was also hätte sie tun können? Hätte sie den Rüden deiner Meinung nach erschlagen sollen, oder was?

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@abc93

Sie hätte die Hündin zwischen ihre beine nehmen können, den Hund weg zerren, oder die Hündin. Ein freund von mir ist Züchter und es ist sehr wohl ganz einfach "rattige" Hunde auseinander zu bringen. Sorry aber sie hätte besser aufpassen müssen. Wenn man eine läufige Hündin hat und das offensichtlich weiß muss man sogar noch stärker aufpassen oder vorsorgen treffen.

Und wie man nun auf erschlagen kommt ist mir ein Rätzel

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@Lillyxdxf

Klappt bestimmt gut, bei einem sehr großen Schäferhundrüden mitten im Trieb und einer möglicherweise kleinen, schlanken Frau. Ein Mann hätte es wahrscheinlich so geschafft, ja. Und das andere war natürlich nur überspitzt ausgedrückt! Natürlich würde ich keinem Tier was antun!

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@abc93

Was hat eigentlich dieser ellenlange Thread mit meiner Antwort zum Trächtigkeitsabbruch zu tun?

Könnt Ihr die Versicherungsfrage nicht unter einer Antwort klären, die sich auch genau darauf bezieht oder bei Fehlen einer solchen eine eigene Antwort schreiben?

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