Horror in Deutschland; Wie kann man eine Arbeit (bzw. bezahlte Tätigkeit) und Unterkunft in Österreich bekommen?

verreisterNutzer  21.02.2025, 12:21

Darf ich fragen was du für eine psychische Erkrankung hast?

MiXXXery 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 12:30

Der Freiheitsentzug (Zivilrecht) stützt sich auf § 1831 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ich habe keine Erkrankung. Man kann gemäß § 1831 BGB Leute ohne triftigen Grund wegsperren.

verreisterNutzer  21.02.2025, 12:38

Doch bei Freiheitsentzug nach 1831 BGB ist immer eine psychische Erkrankung im Spiel. Welche ist es bei dir?

MiXXXery 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 12:56

Keine. Es ist möglich Leute nur unterzubringen, um den Gesundheitszustand zu untersuchen.

4 Antworten

Zudem benötige ich festes Einkommen, um mich legal länger als 3 Monate in Österreich aufhalten zu können!!!

Dein Aufenthalt ist jetzt bereits illegal, und das wird er auch bleiben. Sollte sich anlässlich einer Überprüfung herausstellen, dass gegen dich ein Auslieferungsgesuch bzw. eine Gesuch zur Festsetzung und Überführung in die Klinik vorliegt, wird dich die Polizei festsetzen und den deutschen Behörden überstellen.

Oha... bin echt betroffen, sowas zu lesen, das tut mir total leid für dich! Auch, wenn es ja bekanntlich immer 2 Seiten solch einer Geschichte gibt und du sicher nicht ohne Grund unter Betreuung gestellt wurdest. Ich kann gut verstehen, dass du unter den Umständen nicht zurück nach D willst! Aber was ist die Alternative? Du bist scheinbar völlig mittellos in AUT und wirst unter den Umständen auch eher nicht auf die Beine kommen. Braucht man sich nix vormachen - keine Ausbildung, keine Berufserfahrung, kein Inländer, kein fester Wohnsitz,... Und Probleme psychischer und physischer Natur sind ja eindeutig vorhanden, sonst wärest du jetzt nicht in der Situation. Auch, wenn es dir jetzt grad gut geht kann das auch schnell wieder kippen - auch körperlich. Und dann? Ich wünsch dir jedenfalls, dass alles gut wird!


MiXXXery 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 12:59

Gibt Leute, die hat es in Deutschland schlimmer getroffen als mich. Bin kein Einzelfall. Ich lernte Leute kennen, die 2-3 Jahre oder länger untergebracht waren.

Bezüglich meiner Gesundheit habe ich ja Probleme. Kann schnell kippen, und dann sind Schulden - oder noch schlimmer, gesundheitliche Konsequenzen - vorprogrammiert. Deshalb mag ich hier Fuß fassen, bevor wieder Schulden entstehen.

Du erwähnst den 1831 BGB und angeblich auch noch ohne triftigen Grund.

Niemand kann ohne richterliche Anordnung und zuvor erfolgter amtsärztlicher Begutachtung zwangsweise, dauerhaft und geschlossen untergebracht werden. Deine Behauptung ist hier einfach falsch. Es ist schon klar, dass damit niemand zufrieden ist, aber Negatives zu verleugnen bringt auch nur das Gegenteil.

Wenn du zwangsweise untergebracht wurdest, dann könnte es durchaus sein, dass du jetzt wegen Eigengefährdung oder Fremdgefährdung gesucht oder vermisst gemeldet wurdest. Ob das auch im Ausland der Fall ist, kommt darauf an.

Vor allem bei mehrmaligen Betreuungen, die du ja auch erwähnst, kann die Behauptung -ohne Grund- nicht stimmen.

Die Rückkehr kannst dir halt nicht aussuchen, Österreich gibt Deutsche zurück, wenn sie zuhause gesucht werden. Abgesehen davon gibt es in Österreich genauso die Zwangseinweisung, die (genau wie in DE) nicht grundlos passiert.


MiXXXery 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:24

Ist aber in Österreich an Voraussetzungen gebunden.

https://vertretungsnetz.at/unterbringungsgesetz/

Der Unterbringungsbeschluss in der BRD ist hier in AT nicht gültig. Auch meine gesetzliche Betreuung ist schwebend unwirksam. Ich bin sozusagen nicht greifbar für den Betreuer.

sa652ma  21.02.2025, 17:25
@MiXXXery

Genauso wie in Deutschland…

Geht halt nicht um deinen Betreuer, sondern darum, dass das Gericht etwas verordnet hat und du dich aktiv dem Beschluss entziehst.

MiXXXery 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:26
@sa652ma

§ 1831 BGB gibt es in Österreich nicht.

sa652ma  21.02.2025, 18:18
@MiXXXery

Was keinerlei Relevanz hat, da das in Deutschland entschieden wurde und keinen Fluchtgrund darstellt, sprich zur Rückführung führt. Wär ja auch dämlich, wenn ein Land Menschen aufnimmt, weil sie sich einer begründeten richterlichen Anordnung in einem benachbarten EU-Land widersetzen.