heizkostenverteilung unfair....

5 Antworten

Die Aufteilung ist zulässig. Der Schlüssel kann nur für die Zukunft geändert werden. Falls es keine Einrohrheizung ist, kann man sicher mal beim Vermieter anregen auf 30:70 umzustellen. Aber letztlich ist das seine Entscheidung. Die zwingende Anwendung von 30:70 ist an gewissse Bedingungen geknüpft. ganz gut im nachfolgenden Link dargestellt. Allerdings ist dort auch eine Bedingung falsch dargestellt, nämlich die, dass freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sein müssen. Die Betonung liegt auf freiliegende. Wenn es also gar keine freiliegenden Leitungen gibt, ist eine Bedingung schon mal nicht erfüllt und damit die zwingende Verteilung 30:70 obsolet.

http://www.mvwit.de/de/top/zweite_miete/index.php/art_00002092

Ja ist zulässig und macht vor allem bei Einrohrheizungen Sinn.

11.06 EUR Verbrauchskosten bedeutet dass Ihr überhaupt keine Heizung genutzt habt. Das wiederum lässt darauf schließen dass es bei euch schon ohne Heizkörper warm war.

Genau dass passiert bei Einrohrheizungen. Bei einer solchen Heizanlage zirkuliert das Heizungswasser permanent durch alle Wohnungen und Räume und heizt diese auf.

Liegt eine Wohnung dann noch günstig in der Mitte und bekommt von Aussen sowie oben und unten Wärme dann kommen die Nutzer ohne die Benutzung der Heizkörper aus.

Weil dies aber nur möglich ist weil permanent Wärme durch die Rohre abgegeben wird ein Grundkostenanteil von 50% angesetzt. Umgekehrt gesagt gäbe es keine Einrohrheizung wären die Nutzer gezwungen zu heizen und hätten entsprechende Verbrauchskosten.

Wie groß ist denn die Wohnung. Man rechnet im Durchschnitt mit 1-1,50 EUR je QM für Heizung und Warmwasserkostem Monat an Nebenkosten. Bei 50 qm wären das 50 € im Monat x12 = 600 EUR. Somit wären die Kosten sogar noch günstig.

Gruss schilldi

Ja, diese Splittung ist zulässig und damit korrekt. Bei mir ist das ebenso. Wir zahlen quasi für andre Mieter die Heizung weil sie sicher mehr Verbrauchskosten haben (und dauerlüften).

Ähm und was heißt das jetzt für mich? Also ist die Abrechnung unzulässig?

Nein. Für knapp 30 € im Monat heizen und evtl. noch warmes Wasser bekommen ist ein Schnäppchen.

mit dieser Bedingung hast du die Wohnung gemietet. Also kannst du das jetzt nicht mehr ändern.