Sind Gradtaganteile in der Heizkostenabrechnung Pflicht für den Vermieter?

5 Antworten

Die Gradtagstabelle findet Anwendung für die Berechnung der Grundkosten (30 bis 50% der Heizkosten) bei unterjährigem Nutzungszeitraum innert des 12monatigen Abrechnungszeitraumes. Will heißen, wird über 12 Monate Nutzung abgerechnet, ist nach WF (Grundkosten!) abzurechnen und nicht nach GT.

Eigentlich sind die Gradzahltage nur für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten, nicht für die Warmwasserkosten, von Bedeutung der nach der Wohnfläche abgerechnet wird.

Und auch nur dann wenn der Nutzungszeitraum des Mieters kürzer als der Abrechnungszeitraum ist.

Insgesamt hat ein Abrechnungszeitraum 1.000 Gradzahltage.

Zum Beispiel die Monate Januar - Juni haben 580 Gradzahltage und die Monate Juli - Dezember 420.

https://www.mietrecht.org/heizkosten/gradtagszahlen/

Gradtage sind Berechnungsgrundlage, wenn keine Verbrauchserfassung stattgefunden hat und der Abrechnungszeitraum nicht das komplette Jahr umfasst.... insoweit ergibt deine Frage 0 Sinn.

0815nooob 
Fragesteller
 09.01.2019, 08:04

Dem kann ich nicht ganz zustimmen, denn 2016 gab es gibt es umfassende Abrechnungswerte. Dennoch wurde es mit den Gradtaganteile verrechnet. Ich hänge mal ein Bild an die Frage.

0815nooob 
Fragesteller
 09.01.2019, 08:07

Okay, das mit denn bild war zu viel versprochen. Entweder geht das nicht, oder es geht nur vom Handy aus nicht.

anitari  09.01.2019, 08:22
@0815nooob

Bild hochladen in einer Antwort zu deiner Frage, nur als JPG-Datei und nicht größer als 2 MB.

Nuja....Gradtage nimm man nur dann in der Heizkostenabrechnung, wenn keine Werte vorliegen

anitari  09.01.2019, 08:20

Das stimmt nicht. Liegen keine Verbrauchswerte vor darf geschätzt werden. Die Gradzahltage sind nur für den verbrauchsunabhängigen Teil der Heizkosten von Bedeutung. Und auch nur dann wenn der Nutzungszeitraum kürzer als der Abrechnungszeitraum ist.

qugart  09.01.2019, 08:24
@anitari

Augenscheinlich schätzt der Vermieter eben mit Grundlage von Gradzahltagen.

So zumindest versteh ich die Frage.

anitari  09.01.2019, 08:28
@qugart

Das wäre aber nicht korrekt.

qugart  09.01.2019, 08:28
@anitari

Das ist ichtig.

albatros  09.01.2019, 11:43
@anitari

Genau so, s. auch m. Antwort.

Und ich weiß noch nicht mal, was Du meinst! 😁

Also kein Wunder, wenn man nichts findet.

Spricht im Übrigen dafür, dass wohl eher der Vermieter im Vorteil ist.