5 Antworten
Das ist rechtlich gesehen (praktisch) nicht möglich - nur in speziellen Fällen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bachelor of Law
JasminBruehl
26.01.2024, 23:18
@Serenety78
Wenn der plötzliche Tod eintritt, Kriegsumstände, andere wichtige Gründe (weite Fortschreitung in den Vorbereitungshandlungen / wenn ein ungeborenes Kind im Spiel ist, wegen den finanziellen Umständen)
Nein
Ich weiß gar nicht ob das überhaupt geht. Der andere kann ja nicht mehr ja sagen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Liebe
Nein
Es ist auch, außer in Frankreich, nicht möglich.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin ein Mensch, der zu Gefühlen fähig ist.
Nein
Ich sehe darin keinen wirklichen Sinn, sorry.
Ja
Nur wenn ich dann noch Witwenrente bekomme
Also möglich