Hausdurchsuchung bei Zeugenaussage?
Hallo,
meine Frage wäre ob es für eine Hausdurchsuchung ausreicht, wenn nur ein Zeuge etwas gesehen haben soll, speziell wie eine Person einer anderen etwas Übergibt und dies der Polizei meldet (evtl. mit Video, aber unscharf also nicht zu erkennen, um was es sich handelt) ?
Danke für die Antworten im voraus :)
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei Drogen gilt grundsätzlich, dass diese auch sichergestellt werden müssen, damit bewiesen ist, dass es sich um eine Droge handelt!
Für eine Hausdurchsuchung reicht ein Video von einer Übergabehandlung keinesfalls aus.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Wenn es keine weiteren Verdachtsmomente gibt, reicht das sicher nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Danke dir für die schnelle Antwort um die Uhrzeit.
Was wäre den bspw. ein weiterer Verdachtsmoment?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marcelb859/1667340332131_nmmslarge__0_0_688_689_b9ffb186dec8760cdd8d5c7df33c2c01.jpg?v=1667340332000)
Nein, es wird nicht für eine Hausdurchsuchung reichen -und das ist gut so.
Hofentlich hast du die Personen auf dem Video gefragt, ob du sie aufnehmen darfst, sonst hast du eine Straftat begangen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/marcelb859/1667340332131_nmmslarge__0_0_688_689_b9ffb186dec8760cdd8d5c7df33c2c01.jpg?v=1667340332000)
Naja, Abschaun würde ich die Leute nicht pauschal nennen... die versuchen ja nur sich irgendwie zu helfen... nur sollten sie sich wenigstens selbst an Gesetze halten, wenn sie sich darüber beschweren, dass jemand anderes Gesetze bricht ^^
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In der Öffentlichkeit darfst du filmen, bis der Notarzt kommt. Eine Veröffentlichung ist nur untersagt.
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Um eine Hausdurchsuchung stattfindenden zu lassen, reicht auch die Aussage einer einzigen Person. Kleines Beispiel, ein ehemaliger Nachbar von mir hatte einmal eine Hausdurchsuchung "zum Zweck der Auffindung der Waffe". Eine seiner Ex-Freundin hat ihn nach Trennung bei der Polizei "angeschissen" er hätte angeblich eine Pistole bei sich zu Hause liegen. Früh morgens um halber sechse standen dann die uniformierten Gesellen auf seiner Matte mit nem Hausdurchsuchungsbeschluß und drehten dem dann seine Bude auf links. Gefunden haben die natürlich keine echte/scharfe Wumme bei ihm, war ja klar. 👍
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Dein Beispiel passt nicht zur Frage, wo lediglich eine Übergabe gefilmt wird. Niemand weiss, was da übergeben wurde. Wenn jemand konkret Angaben zu einer Waffe im Haus macht, kann und wird diese auch gesucht.
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Es war eine falsche Behauptungen, um den Beschuldigten zu schädigen.
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Es muss ein so hinreichender Tatverdacht sein, dass es ausreicht, damit gegen ein Grundrecht verstoßen werden kann. Dies geht entweder nur durch eine richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug. Ohne weitere Infos ist die Frage schwer zu beantworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zusätzlich muss die Durchsuchung erfolgen, um einen Beweis zu erbringen. Nur: lasst uns mal nachgucken, reicht nicht.
Ich bin die Person auf dem Video nicht die die Filmt xD, solche leute sind abschaum, aber danke für deine Antwort.