Muss ich mich als Zeuge eines Falles zu den Fragen der Haftpflichtversicherung äußern?
Hey
ich bin Zeuge eines Falles und habe schon eine Zeugenaussage bei der Polizei getätigt. Heute habe ich ein Brief von der Haftpflichtversicherung erhalte, in dem ich Fragen beantworten soll.
Muss ich die Fragen beantworten oder kann ich sie ignorieren?
Danke.
4 Antworten
Du musst nicht antworten, allerdings spricht auch angesichts des wahrscheinlich überschaubaren Zeitaufwands meiner Ansicht nach nichts dagegen, es zu tun.
Dann schreib der Versicherung genau das und verweise auf deine Aussage bei der Polizei.
Wie genau soll ich auf die Aussage bei der Polizei verwiesen?
Indem du z.B. schreibst:
Weil sich der Vorfall vor fast einem Jahr ereignete, kann ich mich nicht mehr genau an Einzelheiten erinnern und verweise insoweit auf meine damalige Aussage bei der Polizei.
Muss ich die Fragen beantworten oder kann ich sie ignorieren.
Du bist gegenüber einer Versicherung zu keiner Aussage verpflichtet. Du kannst die Versicherung auf Deine Aussage bei der Polizei verweisen.
Da du nur Zeuge bist, musst du musst dich gegenüber der Versicherung nicht äußern
Kannst du wohl ignorieren
Das Problem an diesen Fall ist das der Fall vor fast einem Jahr war und. Ich mich kaum erinnern kann und ich Angst hab eine Falschaussagen zu tätigen.Danke für deine Antwort