Muss ich mich als Zeuge eines Falles zu den Fragen der Haftpflichtversicherung äußern?

4 Antworten

Du musst nicht antworten, allerdings spricht auch angesichts des wahrscheinlich überschaubaren Zeitaufwands meiner Ansicht nach nichts dagegen, es zu tun.

Suoergelaunt 
Fragesteller
 16.06.2021, 17:22

Das Problem an diesen Fall ist das der Fall vor fast einem Jahr war und. Ich mich kaum erinnern kann und ich Angst hab eine Falschaussagen zu tätigen.Danke für deine Antwort

0
PatrickLassan  16.06.2021, 17:29
@Suoergelaunt

Indem du z.B. schreibst:

Weil sich der Vorfall vor fast einem Jahr ereignete, kann ich mich nicht mehr genau an Einzelheiten erinnern und verweise insoweit auf meine damalige Aussage bei der Polizei.
0
Muss ich die Fragen beantworten oder kann ich sie ignorieren.

Du bist gegenüber einer Versicherung zu keiner Aussage verpflichtet. Du kannst die Versicherung auf Deine Aussage bei der Polizei verweisen.

Da du nur Zeuge bist, musst du musst dich gegenüber der Versicherung nicht äußern

Kannst du wohl ignorieren