Zeugenanhörung zur fahrerfeststellung ignorieren?
Hallo, ich habe einen Brief von der Polizei bekommen und zwar zu einer fahrerfeststellung. Meine Frage lautet was würde passieren wenn ich den Punkt „ich möchte mich zur Sache grundsätzlich nicht äußern“ hake oder den Brief einfach komplett ignoriere?
3 Antworten
Nötigung auf beiden Seiten.
Als Beschuldigter muss man nichts sagen.
Aber du sollst ja zunächst als Zeuge gehört werden. Noch ist man bemüht, sich beide Seiten anzuhören. Ob es klug ist, diese Möglichkeit nicht zu nutzen, halte ich für fraglich.
Man muss allerdings dazu sagen, dass man aufpassen muss, ob und wann sich der Status ändert. Nicht jeder bemerkt das.
Gruß S.
Du bist als Beschuldigter grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Meine Frage lautet was würde passieren wenn ich den Punkt „ich möchte mich zur Sache grundsätzlich nicht äußern“ hake oder den Brief einfach komplett ignoriere?
Dann wird nach Aktenlage entschieden und vermutlich eher dem Anzeigeerstatter geglaubt. Du hast aber selbstverständlich auch in einem späteren Gerichtsverfahren noch die Möglichkeit, dich zu äußern.
Sinnvoll wäre es, Akteneinsicht zu beantragen und ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen.
Das kommt ganz darauf an worum es geht.
Wenn du wegen etwas beschuldigt wirst brauchst du zu der Sache grundsätzlich keine Aussage machen.
Aber aufweisen musst du dich. Und wenn du da nicht mitarbeitest werden die schon Wege und Mittel finden um dich zu kontrollieren. Und dabei würde dann ja festgestellt werden ob du der Fahrer warst oder nicht.
Da würde ich wirklich empfehlen erst mal keine Angaben zu machen. Und dann solltest du dir einen Anwalt suchen. Wenn der Geschädigte da richtig sauer auf dich wird kann es sehr unangenehm für dich werden. Immerhin hast du eine Person vorsätzlich angefahren. Das kann dich deine Fahrerlaubnis kosten.
Mit dem Auto anfahren. Nicht die Person anfahren. Anfahren nur mit dem Auto. Man fährt los. Oder an. Beliebte Übung in der Fahrschule.
Anfahren. Anfahren am Berg. Das ist gemeint.
Nie gehört?
@jollyswgm hat das schon richtig verstanden. Ich habe einen Passanten angefahren
Ui, oh - dann entschuldige bitte, jollyswgm. Dann hast du natürlich recht. Das wird übel.
Genau, ich bin der Schuldige . Und zwar weil ich ein Passanten der ein Parkplatz reservierte „weggedrängt“ habe. Erst gebeten und dann leicht angefahren, gestoppt, abgefahren gestoppt etc. . Also keine Angaben einfach geben?