Äußerung?

4 Antworten

Das kommt darauf an, ob du das Bußgeld einfach akzeptieren willst, oder dich dagegen zur Wehrsetzt. das könnte dann aber auch entsprechend teurer werden.

DerTuerke2000 
Fragesteller
 31.12.2021, 14:45

Ok aber wenn ich sage ich wusste das nicht was ist dann?

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Nicht groß äußern - Strafe akzeptieren und schnell zahlen - wenn es denn noch eine Geldstrafe ist.

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/sind-springmesser-erlaubt-oder-verboten/
Also besser wäre es, erst einmal einen Rechtsanwalt zu befragen, ob so ein Schreiben was ich verfasst habe, überhaupt hilfreich ist und es dann erst evtl. geändert abzuschicken.

Also ohne Gewähr, dass es so ohne Freiheitsstrafe abgehen wird...:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 00.00. 2021 wurde bei mir in der Wohnung bei einer Hausdurchsuchung ein Springmesser und ein "Polenböller" gefunden.

Eine Tatsache, die ich heute aufrichtig bereue. Ich sehe ein, dass es ein Fehler war solche bedrohlichen, vor allem gefährliche Dinge zu haben. Mit diesem Schreiben möchte ich mich deshalb dafür entschuldigen. Ich verspreche zukünftig keine solchen Gegenstände mehr in Besitz zu nehmen.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass mein falsches Verhalten eine Strafe nach sich ziehen wird. Auf Grund meiner Situation (als Schüler, Auszubildender etc) und weil es das erste und das letzte Mal gewesen sein wird, möchte ich sie heute darum bitten, Gnade vor Recht ergehen zu lassen - mich nicht mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Mit freundlichen Grüßen

DerTuerke2000

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Du solltest Dich aber dann tatsächlich nie, nie, nie mehr mit solchen gefährlichen Gegenständen aufgreifen und in Verbindung bringen lassen. ;o)

Wusstest Du das ? Ich nicht...:

Wer beispielsweise ein  Springmesser erwirbt,  besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, muß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder  Geldstrafe rechnen, § 52 Abs. 3 Nr.

Viel Glück und einen guten Rutsch ins neue Jahr...!

DerTuerke2000 
Fragesteller
 17.01.2022, 03:57

Das mit dem dertuerke2000 lassen wir mal haha aber danke für deine sehr hilfreiche antwort

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Das sind Straftaten, zu denen musst du dich schriftlich gar nicht äußern.

DerTuerke2000 
Fragesteller
 31.12.2021, 15:04

Danke schön und frohes neues jahr

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Du brauchst dich dazu nicht zu äussern!

Du würdest dich unnötig selber belasten!

superseegers  31.12.2021, 15:03

Er wurde damit erwischt, was soll ihn jetzt noch mehr belasten? Soll er es abstreiten oder was?

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DerTuerke2000 
Fragesteller
 31.12.2021, 15:05
@superseegers

Also die sind bei mir gestürmt und haben alles durchgesucht und haben das dann gefunden

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johnblaze762  31.12.2021, 15:38
@superseegers

Was heisst denn hier "erwischt"?

Wobei wurde er erwischt?

Was redest du da für einen Schwachsinn?

Hört sich so an als hätte er jmd beraubt o.s.ä.!

Man fand bei einer Kontrolle ein Messer bei ihm!

Soll er deswegen jetzt ein Lebensgeständniss ablegen oder was?

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superseegers  01.01.2022, 04:20
@johnblaze762

Danke für den "Schwachsinn". Und jetzt bitte aufgepasst.

Es gibt ein Delikt dass man offensichtlich ihm zuordnen/anhängen kann. Richtig?

Okay, dann der nächste Schritt:

Was gibt es da zu leugnen?

Und Zusatzfrage: Was hat das mit berauben zu tun?

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johnblaze762  01.01.2022, 20:55
@superseegers
Es gibt ein Delikt dass man offensichtlich ihm zuordnen/anhängen kann. Richtig?

Man fand ein Messer bei ihm;

Er wurde damit erwischt, was soll ihn jetzt noch mehr belasten? Soll er es abstreiten oder was?

Keiner sagt ihm er soll es leugnen;

Aber er braucht deswegen jetzt auch keine Aussage zu machen!

Bei einer Aussage besteht immer die Gefahr dass er sich selber mehr belastet als es eig. nötig wäre;

Es würde nur den Polizisten nützen;

Er selber hätte nichts davon!

Glaub kaum dass er deswegen "milder" bestraft wird!

Meine Meinung; natürlich kann er auch Aussagen wenn er es möchte;

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DerTuerke2000 
Fragesteller
 31.12.2021, 15:06

Danke dir und frohes neues jahr

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