Was kann ich an die Polizei schreiben?
Guten Tag, ich habe 3 laufende Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich war beim Anwalt, dieser hat mir empfohlen erstmal selber ein Schreiben an die Polizei zu verfassen. Was genau könnte ich da rein schreiben? Beim ersten Mal wurde ich von der Polizei erwischt, beim zweiten Mal hat das Straßenverkehrsamt mich angezeigt als ich meinen Führerschein abholen wollte, die haben mir meinen Führerschein wegen meinem Ausweis nicht gegeben und mich dann im Auto davonfahren sehen. Meine Prüfung habe ich nämlich schon bestanden. Nur den Lappen hab ich halt nicht ausgehändigt bekommen. Das dritte Mal wurde ich ebenfalls von der Polizei erwischt.
Was könnte ich schreiben?
8 Antworten
Wieso solltest du der Polizei etwas schreiben? Bei dem Verlauf darfst du das alles sehr wahrscheinlich mit einem Verkehrspsychologen bzw. einer Verkehrspsychologin besprechen.
Offenbar bist du nicht nur lernresistent sondern auch unbelehrbar. Bei der Historie wird man dir deine FE niemals aushändigen. Und das ist auch gut so.
Die Polizei interessiert keine deiner Ausreden warum du vor Erteilung der Fahrerlaubnis Auto gefahren bist.
Hast du denn schon einen neuen Termin bei der Führerscheinstelle zur Abholung aus gemacht?
Was für ein Schreiben hast du denn jetzt bekommen .. 3 Anzeigen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis?
Die Führerschein stelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst meinen Führerschein nicht bekommen werde. Ich habe 3 Äußerungsbogen erhalten, und natürlich weiß ich das das sehr sehr sehr dumm war. Was kann ich tun?
Die Führerschein stelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst meinen Führerschein nicht bekommen werde.
Nicht nur vorerst, sondern sehr wahrscheinlich überhaupt nicht. Du kannst die FE vielleicht in ein paar Jahren neu beantragen, denn man wird dir nicht nur eine Sperre auferlegen, sondern die FE vermutlich gar nicht mehr aushändigen. Bis dahin darfst du dann deine Tagessätze abstottern. Macht sich super, so ein Vorstrafenregister.
Ws die Bögen anbelangt, besprich das mit deinem Anwalt.
Das was die Führerscheinstelle von dir verlangt. Die Äußerungsbögen ausfüllen und fristgerecht einreichen. Wenn du einen Anwalt hast, sollte er dich beraten wie du das am besten ausfüllst.
Ich habe keinen Anwalt im Moment. Aber mehrere Beratungsgespräche. Bei mir sieht es so aus, dass ich die Prüfung bestanden habe und ja somit die Fahrerlaubnis habe. Stimmt das? Ich habe jetzt das Straßenverkehrsamt angeschrieben und um einen Nachweis gebeten, dass ich tatsächlich die Prüfung bestanden habe und am genannten Tag den Lappen abholen wollte.
Nein, du hast keine Fahrerlaubnis .. diese hast du nur, wenn sie dir ausgehändigt wurde, erteilt wurde.. und das wurde sie halt nicht.
Bei mir sieht es so aus, dass ich die Prüfung bestanden habe und ja somit die Fahrerlaubnis habe.
Nein. Die FE hast du erst, wenn sie dir auch ausgehändigt wurde. Ohne ausgehändigten FS darfst du kein Fahrzeug führen, das ist genau Fahren ohne Fahrerlaubnis. Siehe § 21 StVG.
Gibt es außer Ignoranz gegenüber Gesetzen eine plausible Erklärung für deine Handlungen? Fall nicht: einfach zugeben und Besserung geloben.
Versuchts mal mit "Tut mir Leid, dass ich eindeutig und nachweisbar diese Straftaten begangen habe, ich akzeptiere jede Strafe."
Das sollte dir dein Anwalt " vorschreiben"-
Wenn du nur schreibst , dass du ein Pechvogel bist- hilft es auch nicht weiter.
3x Anzeige und Verfahren wegen einer Straftat mit einem Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbuße bis zu 360 TS. Und zwar je Tat.
Man fasst es nicht.