Was kann ich an die Polizei schreiben?

8 Antworten

Wieso solltest du der Polizei etwas schreiben? Bei dem Verlauf darfst du das alles sehr wahrscheinlich mit einem Verkehrspsychologen bzw. einer Verkehrspsychologin besprechen.

Offenbar bist du nicht nur lernresistent sondern auch unbelehrbar. Bei der Historie wird man dir deine FE niemals aushändigen. Und das ist auch gut so.


FordPrefect  12.10.2021, 13:30

3x Anzeige und Verfahren wegen einer Straftat mit einem Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldbuße bis zu 360 TS. Und zwar je Tat.

Man fasst es nicht.

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Versuchts mal mit "Tut mir Leid, dass ich eindeutig und nachweisbar diese Straftaten begangen habe, ich akzeptiere jede Strafe."


FordPrefect  12.10.2021, 13:25

...und ergänzt um "und ich verspreche, nie wieder ein KFZ zu führen".

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Die Polizei interessiert keine deiner Ausreden warum du vor Erteilung der Fahrerlaubnis Auto gefahren bist.

Hast du denn schon einen neuen Termin bei der Führerscheinstelle zur Abholung aus gemacht?

Was für ein Schreiben hast du denn jetzt bekommen .. 3 Anzeigen wegen fahren ohne Fahrerlaubnis?


Keno2021 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:29

Die Führerschein stelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst meinen Führerschein nicht bekommen werde. Ich habe 3 Äußerungsbogen erhalten, und natürlich weiß ich das das sehr sehr sehr dumm war. Was kann ich tun?

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FordPrefect  12.10.2021, 13:33
@Keno2021
Die Führerschein stelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst meinen Führerschein nicht bekommen werde.

Nicht nur vorerst, sondern sehr wahrscheinlich überhaupt nicht. Du kannst die FE vielleicht in ein paar Jahren neu beantragen, denn man wird dir nicht nur eine Sperre auferlegen, sondern die FE vermutlich gar nicht mehr aushändigen. Bis dahin darfst du dann deine Tagessätze abstottern. Macht sich super, so ein Vorstrafenregister.

Ws die Bögen anbelangt, besprich das mit deinem Anwalt.

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FahrschulNerd  12.10.2021, 13:34
@Keno2021

Das was die Führerscheinstelle von dir verlangt. Die Äußerungsbögen ausfüllen und fristgerecht einreichen. Wenn du einen Anwalt hast, sollte er dich beraten wie du das am besten ausfüllst.

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Keno2021 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:43
@FahrschulNerd

Ich habe keinen Anwalt im Moment. Aber mehrere Beratungsgespräche. Bei mir sieht es so aus, dass ich die Prüfung bestanden habe und ja somit die Fahrerlaubnis habe. Stimmt das? Ich habe jetzt das Straßenverkehrsamt angeschrieben und um einen Nachweis gebeten, dass ich tatsächlich die Prüfung bestanden habe und am genannten Tag den Lappen abholen wollte.

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FahrschulNerd  12.10.2021, 13:57
@Keno2021

Nein, du hast keine Fahrerlaubnis .. diese hast du nur, wenn sie dir ausgehändigt wurde, erteilt wurde.. und das wurde sie halt nicht.

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FordPrefect  12.10.2021, 14:02
@Keno2021
Bei mir sieht es so aus, dass ich die Prüfung bestanden habe und ja somit die Fahrerlaubnis habe.

Nein. Die FE hast du erst, wenn sie dir auch ausgehändigt wurde. Ohne ausgehändigten FS darfst du kein Fahrzeug führen, das ist genau Fahren ohne Fahrerlaubnis. Siehe § 21 StVG.

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Gibt es außer Ignoranz gegenüber Gesetzen eine plausible Erklärung für deine Handlungen? Fall nicht: einfach zugeben und Besserung geloben.

Nix....lass es gut sein. Wer zum Abholen seines Führerscheins mit dem Auto hinfährt, dem ist nicht zu helfen. Da fehlt jegliche Eignung, ein KFZ zu führen.....