Hat man gesetzlich zwei Jahre Garantie?
Ich habe vor 1 Jahr ein Bett gekauft und es hat eine sehr schlechte Qualität und der Lattenrost ist jetzt vollkommen zusammengebrochen. Habe ich ein Recht auf Rückerstattung?
6 Antworten
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Garantie. Allerdings haftet der Haendler gegenueber einem Verbraucher in aller Regel im Rahmen der sog. "Gewaehrleistung" 24 Monate (bei gebrauchten Artikeln auf 12 Monate verkuerzbar) fuer alle Sachmaengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe des betreffenden Artikels an den Verbraucher bereits vorhanden waren. Die Haftung erstreckt sich aber nicht auch auf solche Maengel, die erst nach der Uebergabe entstanden sind.
Allerdings gibt es in den ersten 12 Monaten die sog. "Beweislastumkehr" (nur wenn man von einem Haendler kauft, nicht aber auch bei Privatkaeufen!). In dieser Zeit gilt die - widerlegbare - Vermutung, dass ein in den ersten 12 Monaten sichtbar gewordener Mangel bereits von Anfang an vorgelegen hat, sofern die Art des Mangels mit dieser Vermutung vereinbar ist. Nach Ablauf der Beweislastumkehr kann der Haendler vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass der Mangel tatsaechlich schon von Anfang an vorhanden war.
Aber Hallo,
natürlich kannst Du reklamieren und wenn du nur Ärger bekommst
gehe ganz einfach mal zum Verbraucherschutz, die kümmern sich
drum.
Hast du denn hoffentlich noch den Kaufsbeleg.
Wo und von wem hast Du gekauft ?
Immer wieder gerne
opi ehrsam
Nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt in vielen Fällen zwei Jahre.
Du hättest ein Recht auf Rückerstattung, wenn ein Sachmangel vorliegt. Wenn bereits ein Jahr vergangen ist musst du allerdings neben dem Vorliegen des Sachmangels beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag.
Nach einem Jahr ist schon eine gewisse Abnutzung normal. Aufgrund der Garantie hast Du aber einen Reparaturanspruch. Vielleicht ersetzen sie Dir, aus Kulanz, das kaputte Bett gegen ein Neues. Rechtsanspruch besteht jedenfalls nur auf Reparatur.
Die Sachmängelhaftung umfasst sowohl Reparatur als auch Neulieferung, nach Wahl des Käufers. Diese Wahl kann beim Kauf von Neuware auch nicht in AGB eingeschränkt werden.
Nein nur 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. das ist != Garantie des Herstellers