Halterhaftung bei Verkehrsverstößen einführen?


09.04.2024, 20:12

für blitzer usw

8 Antworten

Der Fahrzeugführer muß vor der Abfahrt prüfen, ob das Fahrzeug sicher ist. Ansonsten kann man nie genau wissen wer Fahrzeughalter und Besitzer ist, der Farzeugschein sagt es auch nicht. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief) ist daher für den Begriff des Fahrzeughalters nicht entscheidend. So soll es bleiben.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Ja genau

Ich denke nicht.

Gibt es auch in Spanien. Der Halter wird nur verantwortlich gemacht, wenn er selbst gefahren oder keinen Fahrer benennen kann. Ich finde das auch gut so.

spelman  09.04.2024, 20:22

Ja klar, so ist das auch gemeint mit Halterhaftung. Es heißt nicht, dass der Halter jede Strafe zahlen muß.

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Ja, das fände ich richtig. Der Halter muß im Zweifel wissen, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist. Wie er das macht, ist seine Sache.

Die Halterhaftung würde das Blitzen von Motorrädern erlauben. Auch solche Ausreden "ich weiß gar nicht wer gefahren ist" würden dann nicht mehr zählen.

Waterfight 
Fragesteller
 09.04.2024, 20:52

Wie läuft das dann in den Ländern ab wenn die Person abstreitet dass sie gefahren ist

Also wenn die Person die vom Halter beschuldigt wurde gefahren zu sein abstreitet dass sie gefahren ist

Und wie ist es in diesen Ländern mit den Punkten geregelt. Dann kann doch ein Raser einfach immer eine andere Person angeben die dann freiwillig auch noch mitmacht weil sie ja wenig Punkte hat

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spelman  09.04.2024, 21:03
@Waterfight

Ich weiß nicht genau, wie das geregelt ist. In der Schweiz und in Österreich wird von hinten geblitzt, es gibt also gar kein Foto vom Gesicht. Der Halter ist verpflichtet zu sagen, wer gefahren ist, oder trägt die Geldbusse selbst.

Punkte gibt es in der Schweiz nicht. Bei gewissen Überschreitungen gibt es eine Verwarnung. EIne weitere Überschreitung innerhalb von zwei Jahren führt zum Führerscheinentzug. Ich glaube kaum, dass das einer freiwillig auf sich nimmt.

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Waterfight 
Fragesteller
 09.04.2024, 21:51
@spelman

Dann muss man gar kein Kennzeichen vorne anbringen?

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spelman  09.04.2024, 22:10
@Waterfight

Offenbar doch, denn die Autos haben alle eines. Ich kenne aber die gesetzlichen Bestimmungen dazu nicht. Ich bin nur öfter in der Schweiz und in Österreich unterwegs.

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Ich finde das nicht gut. Schuld muss bewiesen werden. Dabei sollte es bleiben.

Gruß S.