Haltedauer bei Privat verkauftem PKW?


13.06.2020, 11:07

Es geht mir nicht um die Kosten oder VK Preise, 1.Hand oder 2.Hand sondern nur um die Tatsache des sofortigen Verkauf.

6 Antworten

Wenn du ihn gekauft hast, kannst du ihn auch direkt wieder verkaufen. Was natürlich einen extremen Wertverlust nach sich ziehen würde, da das Fahrzeug bereits angemeldet wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ-Mechatroniker
Kann ich es gleich am selben oder nächsten Tag wieder verkaufen?

Sicher kannst du das.

Allerdings wäre das ziemlich unsinnig, da nicht nur das Anmelden Gebühren kostet sondern auch weil das Fahrzeug durch den eingetragene Halter an Wert verliert.


Sonntagskinder  13.06.2020, 11:26

es wird einen Grund haben, warum diese Person das machen will. und nein, nur weil ein weiterer Halter eingetragen war, sinkt weder zwingend der Wert noch der Preis. Letzterer wird nämlich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt. Das ist der Grund, warum es den Fahrzeughandel gibt, wo an- und mit Gewinn weiterverkauft wird. So kommen zB manche mit Rabatten an Fahrzeuge ran, und wenn diese Rabatte vertraglich nicht an Konditionen gebunden sind, können sie es weiter veräussern. MB hatte früher die Sperrklausel drin, dass Mitarbeiter 1x pro Jahr Rabatt auf ein Neufahrzeug erhalten, aber nur wenn das Fahrzeug mind. 6 Monate auf sie zugelassen ist. Liegt aber schon Jahre zurück. Und manche haben ihren Wagen dann als Jahresfahrzeug weiterverkauft, teils ohne Verlust, teils sogar besser. Aber sie wollten damit nicht ihr eigenes Geschäft kanibalisieren, daher die Frist.

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Kannst du alles machen, lohnt aber nur, wenn der VK Preis dann wesentlich höher ist. Kostet alles Gebühren, Papierkram etc. warum sollte man sowas machen?


crodam 
Fragesteller
 13.06.2020, 11:03

Danke für Deine Antwort. Fahrzeugwechsel. VK Preis ist klar. Der Händler meinte es gibt eine Haltedauer.

Im Privatbereich denke ich nicht.

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booktolook  13.06.2020, 11:04
@crodam

Und was soll das nun, warum willst du ihn gleich wieder verkaufen?

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Du kannst und darfst dein neu erworbenes Eigentum sofort nach Erwerb wieder verkaufen.

Du kannst es auch unangemeldet sofort wieder weiter verkaufen. Es gibt keine Zulassungspflicht.


crodam 
Fragesteller
 13.06.2020, 15:07

Der Händler meint, dass ich es erstmal auf mich zulassen müsste, bevor ich es weiterverkaufen möchte.

Nach der Bezahlung des Kaufpreises bin ich doch dann Eigentümer des Fahrzeuges, also ist doch dann meine Sache mit der Zulassung, ob auf mich oder den neuen Käufer.

Da er eine Zulassungsprämie vom Hersteller bekommt aber im Kaufvertrag steht davon nichts und das höre ich jetzt zum ersten Mal von dem Händler

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jochenprivat  13.06.2020, 16:33
@crodam

Das mit der Prämie ist schon richtig, dass hat dich als Käufer / Kunde aber nicht wirklich zu interessieren.

Es gibt z.B. Zulassungsprämien, Abnahmeprämien, Kaufprämien, Inzahlungnahmeprämien. Diese bekommt der Händler natürlich nur wenn er auch eine Zulassung vorlegen kann.

Dafür würde aber sicher auch dein neuer Käufer reichen wenn die Daten von ihm eingereicht werden. Wicht für die Prämie ist die Zulassung des Fahrzeuges. Dabei ist der Halter egal.

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crodam 
Fragesteller
 13.06.2020, 19:46
@jochenprivat

Einen neuen Käufer können Sie nicht einsetzen laut Ford/Händler. Der Händler meint wenn ich es nicht auf mich zulasse, dann kann er mir auch nicht den Nachlass gewähren. Den der Besteller und der Zugelassene muss die selbe Person sein.Laut Kaufvertrag steht aber nichts davon.

Ich sehe das so, wir haben einen Preis ausgehandelt.

Ich bezahle den Kaufpreis ergo bin ich dann Eigentümer. Ob ich dann das Fahrzeug gleich weiterverkaufe oder es auf mich zulasse ist meine Sache. Wie der Händler seine Prämie vom Hersteller bekommt ist nicht mein Problem.

Anwalt weiss Rat

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