Auto Verkauf privat Probleme?
Hallo, ein guter Freund hat einen PKW privat verkauft. Diesen hat er Online angeboten, ein Interessent hat sich gemeldet und hat ihn Probe gefahren. Als er ging, hat er sich per SMS gemeldet, dass er dem Kauf zustimmt und es wurde eine Kaution als Sicherheit vereinbart, dass der Interessent den PKW kaufen möchte. Nachdem diese Anzahlung per Überweisung bezahlt wurde, hat sich der Käufer nach einer Zeit gemeldet, dass er den PKW doch nicht kaufen will und möchte nun die Kaution zurückbezahlt bekommen. Kann mein Freund die komplette Kaution einbehalten oder muss er einen Teil wieder zurückbezahlen? Immerhin muss der PKW durch den Zeitverlust der Preis gesenkt werden. Wie ist es rechtlich geregelt. Vielen Dank
gibt es den einen Kaufvertrag ?
Kaufvertrag wurde leider nicht gemacht. Per SMS hat der Interessent geschrieben, dass er den PKW kaufen will und als Sicherheit die Kaution bezahlt
3 Antworten
Zu einem bestimmten Teil wäre sicher als Schadensersatz etwas möglich! In schriftlichen Verträgen wird oft eine pauschale Vertragsstrafe von 10% des Kaufpreis vereinbart. Ihr habt keinen solchen Vertrag. Den konkreten Schaden musst Du daher nachweisen. 3 Wochen Wertverlust durch verzögerten Verkauf? Das wird schwierig? Ob Dir ein Gericht da mehr als 150 €, wenn überhaupt zusprechen würde... erscheint fraglich...
Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.
Und was ist eine Anzahlung im rechtlichen Sinne eine Draufgabe
Im BGB wird die Anzahlung im § 336 BGB als Draufgabe bezeichnet
ohne einen binden und unterschriebenen Kaufvertrag kannst du das vergessen. sucht euch einen neuen Käufer..
natürlich kann man auf den Kauf vor Gericht bestehen nur dann wird der Käufer sich alle möglichen Mängel suchen und den Kauf anfechten. Jemand zum Kauf zu zwingen hat noch niemand gut getan.
...damit tut ihr euch keinen gefallen.
Mein Freund möchte nicht den Verkauf erzwingen. Das geht nicht. Er möchte durch den Zeitverlust die Kaution einbehalten. Ist das rechtlich möglich?
In diesem Paragraphen geht es um eine Daraufgabe (!)
§ 337 BGB Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe