Hallo, wenn bei ebay Kleinanzeigen ein Preis von 1€ VB da steht ist das dann bindend?

6 Antworten

Du meinst wahrscheinlich, dass die 'VB' des Verkäufers der maximale Preis ist, den er verlangt. Du beginnst bei der Verhandlung mit einem niedrigeren Preis, und ihr trefft euch irgendwo. In diesem Fall z.B bei 80 Cent.

Dem ist aber nicht so. VB kann in beide Richtungen gemeint sein, so dass der Verkäufer auch einen höheren Preis verlangen kann.

Shrek241170 
Fragesteller
 16.11.2015, 16:47

Das is doch aber bei den meisten Anzeigen gar nicht üblich.. Oder? Habs zumindest so rum nirgends gesehen...

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Auch bei ebay-Kleinanzeigen kommen Kaufverträgen zustande:

"Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande."

Biete dem Verkäufer an, was Du max. bereit bist zu zahlen, nachdem er nur VB EUR 1,00 eingesetzt hat und dann siehst Du, ob er bereit ist, auf Deinen Preis einzusteigen.

Dann mach einen Termin aus und hole die Ware ab. Bei Abholung zahlst Du dann.

Shrek241170 
Fragesteller
 15.11.2015, 21:33

Danke. Aber MUSS er den Artikel für 1€ verkaufen??

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haikoko  15.11.2015, 21:35
@Shrek241170

Nein, denn er wird Dein Angebot über EUR 1,00 nicht annehmen. Und damit ist das keine Willenserklärung des Verkäufers zum Verkauf zu diesem Preis. Darum habe ich geschrieben: "Biete dem Verkäufer an, was Du max. bereit bist zu zahlen". Oder lass es, denn wenn er Deinen Maximalpreis annimmt, gilt der Vertrag für beide: Käufer und Verkäufer.

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Wäre auch meine Frage!! Er gibt ja einen Preis mit 1 Euro an, zwar als VB, somit macht er einen Angebotspreis, den ich so akzeptieren würde!?! Somit würde doch ein rechtsverbindliches Geschäft zustande kommen!?! Meiner Rechtsauffassung nach!!

VB heißt, dass man über den Preis noch verhandeln kann.

Shrek241170 
Fragesteller
 15.11.2015, 20:20

Ja aber bei 1€ VB kann man ja nicht nach oben handeln? Muss es der Verkäufer dann für 1€ abgeben??

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Morikei  15.11.2015, 20:29
@Shrek241170

Theoretisch geht das bestimmt, moralisch ist das aber fraglich und macht eigentlich niemand.

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elismana  15.11.2015, 20:29
@Shrek241170

Du könntest natürlich auch eine freundliche Mail schreiben, dass du X Euro für den Artikel anbietest (natürlich höher als 1€). Das kommt häufig gut an. 
Ein Kaufvertrag kommt durch ein Angebot noch nicht zustande. e.-Kleinanzeigen sieht vor, dass der Artikel bei Abholung gezahlt wird, erst dann kommt der Vertrag zustande. 

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Peppi26  15.11.2015, 20:28

nein das bedeutet du musst mit dem Käufer handeln

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bikingmone  08.09.2022, 10:28
  • imager761
  • Ziemlich unangebrachter Kommentar, wenn man selbst auch nicht ausreichend informiert ist:
  • Du kannst einen Festpreis angeben und als solchen auszeichnen oder die Option VB einstellen. Willst du komplett auf einen Festpreis verzichten, kannst du das Angebot gänzlich zur Verhandlung ausloben, indem du lediglich VB angibst. 
  • Markierst du eine Preisangabe zusätzlich mit VB, ist das ein Zeichen für die potenzielle Käuferschaft, dass du diesen Artikel ggf. günstiger abgibst als zum angegebenen Preis. Für dich als Käufer wiederum ist dies das Go: Lasst die Verhandlungen beginnen! 
  • Beim Verkauf gilt: Gib einen Preis an, der über dem Mindestbetrag liegt, den du akzeptieren würdest. Dadurch hast du noch etwas Spielraum für Verhandlungen. Die Differenz sollte allerdings nicht zu hoch sein. Der Verhandlungsspielraum ist nirgends festgelegt, er sollte sich allerdings im Bereich von circa 25 % bewegen.
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VB heißt Verhandlungsbasis - nun verhandle mal.