Hallo ich bin eine azubine im 3. Lehrjahr. Muss mein Betrieb mich freistellen wenn ich Vorstellungsgespräche habe?

3 Antworten

Ja. Wenn sie dich nicht übernehmen hast du für deine berufliche Zukunft freigestellt zu werden. Dabei ist darauf zu achten, dass du dennoch versuchst möglichst außerhalb der Arbeitszeit die Termine zu setzen.

Technisch gesehen ja. Das absehbarr Ende der Anstellung mit dem Ende der Ausbildung einer Kündigung gleich kommt, hast du Anspruch auf Freistellung nach § 629 BGB.

(In der Zeit muss dein noch-Arbeitgeber dich dann aber auch nicht bezahlen)

MarcoReUs628 
Fragesteller
 15.02.2024, 16:53

Also die haben noch nichts über Übernahme nichts gesagt oder das die mich nicht nehmen werden. Können die mich trotzdem freistellen? Oder müssen die bereits gesagt haben das ich nicht übernommen werde

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JayCeD  15.02.2024, 16:58
@MarcoReUs628

Solange du keinen Vertrag bezüglich der Übernahme unterschrieben hast, geh davon aus dass dein Arbeitsverhältnis mit der Ausbildung endet. Und handel entsprechend.

Selbst wenn sie dir die Übernahme anbieten und du ablehnst hast du ein Recht auf Freistellung zur Jobsuche. (Das schießt auch Termine beim Arbeitsamt ein)

Giebt auch genug Unternehmen die erzählen den Azubis bis zum letzten Tag, sie würden übernommen damit sie bis zum Schluss motiviert arbeiten. Am Ende heißt es dann April, April du kannst dich jetzt beim Arbeitsamt melden.

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MarcoReUs628 
Fragesteller
 15.02.2024, 17:01
@JayCeD

ja ich möchte eh nicht bleiben das ist ja nicht das Problem. Ich frage mich nur ob die mich aktuell freistellen müssen weil manche sagen hier ja oder nein

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JayCeD  15.02.2024, 17:03
@MarcoReUs628

Das BGB sagt sue müssen dich freistellen. Das absehbarre Ende einer befristeten Anstellung kommt einer Kündigung gleich.

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