Haftung Pflegebeteiligung?

4 Antworten

Haftungstechnisch macht es keinen Unterschied ob der Mensch den du an dein Pferd lässt auf dem Pferd drauf sitzt oder nur daneben steht. Du kannst also die gleichen Vorlagen wie für Reitbeteiliung verwenden und sinngemäß alles was mit Reiten zu tun hat eben auf "bewegen" umändern.

Der einzige Unterschied ist der, dass der Mensch der sich auf das Pferd drauf setzt OBWOHL du es ihn nicht erlaubt hast, auf jeden Fall

a) das letzte mal bei deinem Pferd war und

b) von dir auf jeden Fall für alles was dabei passiert ist auch zur Rechenschaft gezogen werden sollte. Wie weit du damit durchkommst, steht allerdings auf einem andren Blatt.

Du kannst genauso eine Vorlage für einen RB-Vertrag nehmen und dann formulierst du auf PB um. Rechtlich gesehen gibt es da keinen Unterscheidung zw. RB und PB.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Da würd ich mit der Versicherung Rücksprache halten

Grundsätzlich ist es nicht relevant, ob du eine Reit- oder eine Pflegebeteiligung hast:

Haften wirst du bei Unfällen so oder so !

Der Unterschied ist noch der, ob du eine Fremdreiterversicherung benötigst, oder "nur" eine Haftpflichtversicherung...

In meiner privaten Haftpflicht sind auch meine Pferde und Hunde - sogar ohne Mehrkosten.

Lass` dich dazu von deinem Versicherungsvertreter beraten - viel Glück ! ;)