Haftung bei Paketverlust ohne Abstellgenehmigung?
Hallo,
leider ist gestern ein Paket von mir verschwunden. Auch ohne Abstellgenehmigung werden hier häufiger Pakete einfach vor die (Wohnungs)tür gestellt, was bisher auch nie Probleme gemacht hat. Gestern war offenbar ein anderer DHL-Postbote bei uns, der das Paket draußen vor dem Briefkasten abgestellt hat. Der Ort ist von der Straße aus einsehbar und gestern Abend war hier in der Nachbarschaft eine größere Feier mit einigen an- und betrunkenen Jugendlichen.
Eine Mail zwecks Sendungsankündigung ging diesmal nicht an uns raus (sonst hätte ich es umbestellt), daher habe ich auch erst heute morgen gesehen, dass es angeblich an "Briefkasten" zugestellt wurde. Jedenfalls ist das Paket weg.
Wer haftet nun? Es war ein unversichertes Päckchen von einem gewerblichen Anbieter. Hat die Duldung bisheriger Abstellungen negativen Einfluss?
Liebe Grüße
4 Antworten
Melde den Verlust beim Absender. Du hast Anspruch auf deine Ware. Wenn du bei Versandart nicht explizit unversicherter Versand angegeben hast liegt das Versandrisiko beim Absender. Notfalls muß er die Lieferung ein zweites mal Versenden.
Der Absender hat einen Anspruch gegenüber dem Versandunternehmen (Post/DHL). Da er aber die Versandart unversichert gewählt hat hat er wohl Pech gehabt.
Du hast keine Ansprüche gegen das Versandunternehmen. Nur gegen den Absender.
Das ganze hat sich erübrigt. Ich habe den Paketzusteller persönlich, ohne DHL einzuschalten, privat kontaktiert. Er hatte den richtig Riecher und hat bei einer Mietpartei solang Stress gemacht, bis sie das Paket rausgerückt hat. Kam wohl schon das ein oder andere mal vor. Das Paket wurde absichtlich geklaut... unsere Post geht jetzt jedenfalls ohne Zustellversuch direkt in die Filiale.
Für ein Paket muss normal unterschrieben werden. Also rufe die zuständige Zustellstelle an und frage dort nach, wer für dein Paket unterschrieben hat.
Ich hatte so einen Fall auch schon mal. Bei mir hatte der zuständige Zusteller dafür unterschrieben und das Paket vor die Haustüre gestellt. Dieser hat mir dann nach 3 Tagen das Geld für den Inhalt gebracht, weil dieser in so einem Fall dafür haftet.
Das ist aber seltsam, das du als Empfänger von der Post das Geld bekommen hast. Da die Post dem Absender gegenüber Verpflichtet ist und nicht dem Empfänger und dann noch das Geld vorbeigebracht? Da ist was unter der Hand gelaufen.
Ich rate dir solche Unterstellungen zu unterlassen, denn der Schuss könnte nach hinten los gehen.
Schon mal etwas davon gehört, dass Lieferungen auf Kosten und Gefahr des Empfängers gehen?
Geht eine Sendung verloren muss der Absender einen Suchauftrag bei der Post stellen das kann nicht der Empfänger veranlassen. Die Bearbeitung dauert bis zu 4 Wochen. hierbei kann der Absender den Empfänger als begünstigten angeben seine Rechte an ihn Abtreten. Das Geld wird nicht in Bar ausgezahlt. Was du da also erzählst von 3 Tagen und Bargeld kann so nicht stimmen.
Ich gehe davon aus, dass der Postbote unterschrieben hat. Im Zustellfeld ist jedenfalls "Briefkasten" angegeben
Wer hat denn Unterschrieben?
Sorry, du hast selbstverständlich recht. Ich habe den letzten Satz nicht gelesen und zu vor wurde immer nur von Paketen geschrieben.
Trotzdem hat der Zusteller nicht das Recht, das Päckchen vor die Türe zu stellen
Es handelt sich, wie in der Frage deutlich zu lesen ist, um ein unversichertes Päcken. Da ist keine Unterschrift erforderlich, geschweige denn möglich.