Haftung - Kita?
Ein Kind möçhte die gesamte Kitagruppe zu ihrem Geburtstag auf ihr Privatgelände einladen. Allerdings in der Zeit von 9-11 ... also in der Betreuungszeit der gesamten Kinder in der Kita.
Wir Erzieherinnen sollen dann mitgehen.
Wie sieht es aus, wenn ein Kind sich in der Zeit verletzt? Wer haftet dann? Sind die Kinder über die Kita versichert, trotz Privatgelände?
7 Antworten
Wenn ihr es als Ausflug laufen lässt und ihr als Betreuungspersonen dabei seid, ist das okay und die Kinder sind über den Kindergarten versichert.
Das ist dann, wie man mit der Kindergartengruppe einen öffentlichen Spielplatz besucht.
Warum gehen dann die Erzieher mit und warum findet diese Veranstaltung dann während der Kindergartenzeit statt?
diese Frage musst du der Leitung der Kita stellen. Diese kennt die Versicherungsbedingungen und kann darüber Auskunft geben.
Warum soll das nicht versichert sein? Das ist ein Ausflug oder eine Unternehmung wie ein Besuch im Zoo etc.
Ja aber hier handelt es sich auf ein Privatgelände eines Elternteiles
Welche aber öffentlich sind ... der Hof des Kindes eben nicht
Das solltest du mit der Leitung abklären. Als meien Schwester im Kindergarten war hat die gesamte Gruppe sie mit einem Bollerwagen bei uns zuhause abgeholt, hat kuchen gegessen und sie dann mit zum Kindergarten genommen. Da wäre ja im (unfallfall) das gleiche.
Nein, das wäre nicht das gleiche. Deine Geshcichte wäre ein Kindergartenausflug, also versichert.
Der Kindergeburtstag wäre eine private Veranstaltung bei dem die Kindergartengruppe dabei ist, aber keine Kindergartenveranstaltung.
Ich denke dünnes Eis. Mit der Leitung abstimmen, würde ich es auf jeden Fall.
Wenn ihr mitgeht, ist die Aufsichtspflicht bei euch. Es ist ein Ausflug des Kindergartens. Inwieweit sich dies mit der Organisation des Geburtstag verträgt?
Gehen die Kinder privat, seid ihr dann im Dienst?
Wenn ich denke, wofür ich alles unterschreiben musste, ob das Kind hier hin darf, dort mitmachen.... denke ich, dass ihr unter Umständen auch die Zustimmung der anderen Eltern benötigt.
Wir gehen quasi nach dem Frühstück dorthin ... verbringen mit den Kindern 2 Stunden dort und gehen dann wieder zurück zur Einrichtung.
das Zeitfenster spielt hier die geringste Rolle. Ob eine Unterschrift benötigt wird, entscheidet die Leitung. Ich persönlich würde hier alle Eltern informieren. Muss natürlich sicher gestellt sein, dass die Kinder, welche nicht mitdürfen in einer anderen Gruppe betreut werden können.
Dies Leitung muss nämlich auch hinter euch stehen, wenn denn doch etwas geschieht. Unterwegs-kann man noch mit dem Ausflug erläutern-wenn der Betreuerschlüssel stimmt.
Auf Privatgelände - ist in meinen Augen der Weg unterbrochen- und die BG ist raus.
Privatgelände ist eben kein öffentliches Gelände und daher in meinen Augen nicht vergleichbar..
Also laut Träger sind sie nicht versichert da es Privatgelände ist und eine Einladung vom Geburtstagskind ist.