Haftbefehl Wegen Diebstahl?
Hallo ich wurde vor nem Monat beim klauen erwischt hab zuvor da schon öfter mal was mitgehen lassen ja ich weiß es ist dummm.
Können die dir Kamera aufnahmen wiederherstellen.
Wir warsxheinlich ist es in Knast zu kommen deswegen..
Waren 20€ oder so.
Hatte zuvor nie was mit der Polizei zu tun
Und der Ladenbesitzer hat keine Polizei gerufen
Hast Du eine Bearbeitungspauschale gezahlt und Hausverbot bekommen oder wie ging das aus? Bist Du Jugendlicher/Heranwachsender?
Bin 19 hab die 100€ vertragsstrafe bezahlt
4 Antworten
hab die 100€ vertragsstrafe bezahlt
Da hast du dich über den Tisch ziehen lassen. Um eine Vertragsstrafe handelt es sich hierbei nicht, mit einem Warendieb kommt weder ein Vertrag noch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande. Der Laden kann eine Fangprämie von dir als Schadensersatz aus § 823 BGB verlangen, mehr nicht, wenn ihm sonst kein Schaden entstanden ist. Diese darf als Pauschale maximal EUR 25,-- betragen oder muss als prozentualer Abschlag des Warenwerts kalkuliert werden. In deinem Fall hättest du also maximal EUR 25,-- zahlen müssen.
Wir warsxheinlich ist es in Knast zu kommen deswegen
Das ist so gut wie ausgeschlossen, insbesondere, sofern du bisher nie wegen ähnlicher Taten in Erscheinung getreten bist. Bei dem gegenständlichen Wert des Diebesguts bewegst du dich auch noch im Bereich der Geringwertigkeit, insofern wäre überhaupt erst einmal die Stellung eines Strafantrags erforderlich, damit Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nicht jedes Geschäft stellt diesen bei Ersttätern.
Insofern ist erst einmal überhaupt nichts zu erwarten. Sollte tatsächlich Strafantrag gegen dich gestellt werden, so hast du als Ersttäter ebenso wenig zu befürchten. Bei (geringwertigen) Ladendiebstählen geht die StA normalerweise eskalativ vor, wählt also für jedes Mal, dass ein Verfahren bereits stattfand, die nächst härtere Maßnahme. Beim ersten Mal wäre dies eine Einstellung nach § 153 StPO, beim zweiten Mal gegen Geldauflage gem. § 153a StPO, beim dritten Mal eine Geldstrafe durch Geldstrafe, danach im Rahmen einer HV und ab der zweiten einschlägigen Verurteilung dann ggf. Freiheitsstrafe.
Aufgrund deines Alters kann überdies auch noch das Jugendstrafrecht auf dich angewandt werden. Bei Ladendiebstahl wäre das nicht ungewöhnlich. In diesem Fall würde eine Einstellung gem. § 45 I JGG einer Einstellung nach § 153 StPO entsprechen, eine Einstellung nebst Ermahnung oder Weisungen gem. § 45 III JGG entspricht der Einstellung nach § 153a StPO.
LG
Kameraaufnahmen werden von Geschäften im Regelfall nicht nachträglich ausgewertet, das würde sich wirtschaftliche gar nicht lohnen. Wenn man dich beim Diebstahl erwischt hat, wird man ggf. die Aufnahmen des Tages speichern und nachzuvollziehen, was genau du getan hast, aber nicht extra zurückliegende Aufnahmen sichten, um zu schauen, ob du dort auch irgendwo auftauchst.
Naja Der typ.meinze zu seiner Kollegin dss ich sfjok öfter geklaut hab
Das mag sein, dann wird ihm das bereits bekannt gewesen sein. Dass man aber nach diesem Vorfall alte Kameraaufnahmen, die im Übrigen sowieso nicht dauerhaft aufbewahrt sondern regelmäßig gelöscht werden, extra sichtet, würde sich rein wirtschaftlichen für das Geschäft gar nicht lohnen.
Das kann ich dir nicht beantworten, da ich weder den Laden kenne, noch irgendwelche Fakten dazu, wann das Ganze überhaupt passiert ist. Wenn der Vorfall aber bereits mehrere Wochen her ist, kann davon grundsätzlich ausgegangen werden.
das fällt immer noch unter "klein-kriminalität" und dafür wird keine haftstrafe verhängt. nur bei notorischen wiederholungstätern ist es irgendwann die letzte methode, um jemand zur vernunft zu bringen.
Dafür gibt es erstmal kein Gefängnis. Aber kann kommen wenn du zum Mehrfachtäter wirst.
Aber nur weil man nicht ins Gefängnis kommt ist das keine Kleinigkeit ich hoffe für dich das du das Verhalten in Zukunft anpasst.
Ich vermute wird bei Geldstrafen und oder Sozialer Arbeit blieben und vermutlich hausverbot wo auch immer du geklaut hast.
Da Du, wie Du schreibst, keine Polizei gerufen wurde, gehe ich davon aus, dass die Sache erledigt ist. Abgesehen davon wirst Du, falls doch die Polizei eingeschaltet wird, nach Jugendrecht behandelt. Da gibt es keine Geldstrafen, vermutlich Sozialstunden.
Vielen Dank für die Antwort
Und das die die Aufnahmen wiederherstellen?