Haben Praktikanten auch Schweigepflicht?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja 88%
Nein 13%

6 Antworten

Ja, auch wenn die Praktikanten mit Sicherheit nicht in Vertrauliche Unterlagen oder in bestimmte Vorgänge Einblicke bekommen werden, so dürfen sie dennoch nicht in außerhalb des Firmengeländes Dinge die sie gesehen oder gelesen haben an andere weiter gehen. Meist wird es einen Vertrag geben was in dem Praktikum an Aufgabenbereiche enthalten sind die für die Bildungsstätten dann vorliegen müssen. Außerdem ist meist eine Klausel darin enthalten die die Weitergabe von Firmendaten untersagt. Die wird häufig ohne zu verstehen was damit gemeint ist einfach unterschrieben. Dann wird über die sozialen Netzwerke alles schön geteilt und verbreitet. Wenn es dann rauskommt und der/diejenige damit konfrontiert wird ist das Geschrei und Geheule groß. Hier gilt halt: Wer lesen kann ich klar im Vorteil und wer dann noch sein Gehirn eingeschaltet lässt bekommt keine Probleme.

Ja

Selbstverständlich gilt die Schweigepflicht aus für Praktikanten.

Und was meinst du mit nachgehen?

Aus Praktikantensicht?

Oder aus Arbeitgebersicht?

goodpeople 
Fragesteller
 17.11.2019, 13:34

Aus Arbeitbersicht, mit nachgehen meine ich, wenn der Praktikant eh nicht mehr im Betrieb ist und nur für eine Woche da war, wie kann man dann behaupten, dass ausgerechnet der eine Praktikant das war und die Schweigepflicht nicht eingehalten hat(tte)

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Nordseefan  17.11.2019, 15:18
@goodpeople

Einfach so behaupten geht natürlich nicht. Dafür braucht man dann schon Beweise. Die auch in einem eventuellen Prozess verhandelt werden können

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Ja

Jaja sicher xD
Praktikanten erfahren unweigerlich brisante Firmengeheimnisse etc. Wenn du ein Praktikum machen willst, dann unterschreibst du eine Schweigepflichtvereinbarung. Wenn du diese brichst, es gibt genug Mittel und Wege das herauszufinden, dann wird man dich schwer anklagen und aus der Nummer kommst du nicht mehr raus.

Ja
Wie kann man sowas nachgehen?

Was meinst Du damit? Idr unterschreiben sie eine Geheimhaltungsvereinbarung.

Ja

Selbstverständlich müssen auch Praktikant*innen Stillschweigen über Vorgänge wahren, die ihnen im Betrieb bekannt werden.

Hierfür gibt es Vordrucke, die man sie unterschreiben lässt; auch ein kurzes Gespräch über diese Dinge ist angebracht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich