Habe mich verfahren und bin auf der Fußgängerzone gelandet?

6 Antworten

Viel kannst Du da nicht machen. Du hast Dich in der Fußgängerzone mit dem Fahrzeug befunden und somit ist die Sache leider klar.

Die Kosten für ein rechtliches Vorgehen, wären auch um einiges höher, als die 50 EUR, sofern Du verlieren solltest. Außer Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Solltest Du vor Ort dann noch keine Angaben gemacht haben, Dich nicht zu dem Vorfall geäußert haben und dem widersprochen haben - auch dann wäre das ein möglicher Weg. Sofern Du aber bereits sagtest, dass Du Dich verfahren hättest, zählt das schon als "Schuldeingeständnis".

lg


SaigaN 
Fragesteller
 27.04.2023, 22:28

Ich hatte es schon geahnt aber man kennt selten seine eigenen Rechte immer und es fühlt sich ja trotzdem unfair an. Aber vielen Dank für die schnelle Antwort.

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Cclass  27.04.2023, 22:33
@SaigaN

Ich kann Dich schon verstehen, vor allem weil es eben ärgerlich ist, dass man für sowas Geld da lassen soll. Nur leider ist es so, dass Du Dich in der Fußgängerzone befunden hast und leider Dich dort verfahren hast und damit ist die Sache leider klar. Ob man das noch "retten" hätte können? Das weiß ich nicht, dafür müsstest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.

Für die Zukunft (auch wenn Du aufgeregt sein solltest, Dich unbedingt zu etwas äußern möchtest) - lass es sein. Schweigen ist Gold. Egal zu welchem Verstoß auch immer: Du bist nur verpflichtet Dich auszuweisen. Du brauchst auch Dich nicht auf einen Smalltalk mit den Beamten einzulassen - oft dient das auch nur dazu, um Sympathie aufzubauen, damit man mehr aus Dir herauskitzeln kann. Sei freundlich, weise Dich aus und dann sagst Du, dass Du hierzu keine Angaben machen möchtest und Dich auch nicht dazu äußern möchtest und dass man Dir bitte alles weitere postalisch zukommen lassen möchte. Einen Verstoß gibst Du auch nicht zu, Du widersprichst dem direkt vor Ort! Bitte auch nichts unterschreiben! Dazu bist Du nämlich auch nicht verpflichtet!

Parallel solltest Du, falls Du diese noch nicht hast, eine Rechtsschuzversicherung (mit dem Baustein "Verkehrsrecht") abschließen, damit diese auch für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen dafür einspringen kann.

lg

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SaigaN 
Fragesteller
 27.04.2023, 22:41
@Cclass

Nach einmal viele Dank für diese noch Ausführlichere Antwort.

Vage kommt einem das natürlich aus diversen Medien bakannt vor aber wenn man dann in so einer Situation steckt denkt man nicht immer dran.

Aber ich werde deinem Rat auf jedenfall folgen.

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Cclass  27.04.2023, 22:44
@SaigaN

Sehr gerne, immer gerne.

Klar, in solchen Situationen ist man aufgeregt, möchte sich zu etwas unbedingt äußern - möchte auch nicht unhöflich sein. Aber es geht halt um Deine Verteidigung und das Recht steht Dir eben zu. Zum Beispiel lassen sich im Verkehrsrecht (z.B bei Geschwindigkeitsverstößen) häufig Messfehler feststellen (Blitzer misst nicht richtig, nicht korrekt aufgestellt, Unterlagen , Messwinkel fehlerhaft - etc. etc.), Dokumentierung unvollständig / Formfehler, Fahrer nicht konkrekt indentifzierbar auf dem Foto - etc. etc.

Bei solch einem Verstoß legt der Anwalt dann Widerspruch ein. Beantragt die Akteneinsicht und schaut, ob er was für Dich rausholen kann. Wichtig ist jedoch, dass man vorab keine Angaben macht und auch keine Schuldeingeständnisse.

lg

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Ich weiß, Dir gefällt meine Antwort nicht, aber außer das Bußgeld zu zahlen, bleibt Dir keine realistische Möglichkeit.

Dieser war von anfang an unhöflich, provozierend und herrablassend

irrelevant

Ich habe das Schild das die Fußgängerzone als solche markiert leoder übersehen. Bin aber noch im Schritttempo gewesen.

kein Drama, natürlich ärgerlich, kostet in Deinem Fall 50,-


SaigaN 
Fragesteller
 27.04.2023, 22:30

Ich habe es mir schon gedacht, kann man wohl nichts machen. Und viele Dank für die schnelle Antwort.

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Du bist im Fahrverbot gefahren - das kostet - du kannst gar nichts machen. Und was hättest du dir vorgestellt? Das der Beamte fünfe grad sein lässt? Wenn er das täte, wäre er im falschen Job.


SaigaN 
Fragesteller
 27.04.2023, 22:32

Schon richtig, aber es fühlt sich halt unfair an. Und wenn der Polizist dabei netter gewesen wäre und das erklärt hätte... naja hätte/würde/könnte....

Ich bedanke mich trotzdem für die schnelle Antwort.

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Interessiert doch nicht wie schnell oder langsam!

Wenn du über eine rote Ampel fährst dann interessiert auch nicht ob mit 50 oder in Schrittgeschwindigkeit!

Also ja - auch wenn man sich nicht auskennt muss man sich an die Verkehrszeichen halten - du hast es nicht gemacht, ob nun übersehen oder absichtlich ist egal!

Da könnte ja jeder der im 30er Bereich mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird sagen "ich war hier noch nie"...

Bezahlen und fertig!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Du hast einen Fehler gemacht und wurdest dabei erwischt jetzt stehe zu deinem Fehlverhalten und zahle die 50€ und alles ist gut oder probiere dein Glück vor Gericht und zahle mehr


SaigaN 
Fragesteller
 27.04.2023, 22:36

So sehr das auch stimmt ändert das nichts an dem Gefühl unfair behandelt worden zu sein. Aber auch wenn ich eine andere Antwort erhofft hatte, habe ich mir schon gedacht das sich da nichts wirklich machen lässt.

Und vielen Dank für die zügige Antwort.

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