Erwischt ohne Fahrerlaubnis?

3 Antworten

Was droht mir jetzt?

Da die Erweiterung nicht im Führerschein eingetragen ist, liegt formal ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG vor. Der Strafrahmen beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ich gehe davon aus, dass du keine ausufernde kriminelle Vorgeschichte hast, eine Freiheitsstrafe scheidet daher aus. Die Geldstrafe würde ich bei einem Ersttäter grob geschätzt im Bereich von etwa 30 Tagessätzen sehen (ca. 1 Monatsgehalt).

Wäre schon absolvierter Kurs für B96 ein Grund für die Minderung der Strafe?

Das liegt natürlich letztlich in der Entscheidung des Richters, aber in meinen Augen definitiv ja. Bei der Strafzumessung werden auch die Umstände der Tat und das Verhalten des Täters berücksichtigt. Indem du den Kurs schon absolviert hattest, zeigst du, dass du die Regeln eigentlich einhalten wolltest und die nötige Sachkunde bereits besessen hast. Das sollte sich positiv auswirken.

Nein, denn die Eintragung ist nicht erfolgt und vorher darfst du eben nicht ein Gespann fahren.

Du wirst mindestens eine Strafe bekommen, ggf. auch die Erteilung erst später.

Ich würde sagen du hast ein Problem und wirst es auch nicht wegdiskutieren können.

es reicht halt nicht wenn der Kurs absolviert ist