Habe meiner älterer Schwester zinsloses Darlehen von 100.000€ geben,sie kann es nicht zurück zahlen,will sie nicht verklagen,ist dass dann Schenkung (Steuern)?
Hab meiner äkterer Schwester 100.000 € per zinsloses Darlehen gegeben und wollte es zurüxk haben, nun verweigert sie die Zahlung und ich könnte sie natürlich verklagen, das will ich aber nicht…
ich habe öfters um das Geld gebeten, will sie nicht zahlen und verklagen wie erwähnt möchte kch nicht.
meine Angst ist jedoch, wie sieht das steuerlich aus? Bin ein gesetzes treuer Bürger und das Thema Steuern sind mir wichtig, wenn sie es trotz bestehenden Vertrag nicht zurückzahlen will, ist das dann nicht gleich wie eine Schenkung und eigentlich müsste eine Steuer her, da der Freibetrag nur 20.000 € wäre?
Wichtig ist, das Geld möchte ich ja haben, aber sie möchte nicht bezahlen und ich will nicht verklagen, wie ist es dann, ist das Darlehen = Schenkung?
Haben auch einen Vertrag, ich mache mir nur die Sorgen, weil ich sie nicht verklage, ob es als Schenkung gilt und dann Steuerbetru sein könntr, wenn man die Schenkungssteuer nicht bezahlt, obwohl ich ja immernoch das Geld will und es nicht verschenkt habe und nicht vorhabe, daher finde ich es soo komplex, muss ich sie verklagen, damit es nicht als Schenkung gilt ( Schreibe ihr jeden Tag privat und will es ohne Gericht lösen)
3 Antworten
Zunächst sei angemerkt, daß ein zinsloses Darlehen Schenkungsteuer auslöst - die fiktiv anzusetzende Verzinsung wäre aber hier innerhalb des Freibetrages von 20.000 €.
- Forderungsverzicht
Als Schenkungen unter Lebenden gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird - zunächst wird auf den Willen der Parteien abgezielt - wenn klar erkennbar ist, daß es ein Darlehen ist, dann greift die Schenkungsteuer für den geliehenen Betrag nicht.
Wenn nun aber auf die Rückzahlung des Darlehens freiwillig in der Form verzichtet wird, daß die Rückzahlung ggf. nicht eingeklagt wird, liegt m. E. nunmehr eine Schenkung vor (Schenkung durch Forderungsverzicht); das greift nicht, wenn es unmöglich wäre das Darlehen zurückzubekommen (z. B. wenn beim Darlehensnehmer dauerhaft nichts zu pfänden wäre).
Es sollte aber zur Beurteilung ein Steuerberater hinzugezogen werden, da hier auch Meldefristen zu beachten sind.
Man muss dazu sagen, zu Beginn haben wir uns auf 5000€ geeinigt, die sie mir extra zahlt, also sie zahlt 105.000 zurück und somit mäßig zinslos, die 5000€ sollten die Zinsen für den gesamten Rahmen darstellten, die 5000 hat sie mir am gleichen Tag gegeben, bei den restlichen 1000.000 weigert sie sich, ich möchte es ja haben nur nicht verklagen, da ich sie ja so noch mehr belaste
Meines Wissens kann Dir das egal sein, denn Melde- und Steuerpflichtig ist der bzw. diejenige, die die Schenkung erhalten hat.
Das Darlehen war schon Bereits bei der zinslosen Gewährung eine Schenkung, diese hättet ihr melden müssen. In der Pflicht seit ihr beide.
Zwar umfasste die Schenkung nur den Zinsbetrag der einbehalten wurde, jedoch liegt dort schon der Vorgang. Denn ein fremder Dritter hätte die marktüblichen Zinsen zahlen müssen.
Solange du auf deine Ansprüche nicht verzichtet hast, liegt auch noch keine Schenkung bzgl der Gesamtsumme vor.
Ich hoffe deine Hausaufgaben konntest du nun lösen.
Das Darlehen war schon Bereits bei der zinslosen Gewährung eine Schenkung, diese hättet ihr melden müssen. In der Pflicht seit ihr beide.
wenn das voraussehbar nur einmalig im Leben passiert, ist das bei dem Betrag aber nicht so streng, sofern das Darlehen rechtzeitig zurueckgezahlt wird. Oder ?
Man muss dazu sagen, zu Beginn haben wir uns auf 5000€ geeinigt, die sie mir extra zahlt, also sie zahlt 105.000 zurück und somit mäßig zinslos, die 5000€ sollten die Zinsen für den gesamten Rahmen darstellten, die 5000 hat sie mir am gleichen Tag gegeben, bei den restlichen 1000.000 weigert sie sich, ich möchte es ja haben nur nicht verklagen, da ich sie ja so noch mehr belaste.
(sind wirklich keine Hausaufgaben, es ist mehr, dass ich meine eigene Schwester nicht verklagen möchte, wir hatten immer eine gute Beziehung, aber mein Geld möchte ich trz zurück :( und wenn ich sie verklage, hat sie ja am Ende eine Mehrbelastung)
Meldepflichtig sind bei einer Schenkung beide Seite