Habe jemanden mein Fahrrad geliehen und er hat es mit Platten zurückgebracht?
Muss er es bezahlen
habe es ihn nur ungerne geliehen aber der wollte das unbedingt
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cas65/1566321374468_nmmslarge__154_154_4154_4154_4dc479dbab15172a61c3493c8b827440.jpg?v=1566321374000)
Wenn ich mir etwas leihe, muss ich es in dem Zustand zurückgeben, in dem ich es bekommen habe. Er muss es also schon auch reparieren (lassen). Ansonsten ist es eine Sachbeschädigung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DjTilDawn/1444749419_nmmslarge.jpg?v=1444749419000)
Hinzu kommt, dass eine Sachbeschädigung (StGB) grundsätzlich nur vorsätzlich begangen werden kann. Ein Platter Reifen passiert ja meist eher aus Versehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Lies doch einfach die Paragraphen durch, die ich in meiner Antwort angegeben habe.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kundenfreund57/1661098079551_nmmslarge__604_0_3023_3024_9ab9530c31cc8fbd02f6b8c3add2ba3e.jpg?v=1661098080000)
das ist natürlich ein Risiko im Verkehr, sich Glasscherben einzufahren. Das hätte auch Dir passieren können.
Das sollte aber in einen Status quo ante zurückgebracht werden. Also sollte er das reparieren lassen. Du hast das ja nicht mit einem Plattfuß verliehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Das Gesetz ist an dieser Stelle ein bisschen unfair.
Es handelt sich um einen Leihvertrag (§§ 598 ff. BGB). Ob der Entleiher für Schäden geradestehen muss kommt darauf an, ob der Schaden durch "vertragsmäßigen Gebrauch" der Sache entstanden ist oder nicht. Wenn ja, haftet er nicht (§ 602 BGB), ansonsten schon.
Konsequenz: ich verleihe nix mehr.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AusMeinemAlltag/1603367510127_nmmslarge__0_0_272_271_e38e436253b0c7c1b615de0e0d2dbdaa.png?v=1603367510000)
Muss er nicht.
Aber wenn er es nicht macht, dann ist er schlecht und du solltest den Kontakt abbrechen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AusMeinemAlltag/1603367510127_nmmslarge__0_0_272_271_e38e436253b0c7c1b615de0e0d2dbdaa.png?v=1603367510000)
Er kann einfach irgendwas behaupten wie es zu dem Platten gekommen ist. Außerdem, wie willst du beweisen dass er es hatte?
Klingt nachvollziehbar, deckt sich aber leider nicht mit den gesetzlichen Regelungen.