Müsste ich das bezahlen?

3 Antworten

Als ich das letzte Mal ein Rad geliehen habe, stand im Kaufvertrag sinngemäß, dass es in technisch einwandfreiem Zustand dem Kunden übergeben wurde und dieser es auch in technisch einwandfreiem Zustand wieder zurück geben muss. Mitsamt der Ansage, dass evtl. Reparaturen zulasten des Kunden gehen. Handschriftlich gab es von meiner Seite dazu den Kommentar, dass die Bremskolben asymmetrisch ausfahren und dass ich für Probleme an dieser Stelle nicht verantwortlich bin (Wohl dem, der sich das Fahrrad bei Übernahme genau anschaut).

Mir wurde auch ein passender Ersatzschlauch mitgegeben, den ich bei Nichtgebrauch wieder zurückgeben konnte und der mir bei Gebrauch in Rechnung gestellt worden wäre.

Das kommt darauf an was im Vertrag vereinbart ist. A priori haften sie nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei sich was eingefahren handelt es sich meißt um keins von Beiden. In der Regel sollte es bei einem Verleih aber eine Versicherung geben, die solche Schäden übernimmt. Relevant ist hier insbesondere auch der Diebstahl des Fahrrads.

Woher ich das weiß:Recherche

In der Regel sind die Räder versichert, manchmal musst Du aber eine Selbstbeteiligung im Schadenfall zahlen.

Ansonsten gibt es immer noch die Privathaftpflichtversicherung, falls Du etwas fahrlässig beschädigst.