Hab ich ein Recht auf Nachschreiben?
Hallo, folgende Situation:
Am Montag hatte ich eine Deutscharbeit, die ich aber leider nicht mitschreiben konnte, da die Bahn an dem Tag nicht kam und ich somit nicht in die Schule kommen konnte. Jetzt sagt meine Lehrerin, dass sie keine Nachschreibe-Arbeit ansetzen wird, und, dass ich eine 6 bekomme. Kann sie das so einfach machen? Bin echt am verzweifeln, weil das würde meine Deutschnote komplett runterziehen.
6 Antworten
Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, pünktlich in der Schule zu erscheinen - das heißt, dass du auch mit den Nachteilen leben musst, die du hast wenn du es nicht schaffst.
Die einzigen legitimen Gründe, bei einer Prüfungsleistung zu fehlen, sind eine Krankheit oder eine vorab eingeholte Befreiung. Beides trifft nicht zu, also hast du jetzt effektiv teilgenommen und halt ein leeres Blatt abgegeben. Keine Leistung erbracht.
Natürlich lassen die meisten Lehrer mit sich reden. Sind ja in der Regel keine Unmenschen. Aber einen Anspruch auf "Gnade vor Recht" hast du nicht.
Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten, an den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.
Das Problem sollte sich lösen lassen.
Grundsätzlich ist - wie bei einem Arbeitnehmer auch - der Schüler selbst für das in-die-Schule kommen verantwortlich. Entsprechend ist der fehlende Nachschreibetermin durchaus okay.
Also ein Recht auf einen Nachschreibtermin hast du nicht. Das wäre ein reines Entgegenkommen. Die 6 ist m.E. nicht gerechtfertigt. Du solltest aber den Ausfall der Bahn belegen können. Mit der Diskussion würde ich auch bis zum Direktor, bevor ich die 6 hinnähme.
Dann lasse dir von der Servicestelle der Bahn, eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass diese Bahn um..., am... entfallen ist.
Hätte ich dann ein Recht auf Nachschreiben?