Hab ich ein Recht auf Nachschreiben?

6 Antworten

Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, pünktlich in der Schule zu erscheinen - das heißt, dass du auch mit den Nachteilen leben musst, die du hast wenn du es nicht schaffst.

Die einzigen legitimen Gründe, bei einer Prüfungsleistung zu fehlen, sind eine Krankheit oder eine vorab eingeholte Befreiung. Beides trifft nicht zu, also hast du jetzt effektiv teilgenommen und halt ein leeres Blatt abgegeben. Keine Leistung erbracht.

Natürlich lassen die meisten Lehrer mit sich reden. Sind ja in der Regel keine Unmenschen. Aber einen Anspruch auf "Gnade vor Recht" hast du nicht.

Wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten, an den Klassenlehrer oder an die Schulleitung.

Das Problem sollte sich lösen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Grundsätzlich ist - wie bei einem Arbeitnehmer auch - der Schüler selbst für das in-die-Schule kommen verantwortlich. Entsprechend ist der fehlende Nachschreibetermin durchaus okay.

Also ein Recht auf einen Nachschreibtermin hast du nicht. Das wäre ein reines Entgegenkommen. Die 6 ist m.E. nicht gerechtfertigt. Du solltest aber den Ausfall der Bahn belegen können. Mit der Diskussion würde ich auch bis zum Direktor, bevor ich die 6 hinnähme.

Dann lasse dir von der Servicestelle der Bahn, eine schriftliche Bestätigung ausstellen, dass diese Bahn um..., am... entfallen ist.


absifoxod 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 21:53

Hätte ich dann ein Recht auf Nachschreiben?