Gilt hier Mietrecht oder Hausrecht?

3 Antworten

Wenn Ihr zusammen wohnt und dazu noch Deine Eigentumswohnung ist, hat sie Deine Wünsche zu akzeptieren, da gilt Dein Hausrecht.

Ganz einfach: entweder hält sie sich an deine Regeln, ansonsten kündigst du sie (2 Wochen Kündigungsfrist, wenn du ihr ein möbliertes Zimmer vermietest) und dann muss sie halt schauen, wo sie unterkommt. Finde ihr Verhalten absolut daneben.


KatnissEv80 
Fragesteller
 19.01.2024, 15:59

Klar kann ich ihr kündigen. Wenn sie aber nichts findet, kann ich sie nicht vor die Tür setzen. Dank dem Mietvertrag greift ja der Mieterschutz.

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SlightlyAnnoyed  19.01.2024, 16:01
@KatnissEv80

Nein, das interssiert bei einer Zimmervermietung nicht. Da gibt es keinen Mieterschutz. Du kannst sie auf die Straße setzen. Muss sie halt ins Hotel oder sich ne Ferienwohnung anmieten. Nicht dein Problem. Wenn du moralische Bedenken hast, da ihr befreundet seid, ist das ne andere Sache, aber rechtlich gibt es da nichts. Wenn es ihr nicht passt, muss sie gehen. Punkt.

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Goodnight  19.01.2024, 16:08
@KatnissEv80

Doch kannst du eine Katze ohne dein Einverständnis in deine Wohnung zu bringen rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Nach meinem Wissen ist, zumindest da wo ich lebe, die normale Kündigungsfrist für Untermiete 14 Tage.

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Wenn es ihr nicht passt, kündige den Mietvertrag.


KatnissEv80 
Fragesteller
 19.01.2024, 15:49

löst Das Problem aber nicht. Wenn sie keine neue Wohnung hat, kann ich sie nicht auf die Straße setzen, selbst wenn ich ihr gekündigt habe

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SlammerIV  19.01.2024, 15:53
@KatnissEv80

Klar geht das, dauert nur bischen länger.

Du kannst sie auch rausmobben.

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KatnissEv80 
Fragesteller
 19.01.2024, 16:02
@SlammerIV

Möchte halt gar nicht, dass ein Tier in meine Wohnung kommt

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ronalda  19.01.2024, 16:03
@KatnissEv80

Verständlich und die Dame soll mal froh sein, dass du sie aufgenommen hast.

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SlammerIV  19.01.2024, 16:05
@KatnissEv80

Auch wenn Vermiete­rinnen und Vermieter die Haltung von Hund oder Katze nicht pauschal verbieten dürfen, können sie vertraglich verlangen, dass ihre Zustimmung einge­holt wird. Die ist auch nötig, wenn ein unwirk­sames Haltungs­verbot im Miet­vertrag steht.

Es kann sein, dass der Vermieter sogar zustimmen muss. Das hängt davon ab, ob die Tierhaltung zum miet­vertraglichen Gebrauch der Wohnung zählt. Bei einer Katze ist das in der Regel der Fall. Beim Hund ist es etwas komplizierter: Die Erlaubnis hängt vom Einzel­fall und einer Interes­sen­abwägung aller Beteiligten ab. Der Bundes­gerichts­hof hat dafür eine lange Liste aufgestellt. Es zählen etwa Art, Größe und Anzahl der Haustiere, die Interessen der anderen Miet­parteien sowie Lage und Zustand von Wohnung und Wohn­haus (Az. VIII ZR 340/06).

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holgerholger  19.01.2024, 16:42
@KatnissEv80

Doch, kannst du. Bei einem möbliert vermieteten Zummer kannst du mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Dann muss sie halt in ein Hotel oder eine Pension ziehen.

Du kannst sie ja fragen, ob ihr das lieber wäre als auf die Katze noch etwas zu warten.

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KatnissEv80 
Fragesteller
 19.01.2024, 16:44
@holgerholger

Zimmer war nicht möbliert. Weil ich es ja nicht genutzt hab. Sie hat sich eine Matratze und Bettwäsche selber besorgt. Und lebt aus den Koffern, da sie ja nicht bei mir bleiben möchte

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holgerholger  19.01.2024, 16:51
@KatnissEv80

Kein Bett oder Schrank drin? Auch nicht von ihr? Dann ist es ein möbliertes Zimmer

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