Gilt hier Mietrecht oder Hausrecht?
Ich lebe in einer 4-Zimmer-Wohnung, die mir gehört und die ich vor etwa 25 Jahren schon abbezahlt habe. Ich stehe auch alleine im Grundbuch drin (weiß nicht, ob es für den Fall wichtig ist)
Eine Freundin ist aus England wieder zurück nach Deutschland gezogen, was irgendwie jetzt ziemlich schnell ging. Einen Job hat sie schon. Sie ist quasi am 31.12.23 hier angekommen und hat am 1.1.24 schon ihren ersten Arbeitstag.
Ausser ihre Koffer voller persönlicher Sachen wie Kleider, Laptop, Handy usw. Hat sie nichts mitgebracht. Um eine Wohnung muss sie sich natürlich noch kümmern. Was sie auch tut. Sie sitzt in ihrer Freizeit wirklich nur am PC oder über Zeitungen, telefoniert und geht zu Besichtigungen. Also sie wird nicht länger als wirklich notwendig hier sein. Wir kommen eigentlich auch ganz gut miteinander klar. Sie zahlt mir auch regelmäßig Miete inklusive Nebenkosten, die auch in einem Mietvertrag festgehalten sind. Eigentlich alles easy und total unkompliziert.
Der Streitpunkt ist nur, sie ist total vernarrt in Katzen und möchte sich auch gerne eine anschaffen, am besten jetzt als gleich. Ich hab bis jetzt immer damit argumentiert, dass sie sich eine Anschaffen soll, wenn sie ihre eigene Wohnung hat, damit sich die Katze nicht bei mir eingewöhnt. Heute früh, nachdem sie vom Nachtdienst heim kam, eröffnete sie mir, dass sie sich morgen von einem Wurf eine Katze holt.
Ich (die nie ein Haustier wollte) hab ihr gesagt, dass ich in der Wohnung kein Haustier möchte. Immerhin lebe ich ja auch hier in der Wohnung. Ich berufe mich da auf mein Hausrecht. Sie sagt aber, es gilt Mietrecht und als ihre Vermieterin darf ich ihr das halten von Haustieren nicht verbieten, wo sie ja eigentlich auch recht hat. Aber ich wohne ja auch hier.
Jetzt hatte ich das Glück, dass die, von der sie die Katze bekommen sollte, bei mir auf dem Festnetz angerufen hat (warum meine Freundin meine Festnetznummer angegeben hat weiß ich nicht, war aber mein Vorteil). Ich habe der die ganze Situation erklärt. Da ich darauf bestehen würde, dass die Katze immer im Zimmer der Freundin bleiben muss, war die jetzige Besitzerin natürlich nicht begeistert (wobei sie mich versteht) und findet das mit dem bevorstehenden Umzug auch nicht ideal (die hat anscheinend schon öfter Katzen vermittelt und kennt sich aus, ist anscheinend auch mit dem Tierschutz verbunden).
Ende vom Lied, meine Freundin bekommt die Katze nicht und ist sauer.
Das Ding ist, sie arbeitet in der Pflege (wie ich auch) und arbeitet im 3-Schicht-Betrieb. 10-Stunden-Schichten, geteilte Dienste und kurze Wechsel (Von Spätdienst auf Frühdienst oder von Nachtdienst auf Frühdienst)ist die Regel. Sie hat die Zeit für ein Tier gar nicht.
Bis sie eine eigene Wohnung findet, kann ja noch Monate dauern.
Habt ihr einen Tipp? Bzw. wie denkt ihr darüber?
3 Antworten
Wenn Ihr zusammen wohnt und dazu noch Deine Eigentumswohnung ist, hat sie Deine Wünsche zu akzeptieren, da gilt Dein Hausrecht.
Ganz einfach: entweder hält sie sich an deine Regeln, ansonsten kündigst du sie (2 Wochen Kündigungsfrist, wenn du ihr ein möbliertes Zimmer vermietest) und dann muss sie halt schauen, wo sie unterkommt. Finde ihr Verhalten absolut daneben.
Nein, das interssiert bei einer Zimmervermietung nicht. Da gibt es keinen Mieterschutz. Du kannst sie auf die Straße setzen. Muss sie halt ins Hotel oder sich ne Ferienwohnung anmieten. Nicht dein Problem. Wenn du moralische Bedenken hast, da ihr befreundet seid, ist das ne andere Sache, aber rechtlich gibt es da nichts. Wenn es ihr nicht passt, muss sie gehen. Punkt.
Doch kannst du eine Katze ohne dein Einverständnis in deine Wohnung zu bringen rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Nach meinem Wissen ist, zumindest da wo ich lebe, die normale Kündigungsfrist für Untermiete 14 Tage.
Wenn es ihr nicht passt, kündige den Mietvertrag.
löst Das Problem aber nicht. Wenn sie keine neue Wohnung hat, kann ich sie nicht auf die Straße setzen, selbst wenn ich ihr gekündigt habe
Möchte halt gar nicht, dass ein Tier in meine Wohnung kommt
Verständlich und die Dame soll mal froh sein, dass du sie aufgenommen hast.
Auch wenn Vermieterinnen und Vermieter die Haltung von Hund oder Katze nicht pauschal verbieten dürfen, können sie vertraglich verlangen, dass ihre Zustimmung eingeholt wird. Die ist auch nötig, wenn ein unwirksames Haltungsverbot im Mietvertrag steht.
Es kann sein, dass der Vermieter sogar zustimmen muss. Das hängt davon ab, ob die Tierhaltung zum mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung zählt. Bei einer Katze ist das in der Regel der Fall. Beim Hund ist es etwas komplizierter: Die Erlaubnis hängt vom Einzelfall und einer Interessenabwägung aller Beteiligten ab. Der Bundesgerichtshof hat dafür eine lange Liste aufgestellt. Es zählen etwa Art, Größe und Anzahl der Haustiere, die Interessen der anderen Mietparteien sowie Lage und Zustand von Wohnung und Wohnhaus (Az. VIII ZR 340/06).
Doch, kannst du. Bei einem möbliert vermieteten Zummer kannst du mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen. Dann muss sie halt in ein Hotel oder eine Pension ziehen.
Du kannst sie ja fragen, ob ihr das lieber wäre als auf die Katze noch etwas zu warten.
Zimmer war nicht möbliert. Weil ich es ja nicht genutzt hab. Sie hat sich eine Matratze und Bettwäsche selber besorgt. Und lebt aus den Koffern, da sie ja nicht bei mir bleiben möchte
Kein Bett oder Schrank drin? Auch nicht von ihr? Dann ist es ein möbliertes Zimmer
Klar kann ich ihr kündigen. Wenn sie aber nichts findet, kann ich sie nicht vor die Tür setzen. Dank dem Mietvertrag greift ja der Mieterschutz.