Gilt der Vorgang für Fußgänger?

2 Antworten

Kommt darauf an. Fährst du geradeaus und der Fußgänger kreuzt deine Fahrbahn, hast du Vorrang. Umnieten solltest du ihn trotzdem nicht, falls die Fahrbahn betreten wird.

Wenn du abbiegen willst und der Fußgänger kreuzt die Fahrbahn in die du einbiegen möchtest, hat er Vorrang.

Personen, die die Fahrbahn zu Fuß überqueren, haben Vorrang gegenüber abbiegenden Fahrzeugen. Der Abbiegende muss auf Fußgängerinnen und Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist warten. Dies gilt übrigens auch für Fahrzeuge, die einen Kreisverkehr verlassen. Wer dagegen verstößt und Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet, dem drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Radfahrende müssen in diesem Fall 70 Euro bezahlen und erhalten einen Punkt.

Quelle: ADAC.de Verkehr/Recht

Solange dort keine Ampel oder Zebrastreifen ist, muss man den Fußgängern keinen Vorrang geben, da die Mittelinseln QuerungsHILFEN sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung