Gibt es tatäschlich Fälle, wo der Bachelor / Master rückwirkend wegen einer Prüfung aberkannt wurde?

4 Antworten

Bei manchen Bildungsinstituten, kann ich mir tatsächlich sowas vorstellen. Bei meiner damaligen FH im Burgenland, gab es sowas ähnliches tatsächlich. Nach zwei Monaten wurden bei einer Prüfung die Noten verschlechtert, obwohl schon Einsicht, Eintragung und alles war, weil sie draufgekommen sind, dass sie Punkte mit Prozente vertauscht hatten. Danach gab es plötzlich Leute, die einen 5er als Note bekamen (6er gibts bei uns in AT nicht) und dann keine Zeit mehr für den nächsten Antritt hatten und somit komplett durchgefallen sind.

Also dieser FH würde ich zutrauen, dass sie dir auch nach dem Bachelor- bzw. Masterabschluss noch den Abschluss noch wegnehmen würden, egal aus welchen Gründen. Allerdings ist glaube ich der Zeitraum dafür begrenzt, auf zehn Jahre, soweit ich weiß. Doch das ist auch keine Garantie. Bildungsinstitute machen in der Regel was sie wollen und Schulgesetze sind oftmals nur zur Dekoration da. In der Regel passiert aber sowas äußerst selten.

Höchstens nur wenn du deine Abschlussarbeit gefälscht hast, wie es schon manchen Politikern passiert ist, so wie Guttenberg, Aschbacher etc. Das du den Abschluss nach Jahren aberkennst bekommst, wegen irgendeiner "Kleinigkeit", ist unwahrscheinlicher, als ein 6er im Lotto, wenn dich das beruhigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte Knoerf bestätigt

ich nehme mal an, du spielst auf Fälle wie Theodor zu Gutemberg an, dem Der Doktortitel wieder aberkannt wurde, weil seine Doktorarbeit sich als Plagiat bzw. Werk eines Ghostwriters herausgestellt hat.

ich sage mal, wenn man lange genug bohrt, stößt man zwangsweise auf Öl. Allerdings kann ich dir wenn du deine Arbeit ordentlich geschrieben hast, also (fast) alles mit Quellangaben hinterlegt hast, schon jezt sagen, dass wenn du nicht gerade irgendwo im Intresse der öffentlichkeit stehst und man dir mächtig an die Karre pi...nkeln will, keiner einen Grund haben wird, dich so fertig zu machen.

Es gibt wohl KI die die Texte duchgehen und Gleichheiten finden, aber auf dieser Grundlage kann so eine Arbeit nur dann verrissen werden, wenn großteile der Arbeit eben 1:1 abgeschrieben sind - auch mit quellenangaben. Sind es genügend verscheidnene quellen (3 quellen werden nicht reichen) und nur vereinzelte Abschnitte, wird NIEMAND deine Arbeit im Nachhinein verreißen.

lg, Anna


EvaThielemann  28.07.2023, 07:43
dass wenn du nicht gerade irgendwo im Intresse der öffentlichkeit stehst und man dir mächtig an die Karre pi...nkeln will, keiner einen Grund haben wird, dich so fertig zu machen.

Aber das ja nur bei der Promotion, die öffentlich abrufbar ist.

Bachelor- und Masterunterlagen sind ja regelmäßig nicht öffentlich verfügbar - warum auch?

Daher können ja nur die ehemaligen Prüfer und man selbst "Spätentdeckungen" machen.

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Warum sollte man dir das aber erkennen? Das wird wahrscheinlich nur geschehen, wenn du etwas nicht rechtliches getan hast.

Es wird bei dir nicht passieren.

Grund: Du hast nicht betrogen

Dass es vielleicht schonmal irgendwo aus irgendeinem Grunde vorkam, ist nicht auszuschließen ...

Aber, wie erwähnt, bei dir wird es nicht der Fall sein