Gibt es die NPD noch?

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Am 17. Januar 2017 entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gegen den Antrag, die NPD zu verbieten: Die NPD sei zu bedeutungslos. Die NPD wurde n i c h t verboten!

Für ein Verbot sei der Einfluss einer Partei und damit ihre Chancen, an die Macht zu kommen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden, aber eine wichtige Voraussetzung. Die Richter verwiesen zugleich auf ein politisches Instru-ment, das eingesetzt werden könnte: Die Streichung der staatlichen Parteienfinan-zierung. Die Diskussionen um das NPD-Verbot sind ein eindrücklich Beispiel für die Praxis der Gewaltenteilung, einem wesentlichen Merkmal des Rechtsstaates.

Am 19. Juli 2019 reichten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beim Bundes-verfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag ein, die NPD von der staatlichen Parteien-finanzierung auszuschließen. Es wird damit gerechnet, dass die Beweisaufnahme längere Zeit in Anspruch nimmt, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

Trotz des erneuten Scheiterns des Antrags auf ein NPD-Verbot ist das Verbotsverfah-ren bemerkenswert, denn es geht um nichts weniger als die Frage, wie man den Rechtsextremismus in diesem Land mit rechtlichen Mitteln bekämpfen kann.

Die NPD feierte es in den Online-Medien als ihren Sieg, dass ihre Partei nicht verboten wurde und bereits zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen sie gescheitert ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin studierte Geisteswissenschaftlerin & Historikerin