Gibt es eine Pflicht zur Gartenpflege?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt auf die genaue Ausführung an.

Sind es Schadpflanzen mit erheblicher Auswirkung auf das Nachbargrundstück, kann man zu einer Maßnahme verdonnert werden.

Auch bei gefährlichen Pflanzen unter bestimmten Umständen.

Wenn das Objekt als 'Einfamilienhaus mit Garten' angeboten wurde, muss - nach meinem Verständnis - die Gartennutzung durch den späteren Mieter im Mietvertrag nicht explizit erwähnt werden. Genaueres weiß sicher der BGB.

Ich muss grad lachen: es gibt durchaus Mieter, die sich vorstellen, nur die Annehmlichkeiten seien für sie da - die unangenehmere Drecksarbeit müsse der Eigentümer erledigen, damit sie sich wieder wohlfühlen können.

Angenommen, der Garten gehört zu den Obliegenheiten der Vermieters, kann dieses Thema einem ja Angst einjagen, besonders mit Gesetzmäßigkeiten im Hinterkopf, gemäß denen man bestimmtes Wachstum überhaupt nicht verhindern kann.

Wer hier konsequent und buchstabengetreu auf diesen Regelungen zum 'Gartenreinerhalt' beharrt, wird demnach künftig nicht umhinkommen, nach einem verschärften Gesetz zu plärren.^^

Da passt es ja gerade ausgezeichnet, dass 'proaktives Unterlassen' zur CO2-Vermeidung und zum Klimaschutz beitragen soll. Rückenwind für Saubermänner*innen!

Anstatt zwischen Naturvermeidung und Naturschutz zu differenzieren, zeichnet sich nach neuem herrschenden Verständnis ein 'gepflegter Garten' ja eher über die Idee der 'Vermeidung von Leben' aus: pflanzen- und tierfreie Steinhalden sind gegenüber der ganzen Palette an freiwillig gedeihenden symbiotischen Lebensformen zu bevorzugen, wenn man das große Ziel einer winzigen CO2-Einsparung ansteuert ...

Dafür müsste man solch gesetzlich vorgeschriebene Kriterien festzurren!

Ich will dann auch kein CO2 mehr ausstoßen! (Plastiktüte ist immer in der Tasche dabei!

Ja,die gibt es. Jeder Gartenbesitzer ist verpflichtet zumindest in einem ordentlichen Maße seine Sträucher zu schneiden und auch den Rasen zu mähen so das er nicht zu einer wiese zählt. Nun stell dir vor es ist eine gepflegte Wohnsiedlung. Jemand dazwischen lässt alles wuchern usw. Ich bin zwar ein Naturmensch,aber dennoch sehe ich ein das sowas nicht geht. Jeder kann mit Verstand in seinem Garten für die Natur etwas tun,dazu auch Wildblumen einsaen.. Aber es geht nicht an das man mit einem Buschmesser erst den Garten betreten kann. Dafür gibt es Gesetze.

14Loki18 
Fragesteller
 17.05.2023, 10:14

Das muss ich mir nicht vorstellen, das kenne ich aus ehemaliger Nachbarschaft. Du sagst es gibt da Gesetze. Kannst Du die bitte verlinken.?

Denn Andere hier sagen genau das Gegenteil.

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PatchrinT  17.05.2023, 12:17
@14Loki18

ich möchte zu den anderen nichts weiter sagen,es gibt ja doch Streitereien. Im allgemeinen kommt es drauf an wie groß der Garten ist. Wenn man sich darauf verlaufen kann,dann sind Sträucher die 20 Jahre nicht geschnitten sind kein Grund zum Einwand. Das was ich meine ist die Sträucher die an der Grundstücksgrenze entlanggepflanzt werden. Da gibt es genauso Satzungen wie bei einer normalen Hecke. Denn letztere darf man auch nicht ungebremst in die Höhe wachsen lassen. Und,falls ein Garten einige Jahrzehnte brach liegen bleibt,so gibt es schon Satzungen,Verpflichtungen gegenüber dem Besitzer. Es geht aber nur in Streit wenn sich die Nachbarn aufregen. Für den Rest sorgt sich schon das Ordnungsamt. Ich bin selber für einen Naturgarten,nur ist ein Biotop zu Nahe am Nachbarn so kann es auch hier Störungen geben durch Mücken und sogar Frösche. Stell dir vor du hast dein Schlafzimmerim sommer nachts offen und 5 m weiter haben die nachts ihr Konzert. Das mag vielen stören,vielen natürlich nicht.

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Es kommt darauf an....

Es gibt durchaus Gemeinden, die bzgl. der Gartenpflege entsprechende Vorgaben machen.

Mir war aus der Vergangenheit zumindest eine Gemeinde bekannt, die solche Vorgaben gemacht hat. Begründung: Samenflug des Unkrauts auf benachbarte Grundstücke und optische Aspekte.

Und wie ist es bei einem gemieteten Haus mit Garten so die Gartenpflege.nicht gesondert im Mietvertrag aufgeführt ist ?

Dann wäre hier der Vermieter in der Pflicht.

Gibt es nicht. Ich sehe aber oft, dass Wildrasen an den Gartengrenzen auf einer Rasenmäherbreite gemäht wird. Es gibt zudem einige Pflanzen, die man zu entfernen verpflichtet werden kann. (Eingeschleppte, nicht heimische) Das geht m. W. (oder gemeindeabhängig) vom Ordnungsamt (?) oder Grünflächenamt aus. Verpflichten kann man aber nur den Grundstücksbesitzer, keinen Mieter. (Ist bei uns so, NRW oder Gemeinde)

Direkte, genaueste Vorschriften und Verpflichtungen gibt es nur in Schrebergärten (Gartensatzung).

PatchrinT  17.05.2023, 09:57

nun,das stimmt nicht ganz. Die Herkulesstaude ist eingeschleppt,da kann jemand aufgefordert werden sie zu entfernen,vom Ordnungsamt. Jeder 3te Blühstrauch ist in Deutschlands Gärten quasi "ortsfremd",also nicht heimisch. Es besteht keine Pflicht sie zu entfernen,es wird nur geraten Heimische Pflanzen und Sträucher zu setzen. Viele Hecken sind ein Graus,sind viele nicht heimisch und unökologisch,dazu zählt der Kirschlorbeer. Auch hierbei zählt immer,"nur keine schlafenden Hunde wecken",d.h wenn es dem Nachbarn nicht gefällt und er holt das Ordnungsamt dazu,dann ist derjenige mit dem "ungepflegten" Garten auf der schlechten Seite weil es ein Gesetz dafür gibt. Ein Gesetz genau wie Grenzabstände,Höhe und Breite einer Hecke u.a.,....Einen Naturgarten besitzen bedeutet nicht ungepflegtheit. Das verwechseln leider sehr viele......

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Blindi56  20.05.2023, 23:01
@PatchrinT

Es geht wohl mehr um den Knöterich oder das drüsige Springkraut, und eben die Herkulesstaude, die sich sehr gut auch bei Nachbarn ausbreiten. Und allgemein die "bienenfreundlichen" Wildwiesen", die im Auge der meisten Gartenbesitzer eher "Unkraut" sind und sich, wenn nicht gemäht wird, auch aussäen. Oder Löwenzahn und andere...

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