Gesetzliche Betreuung mit Vermögenssorge? Darf man Konto selber beantragen?
Wenn man einen gesetzlichen Betreuer mit den Aufgabenkreis „Vermögenssorge" hat, darf man trotzdem sein eigenes Konto eröffnen und Online Banking einrichten oder muss das der gesetzlicher Betreuer machen und zustimmen?
Und bitte mit Begründung
1 Antwort
Hallo kommt auch drauf an welche Aufgaben ihm Übertragen wurde, bzw. wo Du überall unterschrieben hast, er darf nur das, wofür Du unterschrieben hast, ein Girokonto baucht jeder ohne geht es ja gar nicht mehr, dein Girokonto hat ja nichts mit Vermögen zutun,
weil auf dem Konto nicht dein vermögen lagert, das Konto braucht man für Lohn Einzahlungen und zum Monatliche Aufträge zu bezahlen keine Ahnung was Du zu zahlen hast, dein vermögen muss ja jetzt auch auf einem Konto sein
Warum hat das Girokonto nichts mit dem Vermögen zu tun?