Gerichtsvollzieher kommt in eine WG, was passiert?

9 Antworten

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Ich weiß nicht wieso. Aber es ist einfach nur absoluter Blödsinn, was hier eigentlich fast alle schreiben. ein Gerichtsvollzieher muss weder die Eigentumsverhältnisse prüfen noch muss er irgendetwas beweisen. Er darf grundsätzlich alles pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet und nicht per Gesetz unpfändbar ist.

So einfach ist das.

Er begeht auch keine Straftaten, wenn er das tut. Man kann ihn auch nicht aufhalten. Im Gegenteil: Das eigenmächtige Entfernen eines Pfandsiegels, der Versuch, einen GV bei seiner Arbeit zu behindern kann einem schnell schwere Probleme einbrocken bis hin zu einem Gefängnisaufenthalt. Das sind auch keine Scherze.

Und ja, dass der GV so handeln darf, ist durch die Gesetze geschützt. Würde dem nicht so sein, könnte ja ein Schuldner stets behaupten, alles, was man so sieht, gehöre sowieso nicht ihm.

Die Beweispflicht liegt weder beim Gläubiger noch beim GV. Wenn dann jemand der Meinung ist, dass etwas gepfändet wurde, was gar nicht dem Schuldner gehört, sieht das Gesetz exakt einen Weg vor: Den Gang vor Gericht in Rahmen einer Drittwiderspruchsklage. In dieser werden dann die Eigentumsverhältnisse geprüft. Das ergibt auch komplett Sinn, denn da werden alle Seiten gehört. Es kann zum Beispiel sein, dass der Schuldner etwas gekauft hat und nicht bezahlt hat, es dann an jemand dritten weiterverkauft hat. In so einem Fall, wo der Gläubiger ein en Eigentumsvorbehalt nachweisen kann, wird das Gericht ggf. den Kaufvertrag zwischen Schuldner und Mitbewohner für ungültig erklären können.

Das alles hat also durchaus einen tieferen Sinn.


Dominik986 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 18:44

Und wer bezahlt den ganzen Spaß am Ende wenn ich zusehen darf wie ich mein Eigentum wiederbekomme? Sorry aber ich sehe es hier nicht ein dass ich eine juristische Auseinandersetzung habe und die ganze Arbeit obwohl ich nix verbrochen haben. Ich werde abwarten und sollte ein Aufkleber auf meinen Sachen sein so werde ich diesen entfernen und die Sache vorrübergehend bei einem Freund unterbringen. In dem Fall muss mir das Gericht erstmal beweisen dass ich es war. Stelle mich wenn fragen kommen sollten einfach doof und weis von nix.

Dominik986 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 21:16
@Dominik986

Danke dir für deinen Beitrag allerdings werde ich mich wenn das so ist dann nicht an das Gesetz halten da ich diese Regelung zumindest in meinen Augen als Ungerecht empfinde. Eine Drohung was mir dann blüht würde mich eh nicht wirklich interesieren geschweige denn davon abhalten.

Soll der Gerichtsvollzieher oder wer auch immer dann halt mir beweisen dass ich die Sachen beiseite geschafft habe und die Aufkleber entfernt habe. Ich sage einfach wenn ich überhaupt gefragt werde ich weiß nicht wo die Sachen verblieben sind und dass sie mir auch nicht gehören.

Auch das Risiko dass ich manche Sachen gar nicht wiedersehe wenn ich nicht beweisen könnte dass es mein Eigentum ist werde ich definitv nicht eingehen.


Macht man sich in diesem tollen Land auch strafbar wenn man von dem Besuch des GV weiß und vorher sein Eigentum wegräumt?

mepeisen  23.03.2016, 06:31
@Dominik986

Nö, wenn du das vorher wegräumst, machst du dich nicht strafbar. Der Schuldner macht sich ggf. strafbar, wenn er sein Eigentum beiseite schafft.

Zu allem anderen sage ich nichts mehr. Wenn du unbedingt Straftaten begehen willst, dann begehe sie. Du hast einfach nichts von dem kapiert, was ich geschrieben habe. Ich habe dir erklärt, warum die Gesetzeslage so ist, wie sie ist.

Jetzt die Frage wie geht der Gerichtsvollzieher bei sowas vor?

Er guckt beim Herrn Mitbewohner, der Schulden hat, was Pfändbar ist.

Wenn ich widerkomme und sehe da irgendwelche Aufkleber drauf so werde ich die einfach stumpf entfernen. Sollten diese sich nicht rückstandlos entfernen lassen so hätte ich auch gern zusätzlich Schadensersatz von dem Kollegen. Also weiß jemand in etwa wie das abläuft? 

Das darf er rechtlich gar nicht.

Meldet sich der Kerl an?

Ja, meistens.

Weil in dem Fall würde ich mir dann doch freinehmen und sollte der Kerl mein Eigentum nicht respektieren so würde es sicherlich für ihn auch recht ungemütlich werden. 

Polizei rufen, dann hat er schnell eine Anzeige wegen Versuchtem Diebstahl.


mepeisen  21.03.2016, 07:23

„Das darf er rechtlich gar nicht.


Klar darf der GV das.

„Polizei rufen, dann hat er schnell eine Anzeige wegen Versuchtem Diebstahl.


Wo hast du denn diesen Schachsinn her?

PinguinPingi007  21.03.2016, 12:47
@mepeisen
Klar darf der GV das. 

Leben wir in einer Diktatur?

Wo hast du denn diesen Schachsinn her?

Ich weiß das halt.

mepeisen  22.03.2016, 16:43
@PinguinPingi007

Leben wir in einer Diktatur?

Ne, in einem Rechtsstaat. Und die Gesetze, die hier gelten, erlauben dem GV das. Offenbar hast du nicht mal eine Ahnung, was eine Diktatur ist.

Ich weiß das halt.

Also hast du es dir zusammengedichtet. Ist halt einfach nur falsch, was du dir da zusammengedichtet hast.

Vielleicht liest du stattdessen mal etwas. Ein Buch zum Beispiel. Es gibt Bücher, da steht "ZPO" drauf und "GVGA".

PinguinPingi007  23.03.2016, 12:58
@mepeisen

Ne, in einem Rechtsstaat. Und die Gesetze, die hier gelten, erlauben dem GV das. Offenbar hast du nicht mal eine Ahnung, was eine Diktatur ist.

Sicher? Wieso machen einige Parteien Werbung "Zurück zum Rechtsstaat"?

Vielleicht liest du stattdessen mal etwas. Ein Buch zum Beispiel. Es gibt Bücher, da steht "ZPO" drauf und "GVGA".

Keine Zeit.

mepeisen  24.03.2016, 21:15
@PinguinPingi007

Sicher? Wieso machen einige Parteien Werbung "Zurück zum Rechtsstaat"?

Das kommt jetzt stark drauf an, von wem der Ausspruch stammt. Die AFD beispielsweise (der ich das zutrauen würde) ist in meinen Augen gemeingefährlich und volksverhetzend. Die verbreiten eine relativ geschickte Welle aus Lügengeschichten. Das angebliche Märchen von wildgewordener Justiz ist eine davon.

Es gibt immer Einzelfälle, die schief laufen. Einzelfälle, wo die Justiz massive Fehler macht. Nicht immer kann man die dann auch korrigieren. Das ist schade, aber deswegen leben wir trotzdem noch in einem Rechtsstaat, denn die Verfehlungen eines Einzelnen sind dann ggf. über Straftatbestände gedeckelt (Rechtsbeugung usw.)

Was den GV angeht: Wenn die Beweislast zum Eigentum beim Gerichtsvollzieher läge, bräuchte niemand mehr Pfändungen beauftragen. Dann würde der Schuldner bei seinem gesamten Eigentum einfach lügen und sagen "Gehört mir alles nicht, beweise mir doch das Gegenteil."

Allgemein gilt in der Justiz bis auf wenige Ausnahmen immer, dass derjenige, der eine Positivbehauptung aufstellt, diese zu beweisen hat. Bedeutet bei dem Eigentumsverhältnis: Derjenige, dem das wirklich gehört, der muss das beweisen. Dafür gibt es ein Rechtsmittel (Drittwiderspruchsklage) und somit ist das ganze in sich schlüssig. Wenn der GV also etwas pfänden will, was dem Schuldner nicht gehört, darf er das zunächst. Der Mitbewohner muss sich vor Gericht wehren und wenn er einen schlüssigen Beweis hat, dass er es gekauft hat, bekommt er Recht und kann es behalten.

Dass der Dritte dann Ärger damit hat, vor Gericht muss, gehört halt zum persönlichen Lebensrisiko. Alle anderen Varianten funktionieren einfach nicht.

Es ist sogar gut so, dass dieser "Streit", wem es gehört, dann vor Gericht ausgetragen wird. Denn damit wird (so denn alles regulär zugeht) jede Seite angehört und alle Argumente entsprechend vernünftig und gesetzeskonform von einem Richter abgewogen.

Der Rechtsstaat sieht vor, eine Änderung nicht per Eigenmacht umzusetzen, sondern durch politisches Engagement über eine entsprechende Mehrheit. Solange die Gesetze so sind, wie sie sind, werden sie umgesetzt.

ThommyHilfiger  20.03.2016, 16:38

Meldet sich der Kerl an?

Ja, meistens.

Na, wann denn? Und wann nicht? Oder schreibst du halt irgendwas?


   "Weil in dem Fall..."

Polizei rufen, dann hat er schnell eine Anzeige wegen Versuchtem Diebstahl

Wieso das denn? Er nimmt ja nix mit und versucht es auch nicht!

PinguinPingi007  20.03.2016, 20:50
@ThommyHilfiger
Wieso das denn? Er nimmt ja nix mit und versucht es auch nicht!

Man kann ja ein Pfandsiegel da draufkleben.

Na, wann denn? Und wann nicht? Oder schreibst du halt irgendwas?

Diggah, manchmal meldet er sich an, manchmal auch nicht.

Du hast doch nur Angst um Deine Sachen. Ist übrigens auch kein Kerl, sondern jemand der seinen Job macht. Und das alles auch darf.

Benimm Dich anständig und es passiert nichts. Er darf ja nur die Sachen pfänden, die dem Mitbewohner gehören. Zettel abreissen bringt null.

Wie wäre es mit ein bißchen Verständnis für die Lage des Mitbewohners? Ein bißchen Mitgefühl?


ErsterSchnee  20.03.2016, 15:25

Mitgefühl? Schulden sind ja nichts, was einem einfach so passiert...

"Jetzt die Frage wie geht der Gerichtsvollzieher bei sowas vor? Wenn ich
widerkomme und sehe da irgendwelche Aufkleber drauf so werde ich die
einfach stumpf entfernen.
Sollten diese sich nicht rückstandlos
entfernen lassen so hätte ich auch gern zusätzlich Schadensersatz von
dem Kollegen."

Davor würde ich mich aber extrem hüten. Dies wäre nach § 136  des StGB ein Siegelbruch und damit bist du als nächstes dran. Soetwas muss mit dem Gerichtsvollzieher geklärt werden, du darfst da nicht ran.


Dominik986 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:33

Naja ganz im ernst das ist mir herzlich egal, mich interesiert nur dass es mein Eigentum ist und ich keine Schulden habe.

Kuro48  20.03.2016, 15:37
@Dominik986

Das Teil bleibt dann trotzdem gepfändet ob es drauf klebt oder nicht und du kassierst eine hohe Geldstrafe bis hin zu einer Gefägnisstrafe. Hinter Schwedischen Gardinen kannst du dann mit der Anlage auch nichts mehr anfangen. Da gibt es dann die alten Röhrenfernseher im Gemeinschaftsraum...OK, mit Glück auch schon ein Flachbildschirm und ein Radio auf der Zelle.

Dominik986 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:49
@Kuro48

lol, nichts für ungut aber intersiert mich wirklich nicht. Zur Not parke ich das Teil bei meinen Eltern und Schweige einfach wenn irgendwer wissen will wo das Ding geblieben ist.

Die andere Seite kann mir dann gerne versuchen alles zu beweisen. Viel Glück dabei;)

Kuro48  20.03.2016, 15:54
@Dominik986

Wenn schon das Siegel drauf ist viel Spaß dabei. Du verhälst dich gerade eher wie der Schuldner selbst der sein Eigentum retten will und das wird auch der Gerichtsvollzieher erkennen. Wenn du dich darüber hinwegsetzt kommst du eben deine Anlage in ein paar Jahren wieder besuchen. Du trägst am Ende alle Konsequenzen deines Handelns nicht wir. Wenn du nicht wie ein erwachsener Mensch komunizieren willst sondern einfach tust und lässt was du ist das deine Sache.

Beweise es, dass die Sachen die gehören, dann geht er da nicht ran und macht auch keine Aufkleber dran. Sollten die "Kuckucke" irgendwelche Schäden hinterlassen, können die Gegenstände ja nicht sonderlich hochwertig sein. Dann kannst du beruhigt sein - auf Schrott kommt kein Aufkleber! 


Dominik986 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:27

Hä? Haftet Kleber nur auf billigen Gegenständen neuerdings? Hab ich wohl was verpasst ;)

Ich kann nicht von allen Sachen alles nachweisen, ist mir aber auch egal, soll er nachweisen dass es den Schuldner gehört.

ErsterSchnee  20.03.2016, 15:32
@Dominik986

Nein, Kleber haftet überall - aber von qualitativ hochwertigen Dingen geht er auch wieder runter.

Warum soll er nachweisen, dass es dem Schuldner gehört. Steht in der Wohnung, wird von ihm benutzt - ist dann wohl seins. 

Warum hast du von deinen supertollen Gerätschaften keinen Kaufbeleg? (Ach, vergiss es, will ich gar nicht wissen!)

Jedenfalls nützt es dir nichts, wenn du auf dicke Hose machst. Du machst dich höchstens lächerlich.

Dominik986 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:35
@ErsterSchnee

Wieso soll ich nachweisen ob das mir gehört? Er will ja was von mir und nicht umgekehrt.

Ich kann auch kein Handy wem klauen und dann sagen "bekommst es wieder wenn du beweisen kannst dass es deins ist, sonst gehe ich davon aus ist nicht deins"

Sehe hier eindeutig ihn in der Beweispflicht und nicht mich.

Kuro48  20.03.2016, 15:43
@ErsterSchnee

Der Gerichtsvollzieher kommt von der juristischen Seite unseres Staates und macht in der Regel auch nur das, was er mit Gesetzen untermauert auch machen darf. Wenn er deine Anlage vorsorglich pfändet, dann ist er auch im Normalfall in der Lage jeder Zeit sein Tun anhand von Gesetzen und Befugnissen zu untermauern.

Dominik986 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 15:46
@Kuro48

Er kann aber absolut keinerlei Beweise vorlegen dass die Anlage dem Schuldner gehört es ist eine stumpfe Behauptung nur seitens des Gerichtsvollziehers.

Und ich werde mich wohl kaum strafbar machen wenn ich meine Anlage samt "Kuckuck" dann halt zu meinen Eltern schleppe, denn mit meinem Eigentum darf ich machen was ich will.

mepeisen  21.03.2016, 07:32
@Dominik986

Der GV muss gar nichts beweisen. Du musst beweisen, dass es dir gehört. Und ja, du machst dich strafbar, wenn du gepfändete Gegenstände beiseite schaffst und der Pfändung entziehst. Lass den Schwachsinn einfach.

feuerwehrfan  24.03.2016, 16:37
@mepeisen

Wenn er unbedingt in den Knast will, ist es sein Problem. Der Gerichtsvollzieher, Staatsanwalt und das Gericht wird ihm sicherlich den Gefallen tuen.  Er muss dann  die Konsequenzen tragen und sonst niemand.