Auch beim Glücksspiel kann man Straftaten begehen, also Betrug.

Davon abgesehen kannst du das in Deutschland schon mal nicht einklagen. Denn zivilrechtliche Forderungen werden beim Glücksspiel nicht begründet. Das ist keine Einbahnstraße. Genauso, wie die ausstehende Beträge nicht einfordern können ohne Weiteres, kannst du das genauso wenig.

Soweit ich auf dem laufenden bin, fällt Poker bei Gerichten hierzulande mit unters Glücksspiel.

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Plötzlich Brief von EOS-DID Inkasso - wie seht ihr den Sachverhalt?

Hallo zusammen,

meine Frau bekam am 25. August 2019 plötzlich, ohne Grund, eine Forderung von EOS-DID Inkasso in Höhe von rund 725€ Deutsche Telekom. Der Brief war von der Formulierung schon recht eigenartig und m. E. auch etwas unseriös. Es stand zudem geschrieben: „leider haben wir bisher noch keine Einigung mit Ihnen erzielt“. Das würde ja voraussetzen, dass EOS schon mal Kontakt mit ihr hätte haben müssen. Ist aber nicht der Fall.

Am 08.09.2019 kam ohne Reaktion unsererseits der zweite Brief, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Seltsamerweise wird nun „ausnahmsweise ein erheblicher Nachlass auf die Forderung“ von 725€ auf nun 580€ ein Herr räumt!! Was ist das denn bitte? Entweder besteht eine Forderung von 725€ oder nicht. Dann nicht plötzlich 580€!? - eigenartig.

Am 07.10.2019 folgte das dritte Schreiben. Jetzt lag die Forderung nur noch bei rd. 420€ (Verwirrung). Hier wurde mit einer Vorpfändung bei der Bank gedroht. Der Betrag solle jetzt in Monatsraten zu je 42€ gezahlt werden. Die erste Rate muss am 15.10.2019 eingegangen sein (sehr wichtige Info für Nachfolgend).

Am 09.10.2019 der vierte Brief: Forderung wurde bisher nicht bezahlt. Pfändung wird beauftragt, inkl. Gerichtsvollzieher. Jetzt wurde wieder 580€ gefordert. 🤨 Und warum dieser Brief jetzt, wenn man doch bis 15.10.2019 Zeit habe, die Rate zu überweisen?

Bisher letzter Brief vom 13.10.2019: „Zahlungsverbot bei Ihrem Kreditinstitut wird vorbereitet.“ Forderung plötzlich wieder 725€ 🤨

Meiner Meinung nach ist die Sache sehr seltsam.

Wir warten solange, bis etwas Amtliches kommen sollte und lassen uns nicht einschüchtern. Falls das dann passieren sollte, gehen wir juristisch dagegen vor.

Meine Frau war bisher noch nie Kundin bei der Telekom. Daher ist die Forderung einfach nur aus der Luft gegriffen.

Vielleicht handelt es sich auch hier um Betrügerei?

Wie seht ihr den Sachverhalt? Hattet ihr sogar schon mal ähnliche Erfahrungen? Welche Maßnahmen habt ihr ergriffen?

***Edit***
Wir haben einen Brief an EOS formuliert, es folgen weiterhin Briefe mit verschiedenen Forderungen und der ständigen Androhung einer Kontopfändung. Jedoch ohne dies tatsächlich zu tun. Auf unseren Brief wurde bisher in kleinster Weise eingegangen!!

***Nachtrag*** 26.10.2020
Wir haben das Thema im Frühjahr an unseren Anwalt abgegeben. Die Anschreiben kamen ihm ebenfalls seltsam und unseriös vor. Auf Anfragen seinerseits kamen keine stichhaltigen Informationen zustande, nötige Informationen konnten von „EOS“ nicht genannt werden. Es bestand auch gar kein Titel gegenüber meiner Frau. Seitdem haben wir auch nichts mehr gehört. Also, seid kritisch wartet nicht lange und holt euch rechtzeitig Rechtsbeistand. Das können wir nur als Tipp geben!

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Bei halbwegs seriösen Firmennamen (EOS und Telekom) sollte man erst mal davon ausgehen, dass da irgendwas dran ist. Zumindest für den Moment.

Darüber hinaus ist hier offenbar ein Titel im Raum. Sonst ergeben die Briefe inhaltlich keinen Sinn. Schau, dass du rausfindest, von welchem Gericht der stammt. Meist steht da etwas im Betreff davon. Beispielsweise "Vollstreckungsbescheid Amtsgericht XYZ mit Aktenzeichen ABC".

Mit diesem Aktenzeichen wendest du dich dann ans Gericht und bittest um eine Kopie, weil dir der Fall unbekannt sei und sich das Inkasso gemeldet hat.

Wichtig: Sobald du die Kopie hast, also am ersten Tag, prüfst du sie ganz genau. Vor allem: Hast du damals, wo der Titel zugestellt wurde, da auch wirklich gewohnt. Oft genug war man längst ausgezogen oder hatte noch nie was mit der Adresse zu tun.

Wenn die Adresse also falsch ist, kannst du noch Einspruch beim Gericht einreichen und "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Das begründet man mit fehlerhafter Zustellung und als Beweis legt man eine Kopie einer erweiterten Meldeauskunft dazu, die beweist, dass man da damals nicht gewohnt hatte.

Wenn der Titel aber richtig ist, also korrekte Adresse, dann kommt man dem auf diesem Wege jedenfalls nicht mehr bei.

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Die Inkassogebühren haben dich schon mal exakt gar nicht zu kümmern. Noch hat es sich nicht gemeldet und wenn Vodafone trotz Bezahlung nun eines einschaltet: Haben sie Pech gehabt.

Ansonsten: Grundgebühr der Restlaufzeit durch 2. Das ist im Moment so die Faustformel bei Festnetz/Mobilfunk. Es gibt aber auch Gerichte, die noch deutlich weniger ansetzen. Beispielsweise 20% der Grundgebühr o.ä. Anders sähe es beispielsweise bei so Angeboten wie Sky aus, wobei Sky ja auch immer mehr zum Streaming-Anbieter wird und damit auch wiederum nur einen Bruchteil fordern dürfte.

Hintergrund: Durch den Rauswurf spart sich der Anbieter ja auch einiges ein. Schadensersatz darf er aber nur über den echten Schaden verlangen. Genau den Anteil, den sie sich einsparen (die Kosten für den von dir verursachten Traffic usw.), der darf als Schadensersatz aber nicht gefordert werden.

Die Anbieter haben bisher alle vor Gericht darauf verzichtet, genauer zu begründen, wieso sie mehr als 50% haben wollen. Offenbar können die damit gut leben.

Die Frage ist noch, wie lange der Vertrag geht. Im Regelfall hast du ja 3 Monate Kündigungsfrist. Dementsprechend dürfte der Vertrag bis Oktober 2020 gehen.

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Kannst du problemlos machen und es ist dann auch genug Zeit, sich einzuarbeiten, sich alles anzuschauen. Ich kann dir grundsätzlich empfehlen, nicht nur zu den typischen Juso-Veranstaltungen zu gehen, sondern in die Fraktionssitzungen eures Ortsvereins usw.

Zum einen kannst du da auch jenseits der Jusos Kontakte knüpfen, zum anderen sind in den Jusos auch hin und wieder relativ weit linke Geister zu finden, ums so mal zu sagen. Damit muss man halt zurecht kommen.

Wichtig ist, dass man durchaus versucht, sachlich und inhaltlich zu schauen, "was abgeht". Wenn du gerne in der Gemeinde was bewegen willst, schaue dir genau an, wie Politik funktioniert und wie Verwaltung funktioniert. Das sind sehr komische Welten. Wir schütteln wirklich als SPD Ortsverein so oft den Kopf darüber, wie einfach manche Dinge wären und was für Dramen daraus auch in der Verwaltung gemacht wird. Die älteren sagen dann halt "Ist halt so".

Schaue dir die Geschichte der SPD an, die verschiedenen Strömungen und lass dir erklären, was es damit auf sich hat. Was es bedeutet, gemäß Godesberger Programm zu denken usw. Und schau, in welchem Profil du dich wiederfindest.

Das schöne an der SPD ist ja, dass sie sich eigentlich stetig neu erfinden kann, nur leider im Moment nicht tut. Sprich: Über allen stehen Grundpfeiler, wie ein Weg eines guten und gerechten Zusammenlebens. Das ist der Kern und wie man das macht, wo die Schwerpunkte sind, das kann man je nach Herausforderungen des Lebens definieren. Im Moment machen wir viel im Klimabereich/Umweltbereich bei uns. Nicht, weil die SPD plötzlich grün ist, sondern weil wir in unserer Gemeinde sind, die praktische Ideen haben und nicht nur Phrasen dreschen und weil nun mal zum Zusammenleben dazu gehört, dass wir die Erde nicht kaputt machen.

Und wenn du dann 18 bist und auch gewählt werden könntest zu irgendwas, kannst du dir zwei Fragen stellen: Will ich das und bekomme ich das zeitlich hin. Unsere Juso beispielsweise ist frische Gemeinderäten, auf Anhieb. Allerdings merkt sie gerade, dass sie gar kaum noch Zeit hat für vieles nebenbei. Studium usw. und Gemeinderatsarbeit ist halt wirklich Arbeit...

Wenn du magst, kann ich dir aber gerne auch noch mehr erklären. Einfach per PM melden.

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Hat das Inkasso damit gedroht, einen Gerichtsvollzieher vorbei zu senden oder wirklich damit gedroht, selbst das Auto sicherzustellen? Ist das Auto bei einer Bank finanziert?

Wenn das Inkasso selbst droht und wenn es nicht finanziert ist, insbesondere wenn das Inkasso weiß, dass du unterhalb der Pfändungsgrenze bist und es bereits Kontakt mit einem Schuldnerberater gab, würde ich direkt zur Polizei gehen. Strafanzeige gegen die Inkasso-Mitarbeiter wegen Nötigung.

Wie hier schon steht, dürfte das Auto bei dir unpfändbar sein. Ohnehin ist es uninteressant, wenn es nur 150€ oder so darstellt. Das Inkasso weiß das. Die Drohung damit ist exakt das: Nötigung. Es gibt Inkassos, die kennen nur diese Sprache. Dem Inkasso kann man den kurzen Brief schicken, dass man es angezeigt hat und ansonsten nicht weiter kommunizieren wird. Auf die Schuldnerberatung und die kommende Privatinsolvenz verweisen. Danach sollte das Inkasso Ruhe geben.

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Die einfache antwort: weil sie provozieren wollen.

Die detailliertere Antwort: weil sie sauer sind, dass die Jugend ein anderes Ventil fand für ihren Protest und nun versuchen sie alles einen tiefen Bruch durch Deutschland zu ziehen. Damit sich jeder eine Seite aussuchen muss und alles immer weiter radikalisiert. Im Grunde ein "die gegen das volk"

Deswegen wird das auch gerne mit anderen Schimpfworten gespickt. Der ökodiktatur und der linksgrünen nazis.

Zudem will man möglichst die schimpfworte so oft benutzen dass ihre Bedeutung verwässert und der normale Bürger die Orientierung verliert. Dass er nicht mehr weiss, wo er steht. Und wer für was genau steht.

So etwas nennt man auch gezielte Desinformation.

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Wenn du die Zahlung nicht findest, also wohl nicht bezahlt hast, dann würde ich die eigentliche Hauptforderung (Warenwert) und ggf. etwas Briefporto bezahlen.

Für das Inkasso und deren Gebühren habe ich in so Fällen folgenden Mustertext:

Wertes Inkasso.

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.

Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

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Aus rechtlicher Sicht musst du das nicht zahlen. Wie lange der Händler mit der Bearbeitung braucht, ist nicht dein Problem. Du hast es zurückgesandt und es ist angekommen. Damit hast du einen Grund für eine sogenannte Aufrechnung.

Das heißt: Du hast einen Erstattungsanspruch über das Geld. Selbst wenn nun Amazon das einklagen wollen würde, kannst du immer gegenhalten "Sorry, aber die Ware ist zurück und ich muss Geld zurück bekommen, das wird verrechnet."

Wie man rein praktisch vorgehen sollte, damit Amazon nicht in seiner Bürokratie sauer wird, oder ob man Amazon überhaupt bei so etwas vertrauen sollte, das musst du für dich selbst einschätzen. Ich persönlich würde Amazon über die Retoure informieren und der Abrechnung widersprechen. Soll das Amazon halt mit dem Händler klären.

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Das sind bekannte Trickbetrüger. Ja nicht zahlen. Die kommen mit erfundenen Firmennamen und ständig neuen Domains um die Ecke, weil die alten schnell abgeschaltet werden.

Die suchen nur Daten, um Leute abzuzocken. Das funktioniert auch alles gar nicht auf deren Webseite.

Gehe zur Polizei und erstatte Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges.

Die Drohungen von denen brauchst du auch nicht ernst nehmen. Wenn die jemals vor Gericht ziehen würden, müssten sie ihre Anonymität aufgeben und das ist eigentlich derzeit das Einzige, was sie vor den Handschellen schützt.

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Vorweg: Wie wäre es mal mit einer Therapie deiner Sucht?

Die Antwort ist nicht ganz so einfach, da es mehrere Gesetze gibt, die hier tangiert sind. Fangen wir also mal an.

  1. Ganz grundsätzlich muss ein Supermarkt jeden bedienen. Ohne Ausnahme. Das ist die Konsequenz daraus, dass man einen öffentlich begehbaren Laden hat. Das heißt: Würde der Verkäuferin einfach deine Nase nicht gefallen, darf sie dich nicht rauswerfen. Das wäre diskriminierend. Wenn man also unter Beachtung der Gesetze bzw. des Alters Alkohol verkauft, dann an jeden.
  2. Die Antworten hier mit Verweis auf die Vertragsfreiheit sind insofern einfach nur falsch. Es gibt keine Vertragsfreiheit, willkürlich den Verkauf zu verweigern. Wenn überhaupt, muss man das vorher klar stellen. Wenn man beispielsweise Alkohol nur an Menschen ab 21 Jahren verkauft, darf man diese Regel aufstellen, muss das aber dann auch grundsätzlich so handhaben und das ggf. auch sichtbar aushängen als Vertragsbedingung.
  3. Sollte eine erkennbare vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit vorliegen, kann und darf schon aus Selbstschutz die Verkäuferin den Verkauf verweigern. Denn Verträge mit Personen, die nicht zurechnungsfähig sind, sind angreifbar bzw. nichtig.
  4. Bereits betrunkenen Menschen weiterhin Alkohol zu verkaufen ist in der Tat mindestens Gaststätten verboten. Supermärkten per se allerdings nicht. Die Frage, wer nur angetrunken ist und wer bereits volltrunken, ist gerade bei Alkoholkranken durchaus nicht leicht zu beantworten. Im Regelfall sind sie mehr gewohnt, bevor es zu gravierenden Ausfallerscheinungen kommt, als "normale" Menschen.
  5. Der Verkäuferin ist es durchaus erlaubt, einen konkreten Verkauf zu verweigern, wenn sie einen guten Grund vorweisen kann. Das heißt: Wenn es keine Willkür ist.

Wie man sieht, hat man ein gewisses Problem. War der Grund "angetrunken" ausreichend? War er Willkür? War der Grund nicht diskriminierend? Wenn der Grund ausreichend war, dann hat die Verkäuferin das Recht, den Verkauf zu verweigern. Wenn der Grund aber willkürlich gewählt war, dann darf sie dir den Kauf nicht verweigern.

In dem Fall wird man vermutlich bei mehreren Richtern auch mehrere Meinungen finden, sollte so etwas mal verhandelt werden. Alleine schon, weil es schwierig ist, einzuschätzen, wie "angetrunken" du da warst. Aber auch, weil es nicht klar ist, wie dieser Grund nun gewichtet wird.

Klar wird es nur bei einer Sache: Solltest du mit dem Auto da gewesen sein. Solltest du regelmäßig auf dem Supermarktparkplatz in der Vergangenheit den Wodka bereits direkt konsumiert haben, dann wirst du 0 Chancen haben, den Verkauf zu erzwingen. Denn dann liegen in der Tat ganz triftige konkrete Gründe vor, die keiner mehr wegdiskutieren kann.

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