Geladener Zeuge vor Gericht, Terminwahrnehmung innerhalb der Gleitzeit?

8 Antworten

Hallo Awe2k!

Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht.

Wenn du eh Gleitzeit hast, dann wäre es keine Arbeitszeit, wenn der Gerichtstermin während der Gleitzeit und vor der Kernarbeitszeit stattfindet. Findet der Termin "außerhalb" der Gleitzeit und somit in der Kernarbeitszeit statt, dann ist es einfach Arbeitszeit; so einfach!

Wenn ich zwischen 08:00-10:00 Gleitzeit habe, der Gerichtstermin aber um 08:00 oder 08:30 stattfindet und z.B. bis 09:30 dauert, dann habe ich keinen Ausfall, da ich ja auch um 10:00 mit der Kernarbeitszeit pünktlich beginnen kann. Anders schaut es aus, wenn du z.B. um 11:00 Uhr einen Termin hast oder vorher und sich dann der Prozess hinzieht, sodass du dich in die reguläre Arbeitszeit hineinbewegst. Ob du während der Gleitzeit in der Früh einkaufen gehst oder vor Gericht erscheinst, ist doch unerheblich, solange du rechtzeitig zur "Kernarbeitszeit" in der Arbeit erscheinst. Insofern stellt sich die Frage doch gar nicht. Nur dann, wenn es während der Arbeitsphase ist oder sich der Prozess zeitlich ungünstig gestaltet und in die Kernarbeitszeit rutscht.

Na, der Arbeitgeber muss trotzdem bezahlen, da du ja innerhalb der Gleitzeit tun und lassen kannst, was du möchtest, aber dann während der Arbeitszeit regulär vor Ort wärst. Der Arbeitstag wird in der Regel ganz normal bezahlt.

Das mit den Minusstunden ist doch Unsinn. Wenn man vorher abwesend sein darf bzw. dies innerhalb der Gleitzeit ist und man zur Kernarbeitszeit erscheint, kann es gar keine Minusstunden geben.

Und, wenn der Termin eben in der Mitte des Tages liegt, dann lässt man sich dies erstatten. Dazu gibt es Formulare (Verdienstausfall, Anfahrt etc.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Awe2k 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 13:38

In meinem konkreten Fall musste ich um 11 Uhr vor Ort sein und habe nach etlichen Verzögerungen das Gerichtsgebäude erst wieder 16 Uhr verlassen.

Wenn einem von diesem Arbeitstag ganze 5 Stunden "flöten" gehen ist es leider nicht so einfach sich das eben so einzuteilen und zu legen.

Dazu kam noch der Fakt dass alle Zeugen nicht benachrichtigt wurden sondern am Verhandlungstag einzeln angerufen wurden und kurzfristig erschienen sind, daher auch die extreme Verzögerung.

Es gab wohl ein Problem bei der Zustellung der Ladungen.

Dann gibst du vor Gericht an, dass dir ein Schaden entstanden ist.

Hast du das Formular bereits aufgefüllt, musst du eben ein neues nehmen.
Das Formular sollte an deiner Ladung hängen.

Dann gibst du die Stunden und deinen Verdienst an. Du machst auf jeden Fall kein minus!


Jurafuchs  12.06.2025, 12:15
Dann gibst du vor Gericht an, dass dir ein Schaden entstanden ist.

Was gelogen wäre. Betrug ist eine Straftat.

Jurafuchs  12.06.2025, 12:18
@HfPol110, UserMod Light

Was du vorhast interessiert den Gesetzgeber aber nicht. Bei Gleitzeit kann einfach später gearbeitet werden.

Anders würde sich dies bei verpflichtender Kernarbeitszeit oder festen Arbeitszeiten verhalten.

HfPol110, UserMod Light  12.06.2025, 12:20
@Jurafuchs

Okay. Dann bin ich da falsch informiert.

Ich hätte es versuchen, aber alle Tatsachen auf Tisch gelegt. Ich sehe ja, ob ich Geld vom Gericht erhalte oder nicht.
Solange ich keine falschen Tatsachen erzähle, kann ich mich auch nicht strafbar machen.

Ja, du musst dir dein Geld von der Gerichtskasse holen. Zeugengeld.

Ich weiß, nicht, wie sie zahlen ,die haben Sätze.

Als Hausfrau hatte man um 2000 20 Mark pro Stunde bekommen.

An und Abreisezeit auch.


Familiengerd  12.06.2025, 12:21
Ja, du musst dir dein Geld von der Gerichtskasse holen. Zeugengeld.

Da gibt es kein Geld, weil der Termin außerhalb der Kernarbeitszeit, also im Gleitzeitbereich liegt.

ProfArroganto  12.06.2025, 12:24
@Familiengerd

Interessiert niemanden. Du musst da nicht kostenlos aussagen, du bekommst immer Zeugengeld. Einfach für deine Zeit.

Dazu noch deine Auslagen ersetzt. Sprit oder Bahn.

Bei Zivilprozessen zahlt das der Verlierer mit den Gerichtskosten. Strafrecht weiß nicht.

Familiengerd  12.06.2025, 12:33
@ProfArroganto

Hier geht es um die Frage eines Verdienstausfalls!

Und ein solcher Verdienstausfall liegt hier nicht vor.

Ob Anspruch aufgrund anderer Umstände (z.B. Erstattung von Kosten der An- und Abreise) besteht, ist eine andere Frage, um die es hier aber nicht geht.

Gleitzeit ist in Ordnung - die Frage die allerdings hier im Raum steht:

Ist es dir theoretisch möglich durch Ausschöpfung des Gleitzeitrahmen an diesem Tag den Termin wahrzunehmen und deine Soll Arbeitszeit zu erfüllen?

Dass du nicht deine gewohnten Zeiten einhalten kannst, spielt hier keine Rolle.

Ansonsten zählt meiner Meinung nach Par 29 (2) TVöD, denn auf eine Verlegung des Termins hast du kaum Einfluss.

Erkundige dich doch beim Personalrat.

Ist es dann wirklich richtig dass keine Gutschrift erfolgt für diesen Zeitraum?

ja, Dein Arbeitgeber kennt sich aus.

Immerhin hat man ja keine Wahl und wird verpflichtet.

Manchmal ist das so.


Awe2k 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 12:05

Hmm okay, es entsteht also allen ein Nachteil die im Gleitzeitmodell arbeiten.

Jersinia  12.06.2025, 12:06
@Awe2k

Ich finde Gleitzeit super. Bin froh, dass ich keine festen Arbeitszeiten habe.

DerHans  12.06.2025, 12:15
@Awe2k

Wieso ist das ein nNchteil? Das ist doch deine eigene Schuld, wenn du nicht einforderst, was dir zusteht.

Familiengerd  12.06.2025, 12:23
@DerHans
wenn du nicht einforderst, was dir zusteht.

Ihm steht aber nichts zu, weil der Termin außerhalb der Kernarbeitszeit, also im Gleitzeitbereich liegt.

Familiengerd  12.06.2025, 12:37
@DerHans

Nur, wenn er das Später-Kommen im Gleitzeitrahmen nicht durch ein Länger-Bleiben ausgleicht.

Dieses Problem bestünde ja auch, wenn der Fragesteller aus anderen Gründen den Gleitzeitrahmen für einen späteren Beginn als üblich nutzen würde!

Awe2k 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 13:47
@Familiengerd

Ist es hier denn absolut irrelevant ob ich gezwungen werde zu einem Termin, ein Fernbleiben hätte ja unmittelbare Auswirkungen, zu kommen oder ob ich selber entscheide wann ich meinen Arbeitstag beginne oder beende.

Verstehe die Gegenüberstellung dabei immer nicht da hier doch ein grundlegender Unterschied besteht.

Familiengerd  12.06.2025, 14:27
@Awe2k

Es gibt die Gleitzeitregelung.

Die Gründe, sie in Anspruch zu nehmen, sind völlig irrelevant.