Geladener Zeuge vor Gericht, Terminwahrnehmung innerhalb der Gleitzeit?
Hallo liebe Community,
folgende Frage:
Für eine Gerichtsverhandlung wurde ich als Zeuge geladen, muss diesen Termin also zwingend wahrnehmen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe dabei das Gleitzeitmodell.
Aufgrund dessen entsteht mir kein Verdienstausfall, was ich auch so angegeben habe.
Jetzt teilt mir mein Arbeitsgeber mit dass auch keine Gutschrift der Zeit erfolgt da ich mich im Gleitzeitmodell befinde.
Da ich für die Zeit der Abwesenheit bzw Aussage vor Gericht aber abgemeldet bin in der Zeiterfassung entstehen folgerichtig Minusstunden.
Diese muss ich natürlich nachholen.
Ist es dann wirklich richtig dass keine Gutschrift erfolgt für diesen Zeitraum?
Immerhin hat man ja keine Wahl und wird verpflichtet.
8 Antworten
Hallo Awe2k!
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht.
Wenn du eh Gleitzeit hast, dann wäre es keine Arbeitszeit, wenn der Gerichtstermin während der Gleitzeit und vor der Kernarbeitszeit stattfindet. Findet der Termin "außerhalb" der Gleitzeit und somit in der Kernarbeitszeit statt, dann ist es einfach Arbeitszeit; so einfach!
Wenn ich zwischen 08:00-10:00 Gleitzeit habe, der Gerichtstermin aber um 08:00 oder 08:30 stattfindet und z.B. bis 09:30 dauert, dann habe ich keinen Ausfall, da ich ja auch um 10:00 mit der Kernarbeitszeit pünktlich beginnen kann. Anders schaut es aus, wenn du z.B. um 11:00 Uhr einen Termin hast oder vorher und sich dann der Prozess hinzieht, sodass du dich in die reguläre Arbeitszeit hineinbewegst. Ob du während der Gleitzeit in der Früh einkaufen gehst oder vor Gericht erscheinst, ist doch unerheblich, solange du rechtzeitig zur "Kernarbeitszeit" in der Arbeit erscheinst. Insofern stellt sich die Frage doch gar nicht. Nur dann, wenn es während der Arbeitsphase ist oder sich der Prozess zeitlich ungünstig gestaltet und in die Kernarbeitszeit rutscht.
Na, der Arbeitgeber muss trotzdem bezahlen, da du ja innerhalb der Gleitzeit tun und lassen kannst, was du möchtest, aber dann während der Arbeitszeit regulär vor Ort wärst. Der Arbeitstag wird in der Regel ganz normal bezahlt.
Das mit den Minusstunden ist doch Unsinn. Wenn man vorher abwesend sein darf bzw. dies innerhalb der Gleitzeit ist und man zur Kernarbeitszeit erscheint, kann es gar keine Minusstunden geben.
Und, wenn der Termin eben in der Mitte des Tages liegt, dann lässt man sich dies erstatten. Dazu gibt es Formulare (Verdienstausfall, Anfahrt etc.).
In meinem konkreten Fall musste ich um 11 Uhr vor Ort sein und habe nach etlichen Verzögerungen das Gerichtsgebäude erst wieder 16 Uhr verlassen.
Wenn einem von diesem Arbeitstag ganze 5 Stunden "flöten" gehen ist es leider nicht so einfach sich das eben so einzuteilen und zu legen.
Dazu kam noch der Fakt dass alle Zeugen nicht benachrichtigt wurden sondern am Verhandlungstag einzeln angerufen wurden und kurzfristig erschienen sind, daher auch die extreme Verzögerung.
Es gab wohl ein Problem bei der Zustellung der Ladungen.
Dann gibst du vor Gericht an, dass dir ein Schaden entstanden ist.
Hast du das Formular bereits aufgefüllt, musst du eben ein neues nehmen.
Das Formular sollte an deiner Ladung hängen.
Dann gibst du die Stunden und deinen Verdienst an. Du machst auf jeden Fall kein minus!
Wenn ich in dieser Zeit vorgehabt hätte zu arbeiten und ich dies nun nicht kann, ist mir ein Schaden entstanden.
Was du vorhast interessiert den Gesetzgeber aber nicht. Bei Gleitzeit kann einfach später gearbeitet werden.
Anders würde sich dies bei verpflichtender Kernarbeitszeit oder festen Arbeitszeiten verhalten.
Okay. Dann bin ich da falsch informiert.
Ich hätte es versuchen, aber alle Tatsachen auf Tisch gelegt. Ich sehe ja, ob ich Geld vom Gericht erhalte oder nicht.
Solange ich keine falschen Tatsachen erzähle, kann ich mich auch nicht strafbar machen.
Ja, du musst dir dein Geld von der Gerichtskasse holen. Zeugengeld.
Ich weiß, nicht, wie sie zahlen ,die haben Sätze.
Als Hausfrau hatte man um 2000 20 Mark pro Stunde bekommen.
An und Abreisezeit auch.
Ja, du musst dir dein Geld von der Gerichtskasse holen. Zeugengeld.
Da gibt es kein Geld, weil der Termin außerhalb der Kernarbeitszeit, also im Gleitzeitbereich liegt.
Interessiert niemanden. Du musst da nicht kostenlos aussagen, du bekommst immer Zeugengeld. Einfach für deine Zeit.
Dazu noch deine Auslagen ersetzt. Sprit oder Bahn.
Bei Zivilprozessen zahlt das der Verlierer mit den Gerichtskosten. Strafrecht weiß nicht.
Hier geht es um die Frage eines Verdienstausfalls!
Und ein solcher Verdienstausfall liegt hier nicht vor.
Ob Anspruch aufgrund anderer Umstände (z.B. Erstattung von Kosten der An- und Abreise) besteht, ist eine andere Frage, um die es hier aber nicht geht.
Nein, sag ich auch. Er bekommt einfach die Zeit ersetzt. Aber mit seinem Gehalt ca.
Gleitzeit ist in Ordnung - die Frage die allerdings hier im Raum steht:
Ist es dir theoretisch möglich durch Ausschöpfung des Gleitzeitrahmen an diesem Tag den Termin wahrzunehmen und deine Soll Arbeitszeit zu erfüllen?
Dass du nicht deine gewohnten Zeiten einhalten kannst, spielt hier keine Rolle.
Ansonsten zählt meiner Meinung nach Par 29 (2) TVöD, denn auf eine Verlegung des Termins hast du kaum Einfluss.
Erkundige dich doch beim Personalrat.
Ist es dann wirklich richtig dass keine Gutschrift erfolgt für diesen Zeitraum?
ja, Dein Arbeitgeber kennt sich aus.
Immerhin hat man ja keine Wahl und wird verpflichtet.
Manchmal ist das so.
Hmm okay, es entsteht also allen ein Nachteil die im Gleitzeitmodell arbeiten.
wenn du nicht einforderst, was dir zusteht.
Ihm steht aber nichts zu, weil der Termin außerhalb der Kernarbeitszeit, also im Gleitzeitbereich liegt.
Er hat dadurch aber Minusstunden auf seinem Zeitarbeitskonto.
Nur, wenn er das Später-Kommen im Gleitzeitrahmen nicht durch ein Länger-Bleiben ausgleicht.
Dieses Problem bestünde ja auch, wenn der Fragesteller aus anderen Gründen den Gleitzeitrahmen für einen späteren Beginn als üblich nutzen würde!
Ist es hier denn absolut irrelevant ob ich gezwungen werde zu einem Termin, ein Fernbleiben hätte ja unmittelbare Auswirkungen, zu kommen oder ob ich selber entscheide wann ich meinen Arbeitstag beginne oder beende.
Verstehe die Gegenüberstellung dabei immer nicht da hier doch ein grundlegender Unterschied besteht.
Es gibt die Gleitzeitregelung.
Die Gründe, sie in Anspruch zu nehmen, sind völlig irrelevant.
Was gelogen wäre. Betrug ist eine Straftat.