Fahrtkosten bei der Gerichtsverhandlung?
Hallo zusammen,
ich habe kommende Woche eine Gerichtsverhandlung zu der ich als Zeuge geladen wurde. Das Gericht ist ca 370km von mir entfernt und ich würde gerne mit dem Auto fahren.
Im dem Schreiben steht, dass ich pro gefahrenem Kilometer 0,25€ erhalte- soweit so gut. Gilt das für Hin- und Rückfahrt? Ist in dieser Pauschale das Benzin schon mit eingerechnet?
Verdienstausfall habe ich nicht, da ich derzeit krankgeschrieben bin.
Über eure Erfahrung und euren Antworten wäre ich sehr dankbar!
5 Antworten
Vorsicht, die Entgeldzahlung im Krankheitsfall könnte in dem Zeitraum des Termins vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Bitte erkundige dich.
mir ging es nur um die gefahrenen Kilometer, danke trotzdem :)
Du bekommst 25 Cent pro Kilometer sowohl für den Hin- als auch den Rückweg. Damit sind alle mit der Fahrt in Zusammenhang stehenden Kosten (Benzin, Betriebskosten) abgegolten. Zusätzlich kannst du ggf. noch Parkkosten geltend machen.
Wo mache ich das geltend für die Kilometer? Ich hab nur als Anlage das Schreiben für den Verdienstausfall🤔
Pro gefahrenem km: Hin- und Rückfahrt.
Ansonsten würde die "Entfernung", also die einfache Strecke, zählen.
Die Wegstreckenentschädigung deckt als Pauschale natürlich alle Kosten ab.
pro gefahrenen km .... also für Hin- und Rückweg .....
Was verstehst Du an "pro gefahrenem Kilometer" nicht?
Das Kilometergeld beinhaltet Aufwendungen für Benzin. Maut, Parken, Verpflegung usw.