Geblitzt mit 17 was tun?

5 Antworten

Erstmal abwarten.

Wenn das elektronisch ausgewertet wurde und Du unter 21km/h (nach Toleranabzug) geblitzt wurdest, gibt es nur einen Verwarngeldbescheid an den Halter, den kann man direkt bezahlen und dann kommen keine Nachfragen. (Es geht immer nur um Geld)

wird das "von Hand" ausgewertet, dann fällt der ggf der junge Fahrer auf und es kann einen Anhörungsbogen geben.

Ab 21 km/h vorwerfbarer Überschreitung erfolgt immer ein Anhörungsbogen, da muss man dann angeben, wer gefahren ist.

Deine Mutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil ihr in erster Linie verwandt seit.

Aber das wird sich ja ermitteln lassen, dass Du gefahren bist.

Ihr könnt jetzt nur auf Zeit spielen, den ersten Anhörungsbogen ignorieren (ist eben nicht angekommen), den zweiten erst gegen Frist-Ende beantworten (ward ihr halt in Urlaub) und um ein Foto in groß bitten, weil Deine Mutter den Fahrer nicht erkennen kann.

Wenn Deine Mutter angibt, "ich kenne die Person nicht", läßt sich später nachweisen, i.d.R. kenn man ja sein Kind.

Lautet die Antwort, "ich kann die Person nicht er-kennen", kann man das nicht nachweisen, dann ist die Person eben so ungünstig getroffen, dass man sie nicht erkannt ja. (kommt ja schon mal vor)

Wenn ihr Glück habt, ist die Behörde überlastet und es gelingt ihr nicht, den richtigen Fahrer zu ermitteln. Da man aber alle Passfotos abfragen kann, ist es recht unwahrscheinlich, dass das nicht gelingt.

Die Verjährungsfrist zur Fahrerermittlung beträgt 3 Monate ab Tat.

Sollte man dich ermitteln, erwartet Dich das Bußgeldverfahren wegen des Geschwindigkeitsverstoßes sowie ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. §21 StVG

Ebenso bekommt Deine Mutter ein Strafverfahren weil sie als Halterin die Fahrt angeordnet bzw zugelassen hat.

Das Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Kann Deine Mtter darlegen, dass sie den Zündschlüssel ordnungsgemäß verwahrt und nicht grob fahrlässig hat rumliegen lassen, wird man das i.d.R. einstellen.

Dafür wird man Dir die geistige Reife ein Kraftfahrzeug zu führen absprechen, zumal die Straftat defintiv vorsätzlich begangen wurde.

Mit 17 wirst Du vermutlich kein eigenes Einkommem haben, daher kommt für Dich eine Geldstrafe umgewandelt in Sozialstunden in Frage kommen. I.d.R. kommt eine Führerscheinsperre in Betracht.

Bei Straftaten sind das richterliche Einzelentscheidungen.

Früher oder später wird es sowieso heraus kommen.

Außerdem gibt es dann eine 1-jährige Sperre, wo man keinen Führerschein machen darf.

Sprich mit Deiner Mutter. Ein Anhörungsbogen wird Deiner Mutter als Halter zugesandt. Die zahlt das und die Sache ist vergessen. Nur wenn Sie Einspruch erhebt, dann muss sie angeben, wer gefahren ist. Das hat Auswirkungen mit Eintrag ins Führungszeugnis und kein Führerschein.

TransalpTom  07.03.2024, 20:17

Nein, das ist so nicht möglich, das geht nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen , die noch im Verwarngeldbereich liegen. Da gibt es nur den Verwarngeldbescheid und wenn der bezahlt wird, dann ist es gut, Ausnahmen können aber auch da kommen, dass nach dem Fahrer gefragt wird.

Bei Geschwindigkeitsverstößen, die im Bußgeldbereich liegen, für die gibt es ja auch Punkte ist eine Fahrerermittlung erforderlich, da wird af jeden Fall ein Anhörungsbogen kommen, da die Person auf dem Foto vom Alter her, nicht die Halterin sein kann. .

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Quaggelmuff 
Fragesteller
 07.03.2024, 20:28
@TransalpTom

Und wie sieht es für meinen Beifahrer aus? Drohen für den irgendwelche Strafen? Er ist 18 und hat keinen Führerschein.

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TransalpTom  07.03.2024, 21:06
@Quaggelmuff

Nein, §21 StVG sieht nur Strafe für den Fahrer und den Halter vor.

Als Halter darfst Du nur jemanden fahren lassen, der die erforderliche Fahrerlaubnis auch besitzt, die musst Du Dir vorher zeigen lassen.

ACHTUNG, auch beim Anhänger,

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Da hast Du keine Möglichkeit. Du fliegst auf und Führerschein für Jahre ade.

Gar nichts - da musst du durch!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig