Geblitzt ohne Führerschein?

4 Antworten

Normalerweise passiert da nichts, es sei denn, die Bußgeldbehörde argwöhnt, dass der Fahrer nicht der Halter sein kann.

Sollte es aber ein Fahrverbot geben, hätten beide ein Problem, wie bereits von den anderen beschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Wem willst Du denn das Märchen auftischen, dass dem Fahrzeughalter nicht bewusst war, dass der 17jährige keinen Führerschein hat. Hallooooo, er ist 17!!!!! Da hat man in der Regel noch keinen Führerschein.

Es gehört in die Sorgfaltspflicht des Fahrzeughalters, dass er nur Leute mit Führerschein ans Lenkrad lässt. Wenn er es nicht macht, gibt es ein Bussgeld. In welcher Form kann man selber im Bussgeldkatalog nachsehen.

Für den 17jährigen, der ohne Führerschein gefahren ist, bedeutet das schon mal, dass er sich jetzt ein paar Jahre Zeit lassen kann mit der Fahrschule, denn er wird wohl eine Führerscheinsperre bekommen.

Die Frage wäre, ob der Fahrzeughalter denn wusste, dass der Fahrer erst 17 ist. Denn dann war klar, dass der Fahrer keine passende Fahrerlaubnis haben kann und das mit dem "das war mir nicht bewusst" kann sich der Halter in die Haare schmieren.

Dafür, dass man jemand anderes mit seinem Auto fahren lässt, der keine passende Fahrerlaubnis hat, ist nach § 21 Abs. 1 Punkt 2 StVG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Wenn der Halter nicht wusste, dass der Fahrer noch minderjährig ist und/oder sonstwie Grund zur Annahme hatte, dass dieser eine Fahrerlaubnis hat, wäre die Sache fahrlässig und dementsprechend halbiert sich die Strafe auf eine Geldstrafe von max. 180 Tagessätzen und max. ein halbes Jahr Freiheitsstrafe (Abs. 2).

Welcher von beiden Fällen vorliegt, obliegt dem Urteil des Gerichts. Ebenso das konkrete Strafmaß für diesen Einzelfall. Je nachdem, wie schwer die Schuld ist, wie folgenreich es war, ob der Angeklagte das erste Mal straffällig wird oder seine ständige Gesetzlosigkeit allmählich mal ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen muss...

Eine Freiheitsstrafe wird es wahrscheinlich nur in härteren Fällen geben, also wenns z.B. zu einem Unfall gekommen ist. Und Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr werden bei Ersttätern und Einsichtigen i.d.R. zur Bewährung ausgesetzt, d.h. man hat Freigang solange man sich nichts zuschulden kommen lässt. Gilt aber über einen längeren Zeitraum, mindestens zwei Jahre.

Ins Gefängnis mit Sicherheit nicht.

Es könnte natürlich zu ner Anzeige WG "Beihilfe zum fahren ohne Fahrerlaubnis" kommen, da zumindest die Sorgfaltspflicht (Führerschein zeigen lassen) außer acht gelassen wurde.

Das könnte auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Im vorliegenden Fall wird nichts bis zu ner geringen Geldstrafe rauskommen.

Der 17 jährige hat natürlich ein massives Problem.

Ausser der Fahrzeughalter nimmt den Blitzer auf sich


niltaro 
Beitragsersteller
 22.05.2024, 08:05

Vielen Dank für die Antwort!
Was ist gemeint mit der Fahrzeughalter nimmt den Blitzer auf sich?

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2muchaccs  22.05.2024, 08:09
@niltaro

Der Fahrzeughalter bekommt den Bußgeldbescheid i.H.v. 70€.

Er kann angeben, dass er nicht gefahren ist.

Oder er nimmt es auf sich, zahlt, und holt es sich von seinem Kumpel wieder und klopft dem auf die Finger.

Es kommt höchstens drauf an, ob's Problem mit Probezeit geben würde

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Waldi2007  22.05.2024, 08:10
@niltaro

Damit ist gemeint, daß der Fahrzeughalter angibt, auch der Fahrzeugführer gewesen zu sein und somit auch zugibt, den Tempoverstoß begangen zu haben

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