Gebäude Vermessung für Katasteramt: Muss das sein?

Roland22  19.12.2021, 10:35

Konnten die Beamten das wirklich nicht schlüssig erklären - oder stießen sie eher auf völliges Unverständnis ?

calimerotito 
Fragesteller
 19.12.2021, 10:37

Insofern nicht schlüssig, dass es für meinen Freund nicht "kontrollierbar" war! Er meinte, dass sie irgendwas in Messpunkten berechnen. Natürlich war ist das "bürokratischen Mist".

10 Antworten

Also hier werde einige Dinge in den Antworten durcheinander gewürfelt.

1) Vermessung ist im föderalistischen Deutschland eine Landesangelegenheit. Somit ist die Rechtsgrundlage im jeweiligen Bundesland zu suchen. In den meisten Fällen ist diese Gesetzesgrundlage das jeweilige "Vermessungsgesetz" des zugehörigen Bundeslandes.

2) Zum Vermessungsgesetzt gibt es eine sogenannte Gebührenordnung. Hier sind alle Kosten haarklein aufgeschlüsselt und im Internet für jeden abrufbar und demnach auch kontrollierbar.

3)Mitarbeiter oder Beauftragte der Landesvermessung sind wie in jedem andern Betrieb auch "nur" Menschen. Nicht alle wissen alles. Von daher kann es sein, dass vor Ort eine nicht ganz befriedigende Antwort erhalten wird. Im Anschrieben sind aber Bearbeiter genannt, die Auskunft geben können (sollten).

3) Alles was im Bauantrag steht ist ein Wunsch, inwieweit dieser Wunsch tatsächlich in der Realität umgesetzt wurde ist zu prüfen. Baulich geprüft wird es vom Bauamt (Art und Qualität der Baumaßnahme). Die Lage und die Dimension wird durch die Einmessung kontrolliert. (Wo ist das Gebäude und wie groß --> Grenzabstand, Grenzüberbau, Abstandsflächen und und und).

4) Die Einmessung der Gebäude wirkt grundsätzlich mit in de Bodenwertermittlung ein. Dies ist originäre Aufgabe der Katasterverwaltung. Ein unbebauter Acker ist weniger wert als ein bebautes Grundstück. Somit ist die Einmessung (und somit Wertsteigerung) auch vorrangig im Interesse des Eigentümers und daher auch vom Eigentümer zu bezahlen.

5) Eine Kontrolle der Maßhaltigkeit nach Bauunterlagen erfolgt durch die Vermessung nicht. Das ist Aufgabe der Baubehörde. Hier greifen die Behörden untereinander auf die jeweiligen Unterlagen zurück.

6) Grundsätzlich kann der Zugang für die Vermessungsbehörden auf des eigene Grundstück verweigert werden. Da es sich aber um einen gesetzlichen Auftrag handelt, wird am Ende der Zugang polizeilich erzwungen. ... Ob man das möchte ist fraglich.

calimerotito 
Fragesteller
 20.12.2021, 11:37

Danke für soviel Experise. Eine Frage: Sofern also der Bau dem Plan abweichen sollte, würde diese Vermessung für meinen Freund auch Folgen haben?

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Apokailypse  20.12.2021, 12:43
@calimerotito

Auch das entscheidet dann die Baubehörde. Es gibt Maßnahmen die werden akzeptiert. Andere wiederum müssen nachbeantragt werden und im schlimmsten Fall, wenn die Maßnahme grundsätzlich nicht genehmigungsfähig wäre, erfolgt der Abriss.

Wenn es einen Bauantrag gibt und die Garage nun 10 cm breiter ist, wird wohl niemand etwas sagen, so lange sie auf dem eigenen Grundstück steht. Wird aber auf eine Doppelgarage ein zweiter Stock gebaut um es zu Wohnraum zu machen, und es wurde kein Bauantrag gestellt, kann man damit rechnen, dass es wieder weg muss.

Wie gesagt, das liegt in der Entscheidungsgewalt der Baubehörde. Die Vermesser haben damit nichts zu tun.

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Sparen- nein. Geregelt unter anderem hier

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGebOVerm-6 und hier

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVermKatG-10

Bei der Rechnung- muss eine Rechtsbelehrung beigefügt sein.

Die Gebühren nachrechnen- viel Spaß.

Nach meiner Erfahrung bedeutet eine Gebührenrechnung Katastervermessung zu erstellen- Zahlen in ein Programm eingeben- was das Programm im Hintergrund rechnet - wissen nur die wenigsten.

Deine Hetze über die Beamten - ist hier absolut fehl am Platz. Die Gebührenordnung- wird nicht von denjenigen erstellt, welche die Arbeit vor Ort ausführen..

calimerotito 
Fragesteller
 20.12.2021, 07:46

Danke. Ist nicht persönlich gemeint. Gibt ja auch fleiss-anmutende!

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Möglicherweise soll geprüft werden, ob die Garage tatsächlich den Abmessungen in der Baugenehmigung entspricht oder von ihnen abweicht.

Das ist üblich. Der Bauantrag/die Baugenehmigung enthält lediglich das geplante Bauvorhaben.

Bei der Vermessung wird dann die exakte Lage und Größe des fertigen Gebäudes ermittelt.

Die Gebühren errechnen sich auf Grundlage der Gesetze des jeweiligen Landes.

In Deutschland wird fast jedes Gebäude oder Bauwerk ins Kataster eingetragen, damit dokumentiert wird wo was steht und auch wie viel Fläche versiegelt wurde.

Bei größeren Bauwerken (Haus) gibt es zwei Messungen, ein Grobeinmessung und eine Feineinmessung. Ja diese Messungen müssen sein und ja, es muss bezahlt werden. Diese Gebühren sind Teil der Baunebenkosten.