Katasteramt zwängt Vermessung auf - für "Nichtgebäude"?
Hallo. Ich habe heute ein Schreiben vom Katasteramt bekommen. Mir war ja bewusst, dass umbauter Raum genehmigungs- und eintragungspflichtig ist. Aber die haben irgendwie Dachflächen auf meinem Grundstück "erstalkt" und meinen jetzt, ich müsse das für fast 450€ vermessen und ggf eintragen lassen.
Das ist eine Terrassenüberdachung - an 3 Seiten offen, 2 Holzunterstände (auch offen) und 1 Carport - auch an 3 Seiten offen.
Da frage ich mich: kann ich der Aufforderung zur für mich hoch kostenpflichtigen Vermessung widersprechen, weil m.E. nach nichts davon eintragungspflichtig ist ?
Ist doch dem Grunde nach eine Behörde - vermutlich sogar Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da müsste mir doch nach Verwaltungsrecht auch die Widerspruchsmöglichkeit offen stehen. Oder begebe ich mich mit sowas auf dünnes Eis ? Welche Möglichkeiten habe ich ?
Danke schonmal für zielführende Antworten. Ich warte mal mit meinem Schreiben ans Amt bis morgen oder so....grad koche ich noch. Eigentlich sollte ein Kletterturm für meine Tochter daher - aber die fällt dem Katasteramt wohl zum Opfer. Wahrscheinlich wollen die den Kletterturm auch gleich eintragen.....pfffft.
Grüße
Patrick
2 Antworten
Das Schreiben hast du vermutlich über die Luftbildauswertung erhalten oder in deiner Nachbarschaft wurde etwas vermessen.
In dem Schreiben wurden bestimmt auch die entsprechenden Paragraphen aufgeführt nach welchen du zur Einmessung verpflichtet bist? Hier solltest du zuerst nachlesen, da in dem Bereich Landesrecht gilt.
Ob deine Nebengebäude einmessungspflichtig sind? Weiß ich nicht.
Holzunterstände - kaum, die sind ja nicht dauerhaft fest mit dem Boden verbunden.
Carport- bei mir auch nicht.
Ich würde telefonieren und ggfls anbieten Fotos zu senden um gemeinsam abzuklären, ob die Einmessungspflicht besteht. Keinen Brief/Mail schreiben.
Stimmt, den könnte man aber immer noch nachliefern, wenn das Gespräch fruchtlos verlaufen sollte. Dann müsste aber meiner Meinung nach auch eine Rechtsbehelfslehrung beigefügt sein
Sofern positiv, Namen des Gesprächspartner notieren, für das freundliche Telefonat bedanken und bestätigen lassen, dass das Schreiben vom xxx AZ damit als gegenstandslos betrachtet werden kann.
... und wieder zwingt ein Katasteramt unschuldige Bürger in die Knie ...
Katasterämter führen sog. Vermessungsgesetze aus, handeln also rechtmäßig.
Ob in Deinem Fall eine Einmessungspflicht vorliegt, lässt sich schwer sagen. In manchen Bundesländern sind Carports oder was auf einem Fundament aufgeständert ist, einmessungspflichtig.
Wende Dich mit einem Schreiben an das Amt, besser noch, ruf morgen an. Am Telefon wird man Dich nicht abschmettern, wenn Du im sachlichen Ton nachfragst.
Naja, beim Brief oder bei der Mail hätte man einen Beleg für den Einspruch.