Gasleck - ist das versichert oder muss man das selbst zahlen?
Vor Kurzem wurden in allen Wohnungen des Hauses die Gasleitungen geprüft. Die WEG-Verwaltung teilte mir mit, dass in meiner Wohnung eine undichte Gasleitung gefunden wurde.
Da es Sondereigentum ist, muss ich die Reparatur selber zahlen.
Da das nicht ganz billig ist, (3000 €), frage ich mich , ob sowas nicht ähnlich wie bei Leitungswasserlecks ein Fall für die Gebäudeversicherung ist oder ob ich selbst zahlen muss?
Handelt es sich um eine Kombigasetagenheizung?
Vermutlich nicht, da ich auch von der Verwaltung Heizkostenabrechnung erhalten habe
5 Antworten
Übersicht mit KI
Ja, in der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden an Gasleitungen ab, die durch beispielsweise einen Bruch oder eine Undichtigkeit entstehen. Dies gilt, wenn die Schäden innerhalb des versicherten Gebäudes auftreten und nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden.
Erläuterung:
- Versicherungsumfang:
Die Wohngebäudeversicherung schließt Schäden an Gasleitungen, die innerhalb des versicherten Gebäudes liegen, ein. Dies kann beispielsweise ein Rohrbruch oder eine Undichtigkeit sein, die zu einer Explosion oder einem Brand führt.
- Leistung:
Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur, die Behebung des Schadens und die notwendigen Nebenarbeiten.
- Ausnahmen:
Einige Versicherer können die Leistung für Gasleitungsschäden beschränken oder ausschließen, wenn die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden.
- Wichtig:
Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Unsicherheiten mit dem Versicherer zu Rücksprache zu nehmen.
Das sollte Eure Hausverwaltung aber wissen bzw. die müssen der Eigentümergemeinschaft Auskunft geben, ob oder ob nicht die Versicherung in Anspruch genommen werden kann.
ob sowas nicht ähnlich wie bei Leitungswasserlecks ein Fall für die Gebäudeversicherung ist
Nein.
oder ob ich selbst zahlen muss?
Ja.
Schäden durch nicht bestimmungsgemäß ausgetretenes Leitungswasser sind in der VGV versichert (jedenfalls im Regelfall), die Gasleitungen aber nicht.
Hatte schon oft Wasserschäden und die Kosten auch für die Behebung der Ursache waren immer gedeckt...
Ja, weil die Fehlersuche und die reine Reparatur im Verhältnis zum Gesamtschaden vernachlässigt werden können. Da will man sich den Kunden bei der Regulierung nicht verprellen. Die Innenrevision hat mir das jeweils aus den Schadensabrechnungen abgezogen. PROVINZIAL-Versicherung
Da man aber meist den Vertrag "saniert" hat, fiel das auch für die Agentur nicht ins Gewicht. Trotzdem gehört die Schadens-URSACHE nicht zum regulierungspflichtigen Schaden.
Ich weiß nicht, welche Versicherung die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses hat.
Aber ich habe folgendes in einer Versicherungsbedingung gelesen, bei einer Wohngebäude Versicherung, die ich selbst für mein Haus habe:
Fernwärme-, Heizöl- und Gasleitungen In Erweiterung von A.4.3 und A.4.4 sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Fernwärme-, Heizöl und Gasleitungen versichert.
Immerhin. Das ist nämlich nicht zwingend Standard.
Nur bringt dir das wenig - denn hier liegt vermutlich ein Almählichkeitsschaden bzw. eine Undichtigkeit aufgrund schrumpfenden Materials vor (das ist bei Leitungen aus bestimmten Metallen bei Übergängen und Verbindungen notorisch, weil der als Dichtmaterial genutzte Hanf sich zersetzt). U.a. deswegen sind nur noch Gasrohre aus Kupfer zulässig für Neuverlegung und Reparatur.
Es ist zwar deine Wohnung, aber die Versorgungsleitungen - also auch die Gasleitung, sind IMMER im Gemeinschaftseigentum. Die Reparatur musst du also nur anteilig zahlen, wenn es keine Versicherung dafür gibt.
- Versorgungsleitungen stehen als wesentliche Bestandteile des Gebäudes zwingend im Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12).
- Heizkörper und dazugehörige Leitungen zur Zentralheizung sind grundsätzlich im Gemeinschaftseigentum. Sie können aber durch eine Vereinbarung in der Teilungserklärung oder auch durch eine nachträgliche Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Zum Sondereigentum zählen in solchen Fällen auch Heizungs- und Thermostatventile sowie ähnliche Aggregate (BGH, Urteil v. 8.7.2011, V ZR 176/10).
- Verlaufen Versorgungsleitungen durch das Sondereigentum einer Wohnung, so ist der Wohnungseigentümer dazu Verpflichtet Zutritt zu seinem Sondereigentum zu gewähren, wenn dies der Schadenserforschung dienst. Er ist darüber hinaus auch verpflichtet Eingriffe in sein Sondereigentum zu dulden, die zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen (BayObLG, Beschluss v. 26.2.2004, 2Z BR 2/04).
- Zitat aus Sind Rohrleitungen im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? - Hausverwaltung Grünbeck
- Ganz unten auf der Webseite steht aber auch: Gasleitungen: Stehen als Hauptleitungen im Gemeinschaftseigentum, ab dem Übergang zum Sondereigentum sind diese dem Sondereigentum zuzuordnen (insbesondere bei Gasthermen in den Wohnungen zu beachten).
Aus dem obigen Zitat zum Thema Gemeinschaftseigentum: Dies gilt auch dann, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient (BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12).
Allerdings ist das nur ein Zitat aus dem Internet, da musst du weiter nachforschen und im Extremfall einen Anwalt befragen. Macht ja schon einen Unterschied, ob man allein zahlen muss oder der Schaden geteilt wird.
Ich täte die einfach stillegen, wenn sie denn gar nicht benötigt wird.
Wenn es durch das Gasleck zu einem Brand/Explosion kommt, sind die Folgen versichert. Die "einfache Beseitigung" des Lecks, ist NICHT Gegenstand der Gebäudeversicherung
Tatsächlich ist auch die REPARATUR der Wasserleitung NICHT Gegenstand der Gebäudeversicherung. Nur die Leitungswassserschäden sind gedeckt.