Undichte Gasleitung, wer zahlt das Gas?

6 Antworten

Mal ganz von vornherein:

Jeder ist für die Sicherheit in einer Wohnung verantwortlich.

Sowohl Mieter als der auch Vermieter.

Deine Aussage ist unglaubwürdig:

1,2 Liter pro Stunde? Ohne etwas nach Monaten etwas gemerkt zu haben?

Sorry, irgendwas stimmt da nicht.

Ich spreche als Mieter als auch als Vermieter.


Jonnykpvc 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 06:35

Nun ja das war die Aussage vom Handwerker welcher die Gasleitung durchgemessen ( abgedrückt) hat.

Wie kann man das erst so spät bemerken? Gas riecht doch dank Geruchsmittel.

Das Gas trat hinterm Zähler aus, daher im Verbrauch mit gemessen. Verbrauch ist also angefallen und muss bezahlt werden. Wenn es Dein Versorgungsvertrag ist, bist Du Ansprechpartner zum Ausgleich.

Du kannst natürlich die nachweisbaren höheren Kosten Deinem Vermieter in Rechnung stellen und von ihm fordern.

gute frage, argumentiere aus dem bauch heraus. kann sein das die mit deinem vermieter verhandeln. entweder er ist dafür verantwortlich weil die nicht intakt sind, oder die nehmen das als "Unfall" hin. Die wartung muss ja eigentlich immer stattfinden, fehler passieren oft. Stadtwerke verhandeln sicher seriös. geh am besten heute noch dahin.


EinGast99  08.05.2019, 06:15

Den Stadtwerken ist das egal. Der Verbrauch ist entstanden und muss gezahlt werden.

PhillipJan1  08.05.2019, 06:19
@EinGast99

Na ich denke nicht, das du dafür aufkommen musst, oder hast du die leitung mutwillig beschädigt. wohl kaum. Die Wartung muss gewährleistet werden.

Dann hat vielleicht der Gasmann gepfuscht. Das soll der vermieter klären.

EinGast99  08.05.2019, 06:20
@PhillipJan1

Der Verbrauch ist entstanden! Der Vertragspartner vom Energielieferant zahlt! Ob er sich das Geld beim Vermieter zurückholt steht auf einem anderen Blatt.

PhillipJan1  08.05.2019, 06:25
@EinGast99

Ja ist das gleiche. Ich denke nicht, das er zahlen muss wenn Die sanitären anlagen kaputt sind, er ist doch dafür nicht verantwortlich

EinGast99  08.05.2019, 06:32
@PhillipJan1

Die Rechnung für den Verbrauch bekommt aber der Vertragspartner direkt. Er ist als Vertragspartner für den Ausgleich der Förderung verantwortlich.

Wenn z. B. Sanitäranlagen defekt sind, bekommt meist der Vermieter die Rechnung und verteilt die Wasserkosten. Aber auch da kann er erstmal die Kosten auf den Mieter legen und der muss sich wehren.

PhillipJan1  08.05.2019, 06:40
@EinGast99

Was für n unfug hier! man man man . ich sagte ER MUSS NIX ZAHLEN und es sind nur 8 euro irgendwas. alberne diskussion, ist ja nicht die Gasleitung nach russland.

EinGast99  08.05.2019, 12:26
@PhillipJan1

Was Du findest egal . .. was Du entscheidest auch ...entscheiden wird der Lieferant oder Netzbetreiber.

Lt. geltendem Recht muss er zahlen. Berufserfahrung

Nachgerechnet: 2l/Stunde.

48l/Tag.

9 Monate: überschlägig 270 Tage

12960l Gas nach deinen Angaben.

Kubikmeter Gas liegt laut Google bei 0,64 Euro.

Kosten von 8,30 Euro sind entstanden durch das Leck.


PhillipJan1  08.05.2019, 06:25

echt billug, krass. unglaublich

EinGast99  08.05.2019, 06:14

Man müsste aber das Gas noch in kWh umrechnen.....

EinGast99  08.05.2019, 06:19
@nichtsonett

Könnte stimmen .... wie haben nicht so hohe Gaspreise.

ABER normalerweise rechnet man Verbrauch um und nicht Preis.

1,2l / Std
Nur die Gasrechnung ist extrem hoch

Dann heizt Du zu viel. 1,2 l/h sind quasi gar nichts.


Jonnykpvc 
Beitragsersteller
 08.05.2019, 06:38

Wir haben vorher in einer vergleichbaren Wohnung im selben Gebäudekomplex gewohnt. Und jetzt eine Gasnachzahlung von über 300€ bekommen.

Und dass kann nicht nur an 6m² mehr Liegen.

bwhoch2  08.05.2019, 09:00
@Jonnykpvc

Weder in ein und demselben Haus, noch in einem Gebäudekomplex gibt es wirklich vergleichbare Wohnungen.

Jede Wohnung hat eine etwas andere bauliche Situation, jede liegt etwas anders und selten sind sie wirklich gleich groß.

Wenn Du schreibst, vergleichbare Wohnung, dann solltest Du mal hier hin schreiben, in welchen Eigenschaften sie gleich ist und in welchen sie sich unterscheidet.

Es würde allein schon reichen, wenn in der einen Wohnung recht neue Fenster verbaut sind und in der anderen noch die alten aus der Bauzeit des Komplexes. Dann ist bei der einen Wohnung vielleicht schon eine effiziente Wärmedämmung angebracht und bei der anderen noch nicht. Der eine Teil wird mit einer sehr effizienten neuen Brennwertheizung beheizt und der andere Komplex hat noch die alte Heizung.

Und schließlich hat sich vielleicht auch Dein Heizverhalten geändert.