Garantieanspruch in anderer Filiale möglich (Auto)?
Hallo zusammen,
da ich nun das erste mal einen Neuwagen habe, habe ich demnach auch 5 Jahre Werksgarantie auf so ziemlich alle Teile außer den Verschleißteilen. Das Fahrzeug habe ich gekauft bei "ORT 1".
Angenommen ich hätte was an meinem Auto was einem Garantieanspruch gerecht wird, müsste ich wieder zu "ORT 1" oder kann ich auch zu "ORT 2" oder "ORT 3" fahren dafür, um das Defekte Teil auf Garantie wechseln zu können? Falls notwendig (Ich fahre einen Hyundai mit vollen 5 Jahren Garantie)
4 Antworten
Entscheidende Infos fehlen.
- Geht's um Garantie oder Gewährleistung? Bei BMW gibt's IIRC keine Hersteller-Garantie, weil das irgendwie über die Händler gelöst ist, sodass es anders als im Normalfall bei Gewährleistung mind. deutschlandweit gilt. Normalerweise ist Gewährleistung eine Sache zwischen dir und dem Händler, wo du es gekauft hast.
- Garantievorschriften können Einschränkungen haben, wenn das Auto für einen anderen Markt produziert wurde als wo es gerade unterwegs ist, z. B. wenn es um eine Garantie geht, die über die übl. 2 Jahre hinausgeht, siehe z. B. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/import-export/reimport/
notting
Bei meinem Motorrad war das problemlos möglich. Es gibt jedoch immer wieder Händler, die sich damit nicht rumschlagen wollen. In dem Fall würde ich mich an den Hersteller bzw. Importeur wenden. Die machen dann etwas Druck.
Wenn der Garatiegeber der Hersteler ist ist es wumpe zu welcher Vertragswerkstatt man geht. Garantie auf alles ausser Verschleißteile finde ich toll. Letztlich bestehen Autos aus Verschleißteilen, wenn der Hersteller will ist er also immer raus. Ausserdem holen sich die die so lange Garantien geben das Geld über hohe Inspektionskosten rein. Und zwar von jedem, nicht nur von denen mit Garantiefällen. Mogelpackung nennt man sowas.
Bei VAG ist es so und ich denke, dass es bei Hyundai nicht anders ist