Garage zu Wohnraum/wohnlichem Raum/Arbeitsraum umbauen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo TheQuestions,

es wurde natürlich sofort gesagt: es bedarf eigentlich einer Genehmigung, eine Garage zu anderen Zwecken zu nutzen - eigentlich… Und solange kein neidischer Nachbar dem Amt etwas meldet, bleibt es auch bei "eigentlich"…

Wie jede Garage, ist sicher auch eure von keiner Seite aus gedämmt, so daß zunächst die Frage steht, was für Arbeiten darin ausgeführt werden sollen: Schreibtischarbeit bei konstanter Zimmertemperatur oder Hobbyraum-Arbeiten (Schiffsmodellbau oder sowas), bei erhöhter Kellertamperatur, also wärmer als Außen, aber schwankend und nicht wirklich Zugluftfrei?

Soll das Tor weiterhin nutzbar sein? Ist ein Zugang zur Garage auch vom Haus aus möglich, oder nur durch das Tor vorhanden?

Um einen "Wohnraum" daraus machen zu können bedarf es eines nicht unerheblichen Aufwandes, was die Dichtigkeit und Dämmung betrifft, so daß ich eher davon abrate, weil die Kosten und der Aufwand für eine entsprechende Dämmung den zu erwartenden Nutzen überschreiten. In diesem Fall würde eine Herrichtung sicher schon 20-30 t € erreichen können.

Lassen wir aber die professionelle Herrichtung von Wohnraum außer acht, kann man sehr vieles auch in Eigenregie und deutlich günstiger realisieren, wenn man nur ein paar Grundregeln beachtet.

Eine der Regeln ist: Vermeide falsche Wärmedämmung, die zu Tauwasser im inneren führen kann, was wiederum ein Nährboden für Schimmel ist. Eine weitere ist: Dämmung muss sauber an Dämmung anschliessen und keine anderen Baustoffe sollten dazwischen sein (zB. Wandbauplatten o.ä.)

Wenn es eine Innendämmung an Wänden und Decke sein soll, dann ist diese Wasserfest zu wählen und direkt mit den Bauteilen zu verbinden, ohne Luftschichten dazwischen. Nur so lässt sich vermeiden, daß zwischen und in den Materialien Tauwasser entsteht. Das können zB PU-Dämmplatten sein, die einseitig mit einer Gipskartonplatte versehen sind. Sie sind ca. 8 cm stark und haben einen sehr guten Dämmwert, sind vollflächig mit den Flächen zu verkleben, alle offenen Ritzen müssen sauber verschlossen werden, dann die Stöße spachteln und nach Wunsch streichen.

Aber auch ohne diesen Aufwand liesse sich ein Nutzbarer Hobbyraum schaffen, wenn allein die größte Kältebrücke, das Tor, verschlossen wird.

Das Tor selbst würde ich in seiner Form erhalten, um nach aussen weiterhin den Anschein zu wahren, es handle sich um eine Garage….^^

Innen könnte zB. eine Ständerwand aus Metallprofilen parallel zum Tor aufgestellt werden, mit Dämmung vollflächig gefüllt werden (Mineralwolle zB) und beidseitig doppelt beplankt werden. wenn sich das Tor zum Öffnen unter die Decke schiebt, wäre natürlich auch darunter die Decke abzuhängen und zu dämmen (sofern nicht schon durch die Dämmplatten geschehen), wenn das Tor weiterhin nutzbar sein soll.

Den Zugang zum Raum könnte man schaffen, indem man das Fenster ausbaut, den Bereich unterhalb des Fensters einreisst und stattdessen eine Tür einbaut. Ist diese wie eine Terrassentür verglast, ist sie zugleich Lichtgeber im Raum.

Rohre unter der Decke würden in der Dämmplatte von ca. 8 cm verschwinden, ebenso Steigleitungen an den Wänden. Der Boiler könnte dann in einer individuellen Lösung "verschwinden", die aber zu stark von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, als daß ich hier eine Lösung vorschlagen kann. Wichtig ist nur, daß sie weiterhin den Sicherheitsanforderungen entspricht (Zuluft und Brandschutz zB) und zur Wartungszwecken auch weiterhin problemlos erreichbar ist.

Der letzte Punkt ist der Boden. Dieser wird sicherlich nur als Betonplatte auf dem Boden liegen. Hier würden dann Trittstabile und Dämmplatten zum Einsatz kommen, die sauber zu den Dämmplatten an den Wänden herangeführt werden. Sie können auch einfach in den Raum gelegt werden, solange alle Ritzen und Fugen sorgfältig verschlossen werden. Eine Trennfolie zusätzlich ist nicht notwendig. Auf diese Platten können dann Bodenverlegplatten aufgebracht werden, die im Nut-/Feder-System einen Schwimmenden Boden bilden, der mit einem Oberboden nach Wunsch belegt werden kann.

Eine andere Möglichkeit ist das Einbringen einer Trennfolie (zur Vermeidung von aufsteigender Feuchtigkeit), darauf eine Balkenlage, deren Zwischenräume mit Dämmmaterial ausgefüllt werden (auch hier wieder sorgfältig und ohne Lücken). Darauf kommen dann die Bodenplatten, die den Oberboden tragen.

Die o.g. Lösungen liegen vom Materialpreis her bei ca. 8-10 €/qm zzgl. ca. 25% weiterer Baustoffe, wie zB. Folie, Schrauben, Spachtel, etc… Bei einem Raum von ca. 25 qm und einer Deckenhöhe von ca. 2.80 m sind das ca. 130 qm Fläche.

Plus Zusatzkosten wie einer Tür (Terrassentür oder einer Tür in der Wand vor dem Tor) und kleineren Einbauten innen (Garagentorführung / Boilerverkleidung sowie einem Oberboden werden das sicherlich Kosten von rund 2500,- € Materialkosten und eine Menge Arbeitszeit werden.

Seehausen  25.12.2014, 15:55

Viele Worte eines Gutmenschen; leider nur selten durch Baurecht und Bautechnik gedeckt. Wenn die Umnutzung zulässig ist der bautechnische Ausbau unproblematisch; dann kommt es nur auf den Standard an, den ihr wünscht. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften könnt Ihr aber weder in der CH noch in der BRD noch in A umgehen, das wäre naiv und leichtfertig, trotz der vielen Worte und Allgemeinplätze!.

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DieRaumagentur  25.12.2014, 17:36
@Seehausen

Hallo Seehausen,

solange eine Garage lediglich auf einen höheren Standard gebracht wird, bleibt es auch eine Garage, auch als genutzter Hobbyraum (auch in CH) - nur wenn sie offiziell zum Wohnraum werden sollte man definitiv das behördliche OK einholen - Ob nun Gutmensch oder nicht, die Fragestellung war eine andere, und die hab ich (neben diesem Hinweis) zu beantworten versucht.

Es bleibt dem Fragesteller überlassen, welche Fragen er zuerst stellt, um sich in seiner Entscheidung sicher zu werden. Und es ist auch an ihm, die Reihenfolge und Sinnhaftigkeit der Fragen festzustellen. (Ist ein Umbau ggfls. zu teuer ist eine Bauanfrage obsolet, und würde eine Genehmigung für das eigentliche Ziel nicht erteilt werden, wäre eine Detaikostenanfrage obsolet, muss vielleicht das Ziel umdefiniert werden?, etc...).

Es gibt zur Genüge Hobbyräume an der Grundstücksgrenze, die als Garage ausgewiesen sind, und solange sie zB für ein Motorrad als Stellplatz dienen könnten, sind sie das auch. Es gibt keine Vorschrift die besagt, daß eine Garage nicht gedämmt sein darf oder der Boden kein Parkett sein darf.

An uns ist es, eine Antwort auf die gestellte frage zu wissen und ggfls. einen Hinweis auf flankierende Fragestellungen zu geben - macht doch Sinn, oder? ;)

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TheQuestions 
Fragesteller
 25.12.2014, 21:40
@DieRaumagentur

Hallo Raumagentur

Ja, sehr! Vielen Dank für Deine aufschlussreiche und hilfreiche Antwort! Das hilft uns sehr viel weiter. Habt Ihr auch eine Webseite oder gibst Du die hier lieber weniger gern bekannt?

Liebe Grüsse!

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DieRaumagentur  26.12.2014, 01:20
@TheQuestions

Naja, hier bin ich eher privat, daher propagiere ich die Webseite hier nicht sonderlich, aber unter DieRaumagntur_de ist meine ziemlich vernachlässigte Webseite zu finden. Diverse Bildbeispiele gibt es bei Facebook unter ArteFakt-DieRaumagentur.

Es freut mich, daß meine Gedanken euch eine Hilfe sein konnten. Wenn es konkreter werden sollte, dann fragt gern via pn nochmal an, vllt. kann ich noch einmal helfen :)

Liebe Grüße

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Seehausen  29.12.2014, 09:34
@DieRaumagentur

Eine Garage mit Fenstern und Wärmedämmung und evtl. mit Parkett auszustatten und damit zu glauben, öffentliches Baurecht umgehen zu können, ist naiv und setzt absolute Blödheit der Bauaufsichtsbehörden voraus. Versucht es halt, die Raumausstatter verdienen dadurch das Geld, dass ihr zum Fenster rausschmeißt.

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Holt Euch erst einmal eine Baugenehmigung. Die bekommt ihr nämlich nicht, wenn die Garage an der Grenze steht, die Raumhöhe nicht stimmt, die EnEV nicht eingehalten wird und der wegfallende Stellplatz nicht anderweitig nachgewiesen wird.

Erst dann könnt ihr die Baukosten kalkulieren lassen.

TheQuestions 
Fragesteller
 25.12.2014, 14:53

Sind in der CH. Und welche Grenze meinst Du?

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Seehausen  25.12.2014, 15:51
@TheQuestions

Grundstücksgrenze natürlich. Und in CH sind die Regelungen im Grundsatz nicht anders als in der BRD unbds in A.

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Wenn die Garage direkt an der Grenze steht wird normalerweise eine sogenannte Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn benötigt. Jedenfalls ist das in Bayern so!