Garage doch nicht Mieten?
Hallo, ich hab mir heute eine Garage angesehen und dem Vermieten gesagt das ich sie nehmen würde und er mir per E-Mail schreiben soll. Dies hat er auch getan und ich habe per E-Mail geantwortet: Zitat: "Ich würde die Garage auch ab jetzt Mieten und mein Auto auch direkt dort Unterbringen".
So ich habe gerade aber ein besseres angebot bekommen und würde das lieber nehmen. Kann ich dem ersten schreiben das ich die Garage doch nicht will ohne das ich eventuell gezwungen bin sie zu mieten. Habe ja keinen Mietvertrag unterschrieben.
5 Antworten
Rechtlich gesehen ist bereits ein Vertrag geschlossen worden. Denn:
1. Es ist keine Schriftform vorgeschrieben, also E-Mail oder mündlich gilt auch.
2. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Der Vermieter hat dir geschrieben, und du hast in deiner Antwort das Angebot angenommen
= Vertrag zustande gekommen.
Was du jetzt machen kannst, dem Vermieter höflich erklären, dass du es dir anders überlegt hättest und du gern von der Zusage zurück treten möchtest. Akzeptiert er es ist okay für dich, akzeptiert er es nicht, kannst du nur fristgerecht mit 3 Monaten kündigen.
Bei einer Garage ist die Kündigung deutlich kurzfristiger, nämlich zum Monatsende, möglich - heißt also es wird im schlechtesten Fall nur eine Monatsmiete fällig!
T3Fahrer
per E-Mail geantwortet: Zitat: "Ich würde die Garage auch ab jetzt Mieten und mein Auto auch direkt dort Unterbringen"
das ist verbindlich auch ohne Mietvertrag.
was kann ich jetzt tun? Ich habe dem Vermieter gerade geschrieben das ich ein Anderes Angebot habe und die Garage doch nicht mieten möchte. Es ist bis jetzt noch keinerlei zusage gekommen ob ich die Garage bekomme oder nicht
okay ich warte mal auf eine Antwort habe jetzt dem anderem Angebot telefonisch zugesagt und ab morgen kann ich dort schon rein. Was mache ich dann wenn der andere Mieter auf die Miete besteht?
naja er hat mir ja nicht wirklich zugesagt. Das ist die einzige Email von ihm:
habe nachgeschaut. Es doch die Garage Nr. 46 ( wie kurz vor her gezeigt ).
Ich hoffe keine Fehler in der e-Mail Adresse gemacht zu haben und es kommt an.
Um Antwort wird gebeten als Bestätigung.
Unterschrieben nicht, aber zugesagt.
Somit kann er davon ausgehen, dass er seine Suche beenden kann.
Rechtlich gesehen kann er darauf bestehen, dass du den Vertrag einhältst, ja.
Möglicherweise verzichtet er freiwillig und belässt es dabei, keinen schriftlichen Vertrag zu formulieren.
hmn :/ also wenn ich jetzt pech habe muss ich diese Garage mieten?
Das was du geschreiben hast ist ein formloser Mietvertrag, der hätte auch mündlich angesprochen werden können.
Wenn der Vermieter jetzt auf die Schnelle keinen Nachmieter findet, kann er von dir die entgangene Miete fordern.
Vlt. hats du Glück und er ist nett- wenn nicht, dann musst du zahlen, bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Wie ja schon festgestellt wurde, hast Du einen Mietvertrag abgeschlossen. Dennoch würde ich den Vermieter freundlich anschreiben, es habe sich kurzfristig was für Dich praktischeres ergeben... Wenn er kleinlich ist, besteht er auf das Einhalten der Kündigungsfrist - ABER die ist anders als in einer anderen Antwort geschrieben bei Garagen zum Monatsende und nicht 3 Monate, also zahlst Du im schlimmsten Fall einen Monat die Miete und es hat sich...
T3Fahrer
naja er hat mir in seiner Email nur geschrieben:
habe nachgeschaut. Es doch die Garage Nr. 46 ( wie kurz vor her gezeigt ). Ich hoffe keine Fehler in der e-Mail Adresse gemacht zu haben und es kommt an.
Um Antwort wird gebeten als Bestätigung.
Das ist doch keine Zusage oder?