Gaming PCs bauen und verkaufen (Kleinanzeigen)?
Hallo zusammen, da ich gerade eine Ausbildung mache, dachte ich mir man könnte auch was nebenbei machen.
Ich bin tatsächlich auf die Idee gekommen, da ich den Zusammenbau von PCS liebe und das immer wieder gerne mache, dass ich neue Teile auf Seiten bestelle und nach dem Zusammenbau den PC neu verkaufe und dadurch dann etwas verdiene.
Ich würde das alles auch nur mit Abholung machen und per Barzahlung, damit ich garantieren kann, dass der PC bei allem funktioniert.
jetzt habe ich dazu aber auch 2 Fragen, die mir eventuell der ein oder andere beantworten könnte.
Frage 1: Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich das alles in Bargeld mache und dann bei meiner Bank einzahle? Und ab wann muss ich eine Gründen?
Frage 2: Wenn ein Kunde die Rechnung der PC Komponenten anfordert, kann ich dann meine Adresse, die Preise und die Kundennummer, so wie Bestellnummer durchstreichen? Bin mir nicht Sicher ob jemand damit was anfangen und dabei Probleme machen könnte. Vorallem wenn ich für den Aufbau des PCs etwas Geld möchte und die Person alles zusammenrechnet.
Freue mich auf eure Antworten.
Danke und lieben Gruß :)
3 Antworten
Du musst auf jeden Fall Steuern zahlen, wenn du das mit Gewinnerzielungsabsicht machst. Das Garantieren der Funktionstüchtigkeit gilt für 2 Jahre und du bist auch für die Abwicklung verantwortlich.
Deine Kunden würden nicht die Rechnungen deiner Lieferanten brauchen, weil du selbst ja Rechnungen ausstellst.
Du brauchst offensichtlich noch sehr viele Informationen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Stichwörter: Steuer, Rente, Krankenversicherung, Berufshaftpflicht (wichtig bei IT-Service, wenn ein Kunde Verdienstausfälle hat, fließen die Zehntausender Beträge zwischen den Fingern durch).
Wer Dinge für den Weiterverkauf mit Gewinn herstellt, betreibt schon ein Gewerbe. Und spätestens ab dem ersten Inserat ist das gemäß § 14 GewO dem Gewerbeamt anzuzeigen. Ob oder wann du Gewinne machst, ist dem Gewerbeamt egal. Da geht es in erster Linie um Verbraucherschutz. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.
Und sicherlich werden deine Kunden eine Rechnung haben wollen, schon mal wegen der Garantie, die du bieten musst. Ob du den Kaufpreis in bar, per Karte oder Überweisung bekommst, ist völlig unwichtig.
Die Unterlagen über deine Einkäufe gehen natürlich niemanden - außer das Finanzamt - etwas an,.
Grundsätzlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine selbstständige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt wird.
Das ist ganz unabhängig von der Gewinnspanne.
Dazu musst du natürlich auch noch Dinge wie Steuern beachten und dem Kunden eine Garantie gewährleisten.