Gaming PCs bauen und verkaufen (Kleinanzeigen)?

3 Antworten

Du musst auf jeden Fall Steuern zahlen, wenn du das mit Gewinnerzielungsabsicht machst. Das Garantieren der Funktionstüchtigkeit gilt für 2 Jahre und du bist auch für die Abwicklung verantwortlich.

Deine Kunden würden nicht die Rechnungen deiner Lieferanten brauchen, weil du selbst ja Rechnungen ausstellst.

Du brauchst offensichtlich noch sehr viele Informationen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Stichwörter: Steuer, Rente, Krankenversicherung, Berufshaftpflicht (wichtig bei IT-Service, wenn ein Kunde Verdienstausfälle hat, fließen die Zehntausender Beträge zwischen den Fingern durch).

Wer Dinge für den Weiterverkauf mit Gewinn herstellt, betreibt schon ein Gewerbe. Und spätestens ab dem ersten Inserat ist das gemäß § 14 GewO dem Gewerbeamt anzuzeigen. Ob oder wann du Gewinne machst, ist dem Gewerbeamt egal. Da geht es in erster Linie um Verbraucherschutz. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Und sicherlich werden deine Kunden eine Rechnung haben wollen, schon mal wegen der Garantie, die du bieten musst. Ob du den Kaufpreis in bar, per Karte oder Überweisung bekommst, ist völlig unwichtig.

Die Unterlagen über deine Einkäufe gehen natürlich niemanden - außer das Finanzamt - etwas an,.

Grundsätzlich muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn eine selbstständige und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausgeübt wird.

Das ist ganz unabhängig von der Gewinnspanne.

Dazu musst du natürlich auch noch Dinge wie Steuern beachten und dem Kunden eine Garantie gewährleisten.