Führerschein T ist der Roller dabei?

3 Antworten

Geändert:

Ja, die Klassen AM und L sind bei T enthalten.


migebuff  14.02.2024, 16:38

Zitat von dieser privaten Internetseite:

Die Fahrerlaubnis für die Klasse T muss nach einmaligem Ablegen der Prüfung nicht erneuert werden und beinhaltet neben dem Führerschein Klasse T, also dem großen Traktorführerschein, auch den Führerschein Klasse L, den so genannten kleinen Traktorführerschein, sowie den Führerschein Klasse AM, mit dem sich Roller führen lassen.
germanils  14.02.2024, 16:42
@migebuff

Da fehlt etwas Kontext. Aber ja, scheint so zu stimmen und mein Link ist falsch.

Ja, siehe §6 FeV:

(3) Außerdem berechtigt
11. die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Ja

siehe §6 Abs 3 FEV:

(3) Außerdem berechtigt

1.die Fahrerlaubnis der Kl. A zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, A1 und A2,

2.die Fahrerlaubnis der Kl. A2 zum Führen von Fahrzeugen der Klassen A1 und AM,

3.die Fahrerlaubnis der Kl. A1 zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM

4.die Fahrerlaubnis der Kl. B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,

5.die Fahrerlaubnis der Kl. C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1,

6.die Fahrerlaubnis der Kl. CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,

7.die Fahrerlaubnis der Kl. C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist,

8.die Fahrerlaubnis der Kl. D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1,

9.die Fahrerlaubnis der Kl. D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE,

10.die Fahrerlaubnis der Kl. DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E und BE,

11.die Fahrerlaubnis der Kl. T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.

Satz 1 Nummer 1 gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist.